Recht oder Skandal?
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 02:47Schmerzensgeld, das den Rechtsstaat stärkt
Magnus Gäfgen wurde im Jahre 2003 wegen Entführung und Mordes an einem elfjährigen Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Während seiner Haft wurde ihm vom damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner zwecks Informationspreisgabe über den Aufenthaltsort des entführten Jungen Folter angedroht. Magnus Gäfgen betreibt seit 2005 einen Prozess gegen das Land Hessen aufgrund von Verstößen gegen seine Würde. Heute wurde ihm Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € zugesprochen. Einige Medien, allen voran jedoch der dem Rechtsstaat gegenüber feindlich gesinnten BILD geht dieses Urteil gegen den Strich – sie fühlt sich auf ihrer Internetseite zu folgenden Aufmacher veranlasst:
Warum wohl konnten die Richter es nicht verhindern, daß Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekommt? Aller Voraussicht nach liegt die Ursache darin begründet, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, welcher auf einem Grundgesetz basiert, dessen erster Artikel wie folgt lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. [...]
(Artikel 1 Grundgesetz ist vollständig nachzulesen hier.)
Es hat eine ganz besondere Bedeutung, daß die unveräußerliche Würdigung von Menschenrechten wie der Würde des Menschen an allererster Stelle unseres Grundgesetzes steht. Durch den Begriff der Unveräußerlichkeit wird zum Ausdruck gebracht, daß die Wahrung der Würde des Menschen nicht nur für jeden Menschen gilt – und hat er sich noch so schlimme Taten zu Schulden kommen lassen – sondern auch, daß die Würde des Menschen unter gar keinen Umständen einer Güterabwegung preiszugeben ist.
Von einer Güterabwegung wäre die Rede, wenn man beispielsweise das Recht des einen gegen das Recht des anderen abwägen würde. Die Würde des Menschen ist jedoch unveräußerlich und damit ausnahmslos für jeden Menschen unverhandelbar und absolut.
Einige Menschen kommen jedoch nicht damit zurecht, daß ein Kindesmörder wie Gäfgen, der zweifellos eine grausame Tat begangen hat, von der Justiz Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. In Internetforen, bei Twitter und Facebook häufen sich die Kommentare, die von Unverständnis und Fassungslosigkeit geprägt sind. Manche schlußfolgern gar, daß unsere Justiz Kindermörder auch noch belohnt.
So sehr ich es verstehen kann, daß man einem Kindermörder auf seinen Wegen nicht zwangsläufig das Beste wünscht, so sehr rufe ich an Tagen wie diesem, an denen Zeitungen wie die BILD wie gewöhnlich die Gelegenheit nutzen, Volkes Zorn aufzuwiegeln, dazu auf, sich daran zu erinnern, daß wir in Deutschland glücklicherweise in einem Rechtstaat – und nicht in einem Willkürstaat leben.
Es gibt Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils. Doch es sind eben diese verlockenden Zweifel, die innerhalb einer freiheitlichen und rechtstaatlichen Gesellschaft jene Saat säen, aus der eines Tages die Selbstaufgabe einer Gesellschaft erwächst. Es sind Zweifel wie dieser, der Gesellschaften dazu führt, die Einführung einer als “Rettungsfolter” beschönigten Folter und damit die Abkehr des unverläußerlichen Bekenntnisses zur Wahrung der Würde eines jeden Menschen zu erwägen. Es sind Zweifel, die in Anbetracht eines getöteten elfjährigen Jungen zumindest nicht fern liegen, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen für sich werben, auf lange Sicht jedoch die Abkehr vom Rechtstaat zur Folge haben. Zweifel, denen sich unsere Gesellschaft nach Kräften verweigern sollte, wenn ihr an Freiheit und Rechtstaatlichkeit gelegen ist.
