@niurick Es gibt einen Unterschied zwischen 'erlaubtem Handeln' und 'unerlaubtem Handeln'.
Wenn ich als Chef meinem Angestellten 'erlaube' das zu tun, ist es vollkommen in Ordnung und niemand wird sich darüber aufregen. Habe ich aber nichts davon gewusst und der Angestellte handelt eigenmächtig und verursacht u.U. noch einen Schaden, dann ist eine Kündigung gerechtfertigt.
Viele Firmen bringen neben den Steckdosen Schilder an, auf denen sinngemäß steht, dass alle privaten elektrischen Geräte der Geschäftsleitung vor dem Anschließen gezeigt werden sollen.
Die offizielle Begründung dahinter ist, dass diese Geräte eventuell Schäden verursachen könnten - der Hauptgedanke jedoch ist, dass man vorher 'gefragt' werden möchte, ob man ein Gerät anschließen darf - und seien wir mal ehrlich: du wölltest auch vorher gefragt werden, bevor ein Fremder bei dir in der Wohnung sein Handy auflädt - in einer Firma ist es nichts anderes. Sonst könnte ich ja auch mal eben in meine Bank oder ins Sonnenstudio oder ins Fitnessstudio oder zu meinem Nachbarn marschieren und dort mein Handy aufladen
;)