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Wieder U-Bahn-Schläger in Aktion

1.471 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Gewalt, U-bahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wieder U-Bahn-Schläger in Aktion

05.05.2011 um 15:58
Zitat von intruderintruder schrieb:Über die Formalie lässt sich in diesem Fall trefflich streiten, es hat aber schon seinen Sinn, das eine Vorverurteilung nicht stattfindet.
Wieso lässt sich darüber streiten?
Der Typ ist ganz klar auf dem Überwachungsvideo bei seiner Tat zu sehen, klare Sache, fertig.
Zitat von intruderintruder schrieb:Also nieder mit der Religionsfreiheit, keine Minarette mehr in Deutschland? Die Schweiz hat es uns vorgemacht was Wille des Volkes ist. Ich verzichte.
Ich kapiere jetzt nicht, wie du darauf kommst.
Die Rechtssprechung darf ein Rechtsempfinden derjenigen, für die sie getätigt wird, nicht völlig außer acht lassen, sondern muss sie mit einbeziehen.

Ohne Anerkennung keine Gesetze. Anerkennung kann es nur geben, wenn die Bevölkerung zumindest ansatzweise das Gefühl hat, dass gerecht geurteilt wurde.
Gesetze, Rechtssprechung, Richter sind nicht eines Tages einfach vom Himmel gefallen, sondern Produkte von freiwilligen Übereinkünften der Menschen, die in einem Staat leben.

Es ist vom Rechtsempfinden her einfach kaum zu verstehen, warum teilweise mehrfach vorbestrafte Schläger beispielsweise einfach bis zur Verhandlung, die irgendwann einmal stattfindet, weiter frei rumlaufen dürfen.

Als das letzte Mal aufgrund von Vulkanausbrüchen Flugverbote in Europa herrschten, konnte eine Richterin nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren, um sich mit dem ihr zugeteilten Fall eines jugendlichen Straftäters zu befassen.
Was passierte? Er wurde frei gelassen, weil ,,das Gesetz" es so wollt, lief los und kloppt gleich den nächsten Menschen zusammen.
Warum behält man solche Leute nicht einfach so lange in U-Haft, bis die Sache geklärt ist?

Ganz ehrlich:

Ich bin auf keinen Fall jemand von der ,,Kopf ab"-Fraktion, weil ich bloße, harte Strafen für unkonstruktiv und sinnlos halte.
Nur muss man einfach mal ganz klar sehen, dass wir in Deutschland doch ausgesprochen nachsichtig und freundlich mit Gewalttätern umgehen.

Das ist falsch. Denn die Folge davon wird irgendwann unweigerlich sein, dass sich die Menschen wieder selbst ihre Rechte nehmen, sich selbst verteidigen, sich selbst Straftäter schnappen, weil sie das Vertrauen in eine anständige Rechtssprechung verlieren.
Soweit darf man es nicht kommen lassen.


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05.05.2011 um 16:06
Zitat von KcKc schrieb:Warum behält man solche Leute nicht einfach so lange in U-Haft, bis die Sache geklärt ist?
Weil man ohne Urteil in Deutschland nicht eingesperrt wird. Und das ist gut so. Ich will in keinem Staat leben wo Menschen ohne Urteil standardmäßig weggesperrt werden können, nur damit ich gut schlafen kann. Ich könnte doch der nächste sein der weggeschafft wird. Und dann lässt man mich ein paar Jahre sitzen, weil die Gerichte überfordert sind? Ich behaupte nicht, das alles perfekt ist, aber die von dir vorgeschlagene Vorgehensweise halte ich für wesentlich gefährlicher.


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05.05.2011 um 16:10
@intruder

Warum ist es dann in manchen Fällen möglich, U-Haft zu verhängen, während es in anderen nicht geht?

Obwohl es sich um die gleichen Taten handelt?


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05.05.2011 um 16:12
Zitat von KcKc schrieb:Ich bin auf keinen Fall jemand von der ,,Kopf ab"-Fraktion, weil ich bloße, harte Strafen für unkonstruktiv und sinnlos halte.
Nur muss man einfach mal ganz klar sehen, dass wir in Deutschland doch ausgesprochen nachsichtig und freundlich mit Gewalttätern umgehen.