Eine sehr empfehlenswerte Lektüre zu diesem Thema ist Heribert Prantls Buch “Der Terrorist als Gesetzgeber”. Es trägt den Untertitel “Wie man mit Angst Politik macht” und widmet sich in mehreren Kapitel dem Thema Folter. Es beschreibt in unwohlseineinflößender Schärfe, welche verheerenden Auswirkungen es in der Geschichte der Menschheit hatte, wenn Folter zu einem probaten Mittel staatlichen Handelns wurde.
Daß Magnus Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekam, ist die folgerichtige Konsequenz aus dem Fehlverhalten des damaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der durch die ausgesprochene Folterandrohung in eine Falle getappt war. Eine Falle, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen warb, auf lange Sicht jedoch dazu beigetragen hätte, daß Folter und damit die Missachtung der Würde des Menschen in unserer Gesellschaft salonfähig und zu einem Mittel staatlichen Handeln würde. Eine Straftat (Androhung von Folter), die in Folge einer zuvorgehenden Straftat (Kindesentführung) erfolgt, ist und bleibt nun einmal ebenfalls eine Straftat und muss als solche auch behandelt werden.
Das Urteil sollte man als Anlaß nehmen, sich klar zu machen, daß ein Rechtsstaat sich nur solange als Rechtsstaat behauptet, wenn er seine Prinzipien besonders in schweren Zeiten angemessen würdigt. Dem Richter sei Dank, daß er mit diesem unpopulären Urteil dankenswerter Weise dem Willkürstaat eine Ablehnung erteilte. Damit steht er in bester Gesellschaft mit dem norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg.
http://www.piksa.info/blog/2011/08/04/schmerzensgeld-das-den-rechtsstaat-starkt/ (Archiv-Version vom 20.12.2011)
Magnus Gäfgen wurde im Jahre 2003 wegen Entführung und Mordes an einem elfjährigen Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Während seiner Haft wurde ihm vom damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner zwecks Informationspreisgabe über den Aufenthaltsort des entführten Jungen Folter angedroht. Magnus Gäfgen betreibt seit 2005 einen Prozess gegen das Land Hessen aufgrund von Verstößen gegen seine Würde. Heute wurde ihm Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € zugesprochen. Einige Medien, allen voran jedoch der dem Rechtsstaat gegenüber feindlich gesinnten BILD geht dieses Urteil gegen den Strich – sie fühlt sich auf ihrer Internetseite zu folgenden Aufmacher veranlasst:
Warum wohl konnten die Richter es nicht verhindern, daß Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekommt? Aller Voraussicht nach liegt die Ursache darin begründet, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, welcher auf einem Grundgesetz basiert, dessen erster Artikel wie folgt lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. [...]
(Artikel 1 Grundgesetz ist vollständig nachzulesen hier.)
Es hat eine ganz besondere Bedeutung, daß die unveräußerliche Würdigung von Menschenrechten wie der Würde des Menschen an allererster Stelle unseres Grundgesetzes steht. Durch den Begriff der Unveräußerlichkeit wird zum Ausdruck gebracht, daß die Wahrung der Würde des Menschen nicht nur für jeden Menschen gilt – und hat er sich noch so schlimme Taten zu Schulden kommen lassen – sondern auch, daß die Würde des Menschen unter gar keinen Umständen einer Güterabwegung preiszugeben ist.
Von einer Güterabwegung wäre die Rede, wenn man beispielsweise das Recht des einen gegen das Recht des anderen abwägen würde. Die Würde des Menschen ist jedoch unveräußerlich und damit ausnahmslos für jeden Menschen unverhandelbar und absolut.
Einige Menschen kommen jedoch nicht damit zurecht, daß ein Kindesmörder wie Gäfgen, der zweifellos eine grausame Tat begangen hat, von der Justiz Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. In Internetforen, bei Twitter und Facebook häufen sich die Kommentare, die von Unverständnis und Fassungslosigkeit geprägt sind. Manche schlußfolgern gar, daß unsere Justiz Kindermörder auch noch belohnt.
