@capoeiristaMal eine Frage.
Wenn das besagte Grundstück von einer 2 Meter hohen Mauer umgeben ist, wie können dann Katzen hineinkommen, bzw eine am Bein verletzte Katze wieder hinaus?
Sollte es einen Durchschlupf geben könntest Du ja mal dort versuch hindurch zu sehen.
Alles Andere, was Du bisher vorgeschlagenen hast ist gesetzwiedrig und wird schärfer bestraft, als Tierquälerei.
Auch sind Hauskatzen keine geschützten Arten. Somit wird es auch nichts mit einem Verstoß gegen das Artenschutzgesetz.
Mit Jagdrecht wird man hier warscheinlich nicht viel machen können, weil Hauskatzen kein jagbares Wild sind. Zumindest der Tatbestand der Wilderei ist hier nicht anzuwenden.
Hingegen ist Fallenaufstellen nur Jägern und Schädlingsbekämpfern gestattet und an strenge Auflagen gebunden.
In diese Richtung könnte man versuchen rechtlich vorzugehen. Natürlich mit legalen Beweisen.
Das Einzige was in einem solchen Fall greift, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Nur muß es auch bewiesen werden können. Ansonsten wird damit auch nichts.
Die Polizei kann auch nicht aufgrund einer Vermutung eine Hausdurchsuchung machen.
Vielleicht kannst Du von höheren Stellen, wie Nachbarhäusern Einsicht auf das Grundstück bekommen. Dazu mußt Du die Nachbarn natürlich um Erlaubnis fragen. Vielleicht ist ja ein Tierfreund dabei und lässt Dich in sein Haus, von dem aus Du auf das Grundstück sehen kannst.
Es kann ja auch schließlich gut sein, daß es auf dem besagten Grundstück keine Fallen, wie angenommen, gibt.
Fotografieren würde ich allerdings nicht, da ich mir da bei der Rechtslage nicht sicher bin. Kann sein, daß es bei einem ummauerten, gegen Einsicht geschützten Grundstück illegal ist.
Da solltest Du Dir zuvor rechtlichen Rat bei der Polizei einholen.