Das ist falsch. Denn die Folge davon wird irgendwann unweigerlich sein, dass sich die Menschen wieder selbst ihre Rechte nehmen, sich selbst verteidigen, sich selbst Straftäter schnappen, weil sie das Vertrauen in eine anständige Rechtssprechung verlieren.
Soweit darf man es nicht kommen lassen.
Über ein eventuelles Strafmaß habe ich noch gar nicht diskutiert. Da sind wir uns schneller einig, es geht mir darum, das ohne Prozess nicht weggesperrt wird.


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05.05.2011 um 16:18
Zitat von KcKc schrieb:Warum ist es dann in manchen Fällen möglich, U-Haft zu verhängen, während es in anderen nicht geht?
Steht im Gesetz. Im vorliegendem Fall sah der Richter keinen Grund für die U-Haft. Und wenn ich das zuletzt richtig gelesen habe, werden in Deutschland mehr Menschen in U-Haft genommen, als in der Folge dann zu einer Haftstrafe verurteilt. Dafür müsste ich jetzt aber noch die Quelle suchen.

Nochmal, ich glaube weder das er unschuldig ist, noch das man ihn freisprechen sollte. Es geht einzig und allein darum, das niemand ohne Prozess weggesperrt wird. Wenn die Gerichte zu lahm sind, dann muss da was gemacht werden, aber deswegen Menschen ohne Urteil der Freiheit zu berauben geht nicht.


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05.05.2011 um 16:20
@intruder

Aber in anderen Fällen IST es möglich, Personen in U-Haft zu behalten.

Und das ebenfalls, obwohl man nur annimmt, dass eine Gefahr bestünde, man weiß es nicht.
Trotzdem wird wegen ,,Verdunkelungsgefahr" oder ,,Fluchtgefahr" eine Untersuchungshaft verhängt, obwohl die Person in der Richtung noch nichts getan hat.


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05.05.2011 um 16:23
Man kann die neuerlichen U-Bahn-Schläger aus München
nicht in U-Haft nehmen, weil man das in Berlin auch nicht
getan hat.

Warum?

Weil Berlin eine Ausnahmeregelung war und der Juristenvater
sich fehement für seinen Spross eingesetzt hat und damit durch kam.
Beziehungen sind alles!

Jetzt kann man natürlích nicht auf einmal ander Maßstäbe anlegen
und die Täter nießen Nutz!


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05.05.2011 um 16:24
Zitat von intruderintruder schrieb: Wenn die Gerichte zu lahm sind, dann muss da was gemacht werden, aber deswegen Menschen ohne Urteil der Freiheit zu berauben geht nicht.
Dann musst Du auch die U-Haft ablehnen.
Zitat von intruderintruder schrieb: Im vorliegendem Fall sah der Richter keinen Grund für die U-Haft.
Erstaunlich genug. Vielleicht hatte das damit zu tun, dass der Vater des Beschuldigten Rechtsanwalt ist...


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05.05.2011 um 16:27
Zitat von KcKc schrieb:Aber in anderen Fällen IST es möglich, Personen in U-Haft zu behalten.
Bestreite ich das? Nur weil es in anderen Fällen möglich ist, ist es kein muss. Seit wann sind alle Fälle gleich?
Zitat von KcKc schrieb:Trotzdem wird wegen ,,Verdunkelungsgefahr" oder ,,Fluchtgefahr" eine Untersuchungshaft verhängt, obwohl die Person in der Richtung noch nichts getan hat.
Wenn der Richter zu dem Schluss kommt ja. Wenn er nicht zu dem Schluss kommt eben nicht. Du du selber schreibst, das die Schuld schon bewiesen ist, besteht zumindest auch keine Chance der Verdunklung mehr.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Dann musst Du auch die U-Haft ablehnen.
Oder ich gehe davon aus, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung der Bedingungen, unter denen die Untersuchungshaft gerechtfertigt ist, was gedacht hat.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Erstaunlich genug. Vielleicht hatte das damit zu tun, dass der Vater des Beschuldigten Rechtsanwalt ist...
ich vermute ein Arzt hätte es auch getan. Gut situiert war wohl das Argument ;)