So sehr ich es verstehen kann, daß man einem Kindermörder auf seinen Wegen nicht zwangsläufig das Beste wünscht, so sehr rufe ich an Tagen wie diesem, an denen Zeitungen wie die BILD wie gewöhnlich die Gelegenheit nutzen, Volkes Zorn aufzuwiegeln, dazu auf, sich daran zu erinnern, daß wir in Deutschland glücklicherweise in einem Rechtstaat – und nicht in einem Willkürstaat leben.
Es gibt Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils. Doch es sind eben diese verlockenden Zweifel, die innerhalb einer freiheitlichen und rechtstaatlichen Gesellschaft jene Saat säen, aus der eines Tages die Selbstaufgabe einer Gesellschaft erwächst. Es sind Zweifel wie dieser, der Gesellschaften dazu führt, die Einführung einer als “Rettungsfolter” beschönigten Folter und damit die Abkehr des unverläußerlichen Bekenntnisses zur Wahrung der Würde eines jeden Menschen zu erwägen. Es sind Zweifel, die in Anbetracht eines getöteten elfjährigen Jungen zumindest nicht fern liegen, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen für sich werben, auf lange Sicht jedoch die Abkehr vom Rechtstaat zur Folge haben. Zweifel, denen sich unsere Gesellschaft nach Kräften verweigern sollte, wenn ihr an Freiheit und Rechtstaatlichkeit gelegen ist.
Eine sehr empfehlenswerte Lektüre zu diesem Thema ist Heribert Prantls Buch “Der Terrorist als Gesetzgeber”. Es trägt den Untertitel “Wie man mit Angst Politik macht” und widmet sich in mehreren Kapitel dem Thema Folter. Es beschreibt in unwohlseineinflößender Schärfe, welche verheerenden Auswirkungen es in der Geschichte der Menschheit hatte, wenn Folter zu einem probaten Mittel staatlichen Handelns wurde.
Daß Magnus Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekam, ist die folgerichtige Konsequenz aus dem Fehlverhalten des damaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der durch die ausgesprochene Folterandrohung in eine Falle getappt war. Eine Falle, die auf kurze Sicht mit einem Heilsversprechen warb, auf lange Sicht jedoch dazu beigetragen hätte, daß Folter und damit die Missachtung der Würde des Menschen in unserer Gesellschaft salonfähig und zu einem Mittel staatlichen Handeln würde. Eine Straftat (Androhung von Folter), die in Folge einer zuvorgehenden Straftat (Kindesentführung) erfolgt, ist und bleibt nun einmal ebenfalls eine Straftat und muss als solche auch behandelt werden.
Das Urteil sollte man als Anlaß nehmen, sich klar zu machen, daß ein Rechtsstaat sich nur solange als Rechtsstaat behauptet, wenn er seine Prinzipien besonders in schweren Zeiten angemessen würdigt. Dem Richter sei Dank, daß er mit diesem unpopulären Urteil dankenswerter Weise dem Willkürstaat eine Ablehnung erteilte. Damit steht er in bester Gesellschaft mit dem norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg.
http://www.piksa.info/blog/2011/08/04/schmerzensgeld-das-den-rechtsstaat-starkt/ (Archiv-Version vom 20.12.2011)
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05.08.2011 um 02:48@IrreBlütenfee
Es gibt überall Ausnahmen. Aber man muss immer vom Durchschnitt ausgehen, weil man Einzelfälle nicht bewerten kann. Sonst wären auch alle Kardinäle, oder Pfaffen usw... Kinderschänder.
Es gibt überall Ausnahmen. Aber man muss immer vom Durchschnitt ausgehen, weil man Einzelfälle nicht bewerten kann. Sonst wären auch alle Kardinäle, oder Pfaffen usw... Kinderschänder.
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05.08.2011 um 02:48@-ripper-
Halt mich ruhig für den letzten dreck aber ich bin nich vorbestraft, hab Waffenbesitzkarte und zahle mehr steuern als manch anderer.
