@barbarellaja ,recht auf unversehrtheit der allgemeinheit geht vor , ist dies ja ein maßgebender punkt zur ethischen rechtfertigung urteilskräftiger unterbringung von straftätern den man bei freiheit eine gefährdung der öffentlichkeit zumeist unterstellt.
um etwas genauer zu werden , ich kann diese handlung der mutter nachvollziehen , kann sie aber nicht unter dem gesichtspunkt der vernünftigsten entscheidung betrachten.
mmh, schwer das um diese uhrzeit noch zu formulieren,
einfach , wie schon beschrieben hier , ist diese freiheitsberaubung nicht nur schändlich , sie ist im höchsten maße quälend und hat den hauch einer folter inne.
wie gesagt die mutter ist in ihrer hilflosigkeit zu verstehen und wenn sie allein durch die überlegungen :
-wem schade ich mehr ?
-kann ich diese maßnahme in anbetracht meiner mütterlichen aufgaben, für das kind zu sorgen um es lebenstauglich zu machen, ihm meine liebe zu demonstrieren und ihm halt und ein heim zu geben, ihm in angemessener und abgewogener form das leben verständlich zu machen indem es seine fehler durch mich erkennen kann und daraus richtig schlussfolgert, dieser strafe unterwerfen?
-was bin ich für eine mutter ,die ihren kind das antun muss und was wäre ich für ein mensch ,wenn anderen menschen durch mein kind etwas zustößt ,von dem ich leise vorahnungen hatte ?
anstatt ohne weitere überlegung aus einer wut und schwindenten innerfamiliären anerkennung die durch diese mutmaßliche machtdemonstration kompensiert werden sollte ,
dann wäre mein urteil zumindest schon gefällt und ich würde an einer strafverfolgung nichts auszusetzen haben
diese frau hat damit nicht nur dem kind geschadet , auch den anderen kindern ist damit eine gewisse nicht einfache auseinandersetzung mit ihrer mutter aufgezwungen.
ich denk leicht ist so eine entscheidung nicht , wie die der mutter ,
um so einen einschneidenten und verletzenden vorgang gegenüber des kindes von außen zu bewerten ,braucht man glaub ich erstmal alle möglichkeiten , die eine passende und gleichermaßen effiziente alternative bieten , nicht zu vergessen die erreichbarkeit und zeitliche verfügung ,
trotz einer leichten verständnissvollen (zurück)haltung für die mutter bleibt erstmal der übergreifende eindruck von einer hilflosen verzweifelten frau , die das wohl anderer über das des eigenen kindes stellte und sich trotz der gefahr strafrechtlich verfolgt zu werden, für diesen aus ihrer sicht letztmöglichen weg entschied .
sei es geschehen aus liebe zu ihrem kind
oder aus der angst heraus,verantwortlich für
die im raum stehende,
befürchtete konsequenz ,
resultierend aus der zum teil wenig
vom kind gebotenen fürsorge und
nicht genügender aufsichtsgelegenheit ,
fremdes leid mit zu verschulden.
auch wenn man die mutter in ihrer wenig bis verschwindent geringen nützlich erscheinenden art und weise von ihrer verantwortung unter dem aspekt der ohnmacht befreien wollte,
ein bitterer nachgeschmack von einer vorhandenen unmoral der hier dargestellten familiengeschichte bleibt.