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05.05.2011 um 16:34
@intruder
Zitat von intruderintruder schrieb: Oder ich gehe davon aus, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung der Bedingungen, unter denen die Untersuchungshaft gerechtfertigt ist, was gedacht hat.
Richtig, deswegen gibt es den Untersuchungsrichter, der per Beschluss die U-Haft verhängt, aber eben auch OHNE Urteil. Fällt unter das Richterrecht, was zwar nirgendwo festgeschrieben ist, aber dennoch mit der Unabhängigkeit des Richteramtes begründet wird.
Ziel der Übung ist Flucht- und Verdunkelungsgefahr auszuschließen.
Zitat von intruderintruder schrieb: ich vermute ein Arzt hätte es auch getan. Gut situiert war wohl das Argument ;)
Was zumindest dem Grundsatz der Rechtsgleicheit widerspricht.
Es bleibt nunmal Fakt, dass die deutsche Rechtsprechung und deren juristische Umsetzung immer mehr von den ursprünglichen Rechtsgedanken abweicht, sei es aus korrupten Gründen, kopflastigen Besserwissereien, oder eben durch schlichten Unverstand, sowie nicht Wahrnehmung der Realitäten.


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05.05.2011 um 16:43
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Was zumindest dem Grundsatz der Rechtsgleicheit widerspricht.
Du bist also der Meinung das die Fluchtgefahr in dem Fall gleich hoch wäre wie bei jemanden ohne intakte soziale Bindungen? Und selbst wenn, auch du warst hier nicht Richter. Und ich sehe hier auch keine unzulässige Beugung geltenden Rechts.


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05.05.2011 um 16:53
@intruder
Zitat von intruderintruder schrieb: Du bist also der Meinung das die Fluchtgefahr in dem Fall gleich hoch wäre wie bei jemanden ohne intakte soziale Bindungen?
Was haben soziale Bindungen, mit den Berufen der Eltern zu tun? Du meinst also ein Kind aus wohlhabenden Verhältnissen, flieht nicht vor Strafe, sondern nur Kinder aus armen Familien?
So ähnlich wird auch argumentiert, wenn es um mögliche Tätergruppen geht und erweist sich, wie im hier vorliegenden Fall, als Nonsens.
Zitat von intruderintruder schrieb: Und selbst wenn, auch du warst hier nicht Richter.
Leider nicht. ;)
Zitat von intruderintruder schrieb: Und ich sehe hier auch keine unzulässige Beugung geltenden Rechts.
Die wird es wohl auch nicht geben, allerdings einen Verstoss gegen den ursprünglichen Rechtsgedanken dafür mit absoluter Sicherheit. Und auf die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers ist grundsätzlich abzustellen, da sich daraus die Akzeptanz eines jeden Rechtssystems, bei der Bevölkerung ableitet.
Ein Rechtssystem, welches gegen die die Grundgedanken des Gesetzgebers, wie zum Beispiel, die Rechtsgleicheit, verstößt ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.


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05.05.2011 um 17:00
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Was haben soziale Bindungen, mit den Berufen der Eltern zu tun? Du meinst also ein Kind aus wohlhabenden Verhältnissen, flieht nicht vor Strafe, sondern nur Kinder aus armen Familien?
Was haben intakte soziale Bindungen mit dem Einkommen zu tun? Den Zusammenhang stellst du her, ich sicher nicht.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb: Und auf die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers ist grundsätzlich abzustellen, da sich daraus die Akzeptanz eines jeden Rechtssystems, bei der Bevölkerung ableitet.
Du meinst also bei einer Verrohung der Sitten und Gebräuche müsse sich das Gesetz entsprechend anpassen? Interessant.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Ein Rechtssystem, welches gegen die die Grundgedanken des Gesetzgebers, wie zum Beispiel, die Rechtsgleicheit, verstößt ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Stimmt, nur dann solltest du im vorliegendem Fall doch sicher eine Rechtsbeugung nachweisen können.


