DieRoteZora schrieb:Wie sehen denn diese Auflagen aus?
Wenn es dich gluecklich macht ... (obwohl ich das hier schon zweimal geschrieben habe ...):
Die Damen und Herren Fallmanager haben teilweise bis zu 250 "Kunden" zu betreuen. Dabei gilt bei ALG I, dass 75% wieder in Arbeit gehen sollen, bei ALG sind es je nach Kommune zwischen 45 und 60%.
Nun koennen wir uns vorstellen, welcher Druck da auf einem Vermittler/Fallmanager lastet, wenn er von den sagen wir mal 200 Leuten ca. 100 innerhalb eines Jahres in Arbeit bringen soll. Das wird kritisch - das schafft er nicht, denn ihm fehlt 1. die Zeit, um sich um jeden individuell zu kuemmern, und 2. muss der Kunde auch arbeiten wollen - was nicht immer der Fall ist.
Angenommen von den 200 Leuten WOLLEN schon mal 50 nicht arbeiten.
Bleiben 150, davon muessen 100 in Arbeit.
Nun haben wir noch 20 Schwangere/frisch gebackene Muetter. Die fallen auch weg.
Bleiben 130, davon muessen immernoch 100 in Arbeit.
30 haben nichts gelernt und keinen Schulabschluss. Die sind schwer zu vermitteln.
Bleiben 100 ... und die MUESSEN nun raus aus der Statistik der arbeitssuchenden ... also werden ihnen Lehrgaenge aufgedrueckt, damit sie in der Zeit nicht arbeitssuchend gelten.
70 davon finden irgendeine Begruendung, warum sie den Lehrgang nicht machen koennen ... kein Auto, kleines Kind zuhause, Allergien, koerperliche Leiden, Kind staendig krank, Depressionen, ...
DA werden die restlichen 30 nun natuerlich so lange bearbeitet, bis sie machen, was man ihnen aufdrueckt ... denn sonst ist die eigene Arbeitsleistung nicht erfuellt ....