Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.
Florian ist mit einer Trisomie 13 auf die Welt gekommen und 15 Minuten nach seiner Geburt auf dem Bauch seiner Mutter verstorben. Die Bilder zeigen ihn mit seinem Vater und dann eingebettet im Sarg.
Die Eltern beschreiben den Vorgang und ihr Erleben während der Geburt und danach:
„Und was keiner erwartet hat, passierte: Flo hat die Geburt überlebt! Ein größeres Geschenk hätte er mir nicht machen können! Mit einem Auge hat er mich angeschaut, als wollte er mich noch kurz von außen sehen, hat sich an meine Brust gekuschelt und ist dort nach ca. 15-20 Min. gestorben. Er blieb aber noch die ganze Nacht mit mir zusammen. Es war eine friedliche, ruhige Atmosphäre. Es war einfach stimmig. Und wir hatten ja schon ein halbes Jahr Zeit, uns auf diesen Abschied vorzubereiten. Wir wussten, was kommen würde.“
Für Florians Eltern war der Abschied von ihrem toten Kind „stimmig“. Der bewusste Abschied von Florian und seine Bestattung in einem eigenen Sarg und in einem eigenen Grab, auf dem auch sein Name steht, ist nicht nur trauerpsychologisch wichtig für die hinterbliebene Familie, ein liebevoller Abschied und eine würdevolle Bestattung stehen einem Menschen zu.
„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede. Wie ist demnach eine Gesellschaft zu beurteilen, welche Früh- und Totgeburten keine Aufmerksamkeit schenkt und im medizinischen Sondermüll entsorgt? Die derzeitige Praxis der Bestattung von Früh- und Neugeborenen zeigt zwei Wege auf: Ob – wie im Falle Florians – ein Abschied vom verstorbenen Kind ermöglicht wird und auch glückt oder ob das Kind den Eltern möglichst schnell genommen und „entsorgt“ wird, hängt vom Team im Kreißsaal, aber auch wesentlich von den niedergelassenen Gynäkologen und Ärzten in der klinischen Ambulanz ab.
Wird ein Abschied unmöglich gemacht oder nicht richtig begleitet, so hat das tiefgreifende Auswirkungen auf den Trauerprozess: Das Kind wird nicht zum Du, die Kontaktmöglich–keiten werden nicht eröffnet, das Kind wird zur Obduktion weggebracht und die Eltern bleiben mit leeren Händen zurück.
Eltern sind durch den Tod eines Kindes schwer getroffen und in einem psychischen Zustand, der es oft unmöglich macht, zu entscheiden, was zu tun und was richtig ist. Meist mangelt es auch an Information über die Möglichkeiten. Sie sind gerade in dieser Situation auf Unterstützung und Begleitung angewiesen. Wenn kein Abschied stattfindet, entwickeln Eltern in der Folge eine große innere Leere und Schuldgefühle. Sie begreifen den Tod ihres Kindes zum ersten Mal, wenn sie „mit leeren Händen“ nach Hause zurückkommen.
Bedingt durch die höhere Kinderzahl, die höhere Kindersterblichkeit und durch mangelndes psychologisches Wissen war es lange Zeit üblich, dass toten Kindern sehr wenig bis gar keine Beachtung geschenkt wurde und diese ohne das Wissen ihrer Eltern als „medizinischer Sondermüll“ entsorgt wurden. Bis in die jüngste Vergangenheit gab es in Tirol auch die Praxis der „Beilegung“, bei der die Körper der toten Kinder einfach einem fremden Verstorbenen in den Sarg „beigelegt“ wurden und mit diesem dann bestattet wurden; freilich ohne dass der Name des Kindes (wenn ihm überhaupt einer gegeben wurde) auf dem Grabstein seinen Platz hatte. Bis heute fehlt das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Abschiedes vom toten Körper eines Menschen weitgehend. Die psychologische Forschung hat aber eindeutig belegt, dass ein verstorbenes Kind – egal wie viel Gramm es gewogen hat - eine wichtige Bedeutung für die Familie hat.
Der tote Körper, vor allem der eines Kindes, wird bis heute entweder als nicht zumutbar für die Eltern gesehen oder eben als noch „unfertig“ und deshalb „noch kein richtiges Kind“. Beide Überzeugungen verhindern einen Abschied und führen dazu, dass man prä-, peri- und postnatal verstorbene Kinder schnell wegnimmt und „entsorgt“. Dem menschlichen Lebewesen wird damit aber das Menschsein aberkannt und es wird ihm in der Folge auch keine richtige Bestattung zugestanden. Für den Fall, dass eine Bestattung notwendig ist, muss sie möglichst billig sein; und die Entsorgung im medizinischen Sondermüll kostet gar nichts.
Diese Praxis zeigt außerdem, dass den Eltern kein wirklicher Verlust und keine wirkliche Trauer zugestanden wird und dass man von ihnen verlangt, den Verlust zu bewältigen, indem sie möglichst rasch vergessen. Die Bewältigung des Verlustes liegt jedoch nicht im Vergessen, sondern darin, dass man auch für das verstorbene Kind einen Platz im eigenen Leben und in der Familie ermöglicht.
Als Alternative zur Beilegung oder zur Entsorgung wird das Sammeln und Aufbewahren toter Kinder praktiziert. Die Eltern werden zu einem Begräbnis eingeladen, bei dem dann im Rahmen einer Feier mehrere Kinder beigesetzt werden. Das Zusammentreffen von Eltern, die das gleiche Schicksal erlitten haben, ist zwar positiv zu werten, doch eine Bestattungsfeier, die längere Zeit nach dem Tod durchgeführt wird, ist eine Gedenkfeier und kein übliches individuelles Bestattungsritual, welches zeitnah nach dem Tod seine Wirksamkeit entfaltet.
Das Bestattungsgesetz für Tirol legt fest, dass ein verstorbener Fötus, welcher unter 500 Gramm wiegt, nicht im Sterbebuch eingetragen werden muss und auch nicht bestattungspflichtig ist. Das bedeutet, dass der Fötus bestattet oder auch im medizinischen Sondermüll entsorgt werden kann. Jede Leibesfrucht über 500 Gramm muss im Sterbebuch beurkundet und bestattet werden, im Gegensatz zu Vorarlberg, wo jede Leibesfrucht bestattet werden muss.
Auch in der Friedhofspraxis hat sich einiges geändert; viele Friedhöfe bieten inzwischen Bestattungen in eigenen Kindergrabfeldern an. Es gibt keinen praktischen, ethischen oder psychologischen Grund, einem verstorbenen Kind weniger Aufmerksamkeit oder eine dürftigere Bestattung zu gewähren, als einem verstorbenen erwachsenen Menschen.
Im Falle der Abtreibung zeigt sich das ethische Dilemma, welches im Titel „Müll oder Mensch“ zum Ausdruck kommt, in zugespitzter Form: Wie sollen wir mit Kindern umgehen, die, aus welchen Gründen und in welchem Entwicklungsstadium auch immer, infolge eines Schwangerschaftsabbruches gestorben sind? Auch sie haben eine Bedeutung für die Frau und die Familie. Erkennen wir sie als Menschen an, steht ihnen eine würdevolle Bestattung zu. Sie im medizinischen Sondermüll zu entsorgen, bedeutet jedenfalls, ihnen das Menschsein abzusprechen.