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Wieder U-Bahn-Schläger in Aktion

05.05.2011 um 17:00
Wird bald eh alles im Chaos enden. Bald ist aus Angst jeder bis an die Zähne bewaffnet.......

Und dann bloss aufpassen das man niemanden mehr überhaupt irgendwie oder falsch anschaut.....der eine bringt Dich dann aus Wut um und der andere aus Angst.

Zum Glück lebe ich ziemlich am A**** der Welt......., ich weiss ja das es letztlich überall passieren kann sowas aber trotzdem tut mir jeder leid der in irgend einer unsere "beliebten" Großstädte hausen muss.


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05.05.2011 um 17:27
@intruder
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb: Erstaunlich genug. Vielleicht hatte das damit zu tun, dass der Vater des Beschuldigten Rechtsanwalt ist...
Zitat von intruderintruder schrieb: ich vermute ein Arzt hätte es auch getan. Gut situiert war wohl das Argument ;)
Zitat von intruderintruder schrieb: Du bist also der Meinung das die Fluchtgefahr in dem Fall gleich hoch wäre wie bei jemanden ohne intakte soziale Bindungen? Und selbst wenn, auch du warst hier nicht Richter. Und ich sehe hier auch keine unzulässige Beugung geltenden Rechts.
Dann sagst Du:
Zitat von intruderintruder schrieb: Was haben intakte soziale Bindungen mit dem Einkommen zu tun? Den Zusammenhang stellst du her, ich sicher nicht.
Nein, den hast Du auf`s Tablet gebracht. ;) Deswegen fragte ich ja...
Zitat von intruderintruder schrieb: Du meinst also bei einer Verrohung der Sitten und Gebräuche müsse sich das Gesetz entsprechend anpassen? Interessant.
Nein, ich sagte die Akzeptanz der Bevölkerung, für ein Rechtssystem, läßt sich an den ursprünglichen Grundgedanken des Gesetzgebers festmachen, bzw. von dort herleiten.
Zitat von intruderintruder schrieb: Stimmt, nur dann solltest du im vorliegendem Fall doch sicher eine Rechtsbeugung nachweisen können.
Ich habe nie behauptet, es läge eine Rechtsbeugung vor, sondern ein Verstoss gegen einen Grundgedanken des Gesetzgebers, nämlich die Rechtsgleichheit. Bitte behaupte nichts, was ich nicht gesagt habe. ;)
Du behauptest ja, dass soziale Bindungen, einen Straftäter davon abhalten, zu fliehen, oder die Sache zu verdunkeln. Und ich sage, dass das nicht der Fall ist, da regelmässig, auch Täter, mit hohen sozialen Bindungen flüchten, wenn ihnen klar wird, wie hoch ihre zu erwartende Strafe sein kann, bzw. wie hoch ihr "Imageschaden", in der sie umgebenden sozialen Struktur ist.

Und genau aus dieser Diskrepanz, leite ich ab, dass es einen Verstoss gegen den Grundgedanken der Rechtsgleichheit gibt, nämlich den, dass Täter mit angeblich hohen sozialen Bindungen, erst einmal besser dastehen, als irgend ein Typ ohne angenommene soziale Bindungen.
Schaut man aber auf die Lebenswirklichkeit, hat Letzterer a) kaum die finanzielle Möglichkeit sich Geld zu besorgen und zu verschwinden und b) ist es im typischen "Milieu" eher so, dass der Täter, durch das Begehen von Straftaten, in seinen "Kreisen" eher auf- denn absteigt.

Trotzdem bedeutet die Rechtsauslegung des Richters, im konkreten Fall, für den einen Haftverschonung, während sie regelmässig, bei vergleichbaren Delikten, von anderen Richtern verneint wird.