Ich wollte damit nur sagen das es eine höllenarbeit ist Gerechtigkeit zu bekommen wenn man sie sich nicht leisten kann!
Gut dann is das halt ausm Zusammenhang gerissen aber Fakt is das, dass deutsche Rechtssystem für'n Arsch is!
Halt mich ruhig für den letzten dreck aber ich bin nich vorbestraft, hab Waffenbesitzkarte und zahle mehr steuern als manch anderer.
Ich wollte damit nur sagen das es eine höllenarbeit ist Gerechtigkeit zu bekommen wenn man sie sich nicht leisten kann!
Gut dann is das halt ausm Zusammenhang gerissen aber Fakt is das, dass deutsche Rechtssystem für'n Arsch is!
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05.08.2011 um 02:48Omega. schrieb:Ach wenn es erlaubt ist Kinderentführern Folter anzudrohen, bekommen wir Probleme?? das mußt du aber mal genauer erklären.....Ich hoffe du vergißt meine Frage nicht.....
@-ripper-
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 02:51@Hellvis
ich sags nochmal Recht haben und Recht zugesprochen zu bekommen sind leider wirklich zweierlei Stiefel. Mit nem guten "Rechtsverdreher" kamen schon mehr um die Sanktion herum die straftatangemessen gewesen wäre. Klar leider ists auch eine Frage des Geldes um solche einen Verteidiger zu bekommen, aber mitunter kann man dann tatsächlich an der Gerechtigkeit zu zweifeln beginnen...
ich sags nochmal Recht haben und Recht zugesprochen zu bekommen sind leider wirklich zweierlei Stiefel. Mit nem guten "Rechtsverdreher" kamen schon mehr um die Sanktion herum die straftatangemessen gewesen wäre. Klar leider ists auch eine Frage des Geldes um solche einen Verteidiger zu bekommen, aber mitunter kann man dann tatsächlich an der Gerechtigkeit zu zweifeln beginnen...
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05.08.2011 um 02:51Omega. schrieb:Grüne......Kinderschänder...ich seh da keine Verbindung
Grüne Forderung Kindersex für alle
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Zu deiner Frage:
Wo willst du die Folter ansetzen? Nicht jeder Fall ist wie der von Magnus Gäfgen und unter Folter erzählt dir jeder was du wissen willst was heißt wir hätten ein größeres Risiko unschuldige ins Gefängniss zu bringen.
Ausserdem ist es ein Verstoß gegen das GG:
Ein Beispiel: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 2.
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05.08.2011 um 02:53@-ripper-
ich will Folter einsetzen, wenn mir einer mein Kind klaut. Und da kann das Gesetz noch so oft die Gefühle außen vor lassen. Menschen sind keine pcs.
ich will Folter einsetzen, wenn mir einer mein Kind klaut. Und da kann das Gesetz noch so oft die Gefühle außen vor lassen. Menschen sind keine pcs.
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05.08.2011 um 02:55@-ripper-
Der letzte Satz ist interessant. Bei einer Volksbefragung würde man die erforderlichen Stimmen für eine Gesetzesänderung sicher bekommen.
Der letzte Satz ist interessant. Bei einer Volksbefragung würde man die erforderlichen Stimmen für eine Gesetzesänderung sicher bekommen.
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05.08.2011 um 02:55Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 02:55Sorry, aber manches was ich hier zu lesen bekomm gleicht ner Sammlung von Vorurteilen und unreflektiertem Hassgeschreibsel...sorry
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05.08.2011 um 02:56@Omega.
Solange du dann akzeptierst, dass du dafür bestraft wirst ist das völlig in Ordnung.Wobei, du musst das nicht akzeptieren, das wird richtigerweise dann eh passieren.
Solange du dann akzeptierst, dass du dafür bestraft wirst ist das völlig in Ordnung.Wobei, du musst das nicht akzeptieren, das wird richtigerweise dann eh passieren.
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05.08.2011 um 02:57@IrreBlütenfee
Meinst du denn?
