@treykincaidWo ist dort der Gegensatz zu meiner dargelegten Auffassung?
metz.ger schrieb:Existenzberechtigung an nicht dafür vorgesehenen Orten
Hier geht es nicht darum, ob die Darstellung Grafitti Kunst ist oder nicht, darüber lässt sich ja angeblich streiten. Die Frage, wo es erlaubt ist / sein sollte, ist eine völlig andere.
Da kann jemand noch so talentiert sein, wenn mein Haus als Leinwand betrachtet wird, so sollte ich doch auch einen Anspruch darauf haben, das gewünschte Motiv bestimmen zu können. Ich denke, wenn ich mich an Deinen Besitztümern "ausdrücken" würde, würdest Du den Begriff Kunst auch etwas enger auffassen, dümmliche Rebellions-Romatik hin oder her.
Nur weil etwas "dem Staat" oder "irgendwelchen" Firmen gehört, ändert dies für mich wenig. Gut, bei verlassenen Fabrikruinen oder unter abgelegenen Brücken soll es mir egal sein, aber das reicht den meisten doch nicht. Dinge wie Straßenbahnen, unterirdische Fußgängerpassagen oder noch schlimmer Häuserfassaden gehören der Allgemeinheit, sind für die Allgemeinheit bestimmt und sollten sich auch im Interesse der Allgemeinheit darstellen und nicht nach belieben von anonymen "Draufgängern" modifiziert werden.
Eine wirklich künstlerische, professionelle Darstellung mag gewiss besser aussehen können, als schlichte orange Kachelung o.ä., wenn die Menschen (Eigentümer / Interessensverbände) es so wollen, nur zu. Aber ist es dies was man geläufig unter dem Thema Grafitti versteht? In 99% der Fällen geht es um Leute, welche nicht etwas verschönern wollen/sollen/können, sondern lediglich eine Form der Verewigung suchen, und "wir" dürfen dafür dann bezahlen, weil die relevante Mehrheit eben keinen Gefallen daran findet. Was sollte man daran tolerieren?