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Wieder U-Bahn-Schläger in Aktion

05.05.2011 um 17:40
@Wolfshaag
ich hatte es so verstanden das eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt, aber ok, gut situiert ist tatsächlich der falsche Ausdruck. Asche auf mein Haupt.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Nein, ich sagte die Akzeptanz der Bevölkerung, für ein rechtssystem, läßt sich an den ursprünglichen Grundgedanken des Gesetzgebers festmachen, bzw. von dort herleiten.
Aber was hat sich denn dann geändert. ich habe nun nicht Jura studiert, aber mir kommt es so vor als gäbe es die Regeln zur U-Haft schon was länger.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Ich habe nie behauptet, es läge eine Rechtsbeugung vor, sondern ein Verstoss gegen einen Grundgedanken des Gesetzgebers, nämlich die Rechtsgleichheit. Bitte behaupte nichts, was ich nicht gesagt habe.
Was nach meiner Auffassung sogar ein Verstoß gegen das GG wäre. Was ist das denn wenn nicht eine Beugung geltenden Rechts.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Und genau aus dieser Diskrepanz, leite ich ab, dass es einen Verstoss gegen den Grundgedanken der Rechtsgleichheit gibt, nämlich den, dass Täter mit angeblich hohen sozialen Bindungen, erst einmal besser dastehen, als irgend ein Typ ohne angenommene soziale Bindungen.
Und an anderer stelle beschwerst du dich, das nicht nach der Meinung des breiten Masse geurteilt wird. Aber über das Argument ist nicht verkehrt, darüber müssen wir vielleicht noch länger "streiten"
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Schaut man aber auf die Lebenswirklichkeit, hat Letzterer a) kaum die finanzielle Möglichkeit sich Geld zu besorgen und zu verschwinden und b) ist es im typischen "Milieu" eher so, dass der Täter, durch das Begehen von Straftaten, in seinen "Kreisen" eher auf- denn absteigt.
Auslegungssache. Der eine hat auch nicht viel, was ihn hier halten könnte. Das kann man immer von 2 Seiten sehen, und du glaubst doch nicht, das die Eltern mit ihrem Sohn zusammen fliehen? Und eventuelle Geldflüsse ins Ausland lassen sich leicht nach verfolgen womit wir dann wohl so was haben wie Beihilfe.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Trotzdem bedeutet die Rechtsauslegung des Richters, im konkreten Fall, für den einen Haftverschonung, während sie regelmässig, bei vergleichbaren Delikten, von anderen Richtern verneint wird.
An dem Punkt sind wir und dann wieder einig. Die Auslegung erscheint mir auch zu uneinheitlich, aber nicht nur in diesem Fall. Aber irgendwie sind unterschiedliche Meinungen dann auch wieder menschlich.


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05.05.2011 um 18:12
@intruder
Zitat von intruderintruder schrieb: Aber was hat sich denn dann geändert. ich habe nun nicht Jura studiert, aber mir kommt es so vor als gäbe es die Regeln zur U-Haft schon was länger.
Sicher gibt es die Regeln der StPO zur U-Haft schon länger, da liegt aber nicht der "Knackpunkt".
Zitat von intruderintruder schrieb: Was nach meiner Auffassung sogar ein Verstoß gegen das GG wäre. Was ist das denn wenn nicht eine Beugung geltenden Rechts.
Hier kommt jetzt der "Knackpunkt"! :)
In Deutschland herrscht das Substitut des Richterrechts, was ich mehrfach schon erwähnte.
Und dies besagt, dass ein Richter die Regeln der StPO zur Anordnung einer U-Haft so auslegen kann, wie er es juristisch begründen kann. Da der Richter das sicher getan hat, liegt somit kein Straftatbestand vor, wie es etwas Rechtsbeugung wäre. Sicher läßt es sich juristisch vertreten, jedoch ist fraglich, ob es sich moralisch und für das Volk nachvollziehbar vertreten läßt. Das gilt inbesondere dann, wenn viele andere Richter, in derselben Situation, eine konträre Entscheidung vertreten würden, nämlich die Anordnung von U-Haft.
Somit sehe ich einen Verstoss gegen den Grundgedanke der Rechtsgleichheit, auch wenn der Aufgrund des Richterrechts zwar juristisch vertretbar und daher straffrei bleibt.
Zitat von intruderintruder schrieb: Und an anderer stelle beschwerst du dich, das nicht nach der Meinung des breiten Masse geurteilt wird. Aber über das Argument ist nicht verkehrt, darüber müssen wir vielleicht noch länger "streiten"
Werte und Auffassungen einer Gesellschaft unterliegen immer einem Diktat der breiten Masse. Wenn also eine Gesellschaft zu dem Schluss kommt, dass bestimmte Rechtsnormen nicht mehr greifen, muss sich doch die Normierung ändern, nicht die Gesellschaft. Zumindest solange, wie es nicht gegen den Konsenz, der im GG verankerten Rechte und Pflichten des Bürgers, bzw. des Menschen geht. (Das habe ich jetzt nur geschrieben, damit Du mir nicht gleich wieder mit Bildzeitung und Lynchjustiz kommst!) :)

