Rosen "gestohlen" - Angst!
11.08.2011 um 13:06@BlackFlame
§242 StGB sieht auch keine Diebstahlsicherung vor. Die pure rechtswidrige Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht genügt. Aber du hast Recht - der Respekt ist längst flöten gegangen ...
§242 StGB sieht auch keine Diebstahlsicherung vor. Die pure rechtswidrige Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht genügt. Aber du hast Recht - der Respekt ist längst flöten gegangen ...