@Sunlight Da hast du mich falsch verstanden. Sein Arbeitslosengeld bleibt so. Er kann aber ergänzendes ALGII beantragen, wenn seine anderen Einkommen nicht ausreichen um den Lebensminimum bestreiten zu können.
Darüber hinaus muss man auch immer bei Praktika unterscheiden, ob derjenige schon Erfahrung in dem Beruf hat und ob er das Praktikum freiwillig annimmt und was die Alternativen wären?
3 Monate Praktikum zum Null-Tarif mit viel Erfahrung und Ausnutzen und weniger Kosten fürs Arbeitsamt
oder
3 Monate Kurs zum Null-Tarif mit wenig Erfahrung und wesentlich höheren Kosten fürs Arbeitsamt?
In den ersten 3 Monaten von Arbeitslosengeld1 braucht man keine Arbeit annehmen, die unter dem Einkommen des letzten Bruttoverdienstes stand, bei 3 - 6 Monaten darf man Arbeitstellen ablehnen, die weniger als 60 % des letzten Bruttoeinkommens liegen. So ist die Rechtslage.