Außerdem "streite" ich doch nicht mit "Mods", die haben immer den längeren "Hebel"! :)
Zitat von intruderintruder schrieb: Auslegungssache. Der eine hat auch nicht viel, was ihn hier halten könnte. Das kann man immer von 2 Seiten sehen, und du glaubst doch nicht, das die Eltern mit ihrem Sohn zusammen fliehen? Und eventuelle Geldflüsse ins Ausland lassen sich leicht nach verfolgen womit wir dann wohl so was haben wie Beihilfe.
Sicher ist auch das Auslegungssache. Aber ich kann doch nicht ernsthaft eine Sache bei Menschen mit viel Geld so auslegen, während ich zu genau dem gegenteiligen Ergebnis komme, wenn Menschen arm sind.
Na ja, ich redete auch nicht von Geldflüssen, aber ein paar Tausender locker zu machen um erstmal zu verschwinden, fällt einem reichen Sohn sicher leichter, als einem armen Sohn, oder?
Zitat von intruderintruder schrieb: An dem Punkt sind wir und dann wieder einig. Die Auslegung erscheint mir auch zu uneinheitlich, aber nicht nur in diesem Fall. Aber irgendwie sind unterschiedliche Meinungen dann auch wieder menschlich.
Da gebe ich Dir Recht. Sowohl was die Auslegung betrifft, als auch bei der Meinungsvielfalt. :)


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05.05.2011 um 18:57
Inzwischen ist gegen unseren "Freund" Anklage erhoben worden - wegen versuchtem Totschlags

http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_05/von_der_Aue__Anklage_gegen_U-Bahn-Schlaeger_erhoben.html


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06.05.2011 um 08:50
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Sicher läßt es sich juristisch vertreten, jedoch ist fraglich, ob es sich moralisch und für das Volk nachvollziehbar vertreten läßt. Das gilt inbesondere dann, wenn viele andere Richter, in derselben Situation, eine konträre Entscheidung vertreten würden, nämlich die Anordnung von U-Haft.
Das kann man so sehen, nur ist ein weiterer Grundpfeiler doch die Unabhängigkeit der Richter. Und das heißt eben auch nicht, das man lauten Masse aufs Maul schaut um populäre Urteile zu sprechen.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb: Das gilt inbesondere dann, wenn viele andere Richter, in derselben Situation, eine konträre Entscheidung vertreten würden, nämlich die Anordnung von U-Haft.
Nur weil ich heute Morgen schon darüber gestolpert bin ;) http://www.bildblog.de/30081/boehse-journalistenz/
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Wenn also eine Gesellschaft zu dem Schluss kommt, dass bestimmte Rechtsnormen nicht mehr greifen, muss sich doch die Normierung ändern, nicht die Gesellschaft.
Hier bin ich absolut gegenteiliger Meinung. Guck mal nach Rumänien.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Zumindest solange, wie es nicht gegen den Konsenz, der im GG verankerten Rechte und Pflichten des Bürgers, bzw. des Menschen geht. (Das habe ich jetzt nur geschrieben, damit Du mir nicht gleich wieder mit Bildzeitung und Lynchjustiz kommst!)
Zu spät :D Okay, aber ist die Entziehung der Freiheit nicht ein Eingriff in die im GG verbrieften Rechte?
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Außerdem "streite" ich doch nicht mit "Mods", die haben immer den längeren "Hebel"! :)
Unsinn, ich mag sachliche Diskussionen. Nur so ist man gezwungen seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Na ja, ich redete auch nicht von Geldflüssen, aber ein paar Tausender locker zu machen um erstmal zu verschwinden, fällt einem reichen Sohn sicher leichter, als einem armen Sohn, oder?
Könnte sein, ob das sich auch tatsächlich so verhält, müsste man man überprüfen.