Wenn jemand in U-Haft, oder in Haft ist, dann ist keine Sicherheit mehr gefährdet weil derjenige keinen Bezug mehr nach außen hat.
Meinst du denn?
-ripper- schrieb:In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werdenWie ich mit corpuls schon geschrieben hab: Das gilt nur wenn die Demokratie, die Sicherheit des Bürgers und des Volkes betroffen sind, z.B. bei Terrorismus.
Wenn jemand in U-Haft, oder in Haft ist, dann ist keine Sicherheit mehr gefährdet weil derjenige keinen Bezug mehr nach außen hat.
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05.08.2011 um 02:58IrreBlütenfee schrieb:Bei einer VolksbefragungDeswegen haben wir hier keine direkte Demokratie. Ich zeig dir auch gern ein Beispiel warum:
http://nachrichten.t-online.de/thilo-sarrazin-mehrheit-gibt-ihm-nach-umfrage-recht/id_20213946/index (Archiv-Version vom 03.03.2012)
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 02:59@sodawasser
Ich würde eine Strafe in der Richtung nicht akzeptieren- ich wäre schuldig wenn ich nicht versucht hätte das Kind zu retten.
@-ripper-
erkläre mir doch endlich WER Probleme hätte wenn es erlaubt wäre einen Kindesentführer zu bedrohen um das Kind zu retten????????????????? Doch wohl nur ein Kindesentführer! da du ja nicht Stellung beziehst zu deinem komischen Satz.
Ich würde eine Strafe in der Richtung nicht akzeptieren- ich wäre schuldig wenn ich nicht versucht hätte das Kind zu retten.
@-ripper-
erkläre mir doch endlich WER Probleme hätte wenn es erlaubt wäre einen Kindesentführer zu bedrohen um das Kind zu retten????????????????? Doch wohl nur ein Kindesentführer! da du ja nicht Stellung beziehst zu deinem komischen Satz.
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 02:59Die Justiz ist immer nur so human wie die, die sie vertreten, dass es darunter leider auch nen Haufen Juristen gibt, die bestimmte Fälle nur annehmen um ihren Ruf und somit ihre Karriere voranzutreiben ist eben auch Alltag, denn auch Anwälte sind nur Menschen und die haben ja bekanntlich immer mal Schwächen !
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 03:01@Omega.
Wir!!! Wir alle bekommen Probleme, denn wenn es rechtens ist Leute zu foltern dann muss das für alle gelten. Und foltern ist der erste Schritt in einen Willkürstaat.
Warum denkst du ist Foltern hier verboten?????
Wir!!! Wir alle bekommen Probleme, denn wenn es rechtens ist Leute zu foltern dann muss das für alle gelten. Und foltern ist der erste Schritt in einen Willkürstaat.
Warum denkst du ist Foltern hier verboten?????
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 03:04@Omega.
Jetzt bin ich in einer Spiegelwelt in der Pazifisten weil sie keine Gewalt anwenden dafür verurteilt werden. Da bekommt man ja Kopfweh. ^^
Omega. schrieb:Ich würde eine Strafe in der Richtung nicht akzeptieren- ich wäre schuldig wenn ich nicht versucht hätte das Kind zu retten.Achso. Also jemand wie ich, ein Pazifist, der keine Gewalt anderen Menschen zufügt, wäre also in deinem Verständnis schuldig, da ich, wenn ich in der Situation wäre, keine Folter ausüben würde?
Jetzt bin ich in einer Spiegelwelt in der Pazifisten weil sie keine Gewalt anwenden dafür verurteilt werden. Da bekommt man ja Kopfweh. ^^
Recht oder Skandal?
05.08.2011 um 03:05Wenn ich mir hier die ganzen Reaktionen und Aussagen der User durchles hat Magnus Gäfgen mit seinem Entschädigungs Prozess wegen der Folter Androhung jedenfalls das erreicht was er wollte, er hat sein Publikum !