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07.05.2011 um 20:07
Also sorry - mir fällt jetzt wirklich kein eigener Kommentar mehr ein ... erneut 4 tätliche Auseinandersetzungen vergangene Nacht auf U-Bahnhöfen, aber nicht ganz so schlimm wie die vorigen (die Opfer sehen das vielleicht nicht so harmlos) . Ich poste einfach mal die Meldungen - lest selbst:
Körperliche Auseinandersetzungen - Sicherheitspersonal und Polizei stellen Täter
Friedrichshain-Kreuzberg/Charlottenburg-Wilmersdorf/Mitte

Bei körperlichen Auseinandersetzungen auf U-Bahnhöfen sind vergangene Nacht, in der Frühe und heute Morgen Fahrgäste verletzt worden. Dem Sicherheitspersonal der BVG und der Berliner Polizei gelang es, einige Tatverdächtige noch im U-Bahnhofbereich zu stellen.

***

Auf dem U-Bahnhof Hallesches Tor eskalierte gegen 2 Uhr 30 eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen einer 17-Jährigen und einem 27-Jährigen. Der Streit der beiden Fahrgäste der U1 in Richtung Uhlandstraße führte dazu, dass der Mann der Jugendlichen eine Glasflasche gegen den Kopf schlug. Die junge Frau trug eine blutende Schnittwunde an der Stirn davon und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Den 27-jährigen Tatverdächtigen nahmen Polizisten des Abschnitts 53 noch am Tatort fest. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Gegen die Frau leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung ein. Beide Beteiligten waren zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.

***

Eine Gruppe Erwachsener wurde heute früh gegen 3 Uhr in Charlottenburg angegriffen, als sie die U- Bahnlinie 2 in Richtung Pankow an der Haltestelle Zoologischer Garten verlassen hatten. Mehrere Männer schlugen noch auf dem Bahnsteig plötzlich mit ihren Fäusten auf die drei 25-Jährigen ein; diese erlitten leichte Kopfverletzungen, einem 25-Jährigen wurde die Nase gebrochen.
Zwei 32- und 47-jährige Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes der BVG wurden auf das Geschehen aufmerksam und schritten sofort ein. Während die 47-Jährige bei den drei Opfern verblieb, nahm der 32-Jährige die Verfolgung auf und stellte einen 18-jährigen Tatverdächtigen. Seine Komplizen entkamen unerkannt.
Die alarmierten Polizeibeamten leiteten Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein und brachten den festgenommenen Heranwachsenden zur Blutentnahme.

***

Heute Morgen erschien ein 28-Jähriger auf dem Polizeiabschnitt 55 und gab an, gegen 6 Uhr von zwei Männern auf dem U-Bahnhof Jannowitzbrücke in Mitte zusammengeschlagen worden zu sein. Die Beamten alarmierten zunächst Rettungskräfte, um den am Kopf Verletzten versorgen zu lassen. Aus den Schilderungen des Mannes rekonstruierten die Ermittler, dass ihn zwei Tatverdächtige auf dem U-Bahnsteig mit zahlreichen Faustschlägen traktiert hatten, ohne dass ihm dadurch Wertgegenstände abhanden kamen oder von den Tätern weggenommen wurden.
Die Kriminalpolizei der Direktion 3 hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung übernommen.
Quelle: Der Polizeipräsident in Berlin/Pressestelle

http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/343455/index.html (Archiv-Version vom 09.05.2011)


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