Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:29
Hallo,
der Thread mit dem "Inzestdrama" hat mich auf eine Überlegung gebracht und zwar:
Wie würde Hitler bestraft werden, würde er heute vor dem Richter stehen und zwar hier in Deutschland.
Was ist die Anklage, welche Rechte hat er nach der "Verhaftung"?
Was würde mit ihm hier im Gefängnis passieren? Würde er einen Tag im Gefängnis überleben?
Natürlich ist mir bewusst, dass Hitler ein extremes Beispiel ist, aber man könnte den Gedanken ja auch mal etwas runterfahren und überlegen, was einem Menschen passieren würde, der 100 Leute getötet hat. Wie würde dieser bestraft werden? Wie wäre sein Alltag? Womit muss er rechnen, wenns um Mithäftlinge geht?
Falls dieses Thema zu brisant ist, möge die Allmystery-Forenmoderation den Thread doch bitte löschen!
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:34
Das kann man sich doch denken, oder ?!
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:36
Man könnte es sich denken. Vielmehr möchte ich aber wissen, was ihr denkt...
Gibt es da noch irgendwelche Idioten, die eine Therapie vorschlagen?
:-P
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:39
Massenmörder werden nicht therapiert, dei werden weggeschlossen, für immer ^^
Wenn der jenige in den Knast gehen "sollte" und 100 Juden umgebracht hat, hätte dieser im Gefängnis gute Karten, da die Mehrheit muslimisch ist, für ihn würde immer ein Platz "warm" gehalten werden ;)
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:40
schreib doch mal was du denkst oder fällt dir nichts so richtig ein?
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:40
Es ist bestialisch , obwohl dieses Wort "bestialisch " die Tiere selber noch beleidigen würde.
Es gibt nur eine "gerechte " Strafe in der anderen Welt..
aber die andere Welt hat eine anderes Art mit solchen Dämonen zu verfahren.
es übertrifft das menschliche Denken was da abgeht....
man darf sich aber niemals auf die gleiche Stufe wie der Verbrecher stellen...sonst ist man kein deut besser und auch so egoistisch wie derjenige...
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:50
In Deutschland würde selbst Hitler (unter heutigen bedingungen) nur lebenslänglich bekommen. Traurig aber wahr. Die Strafen sind viel zu mild in Deutschland.
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 12:58
ja, richtig. Hitler ins Gulag. Das wärs ma gewesen.
Jaja, wieder mal die Anstalt, die muss für alles her halten.
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:00
Lebenslänglich hätte er bekommen, natürlich..... Mit anschliessender Sicherheitsverwahrung......
Höchststrafe in Deutschland.... Und das ist auch gut so.....
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:00
Du, hier in Süchteln ist ne' Anstalt...ich kenne die ANlage, da sie "offen" ist...die Gebäude sind winzig, die Fenster auch, ein Knast ist angenehmer, als der Aufenthalt dort ^^
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:01
Lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung und im Knast hätte er dann dank der Aryan Brotherhodd ein schönes Leben!
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:01
lebenslänglich mit anschließender sicherheitsverwahrung
würde so ein mensch überhaupt mit anderen mitgefangenen in kontakt kommen?
der bekommt doch bestimmt ne einzelzelle und kommt da nur raus wenn keine anderer gerade draußen seinen hofgang macht.
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:02
Wenn die Diskussion über die Todesstrafe Sinn dieses Threads ist, kann dieser hier geschlossen werden, denn den Thread gibt es hier schon.
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:03
Den Massenmördern einen Orden für ihren beitrag zur bekämpfung der Überbevölkerung verleihen. :D
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:05
ja, es gibt welche in diesen threat die würden das amchen.
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:06
Lebenslänglich ist nicht mild.Was schlägst du vor,das gute alte Vierteilen??Her mit den Exclusivrechten...
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:10
dem könig da völlig recht geben muß.
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Adolf Hitler - eine Anklage
30.04.2008 um 13:12
Nun, wie es im Knast zugeht, kann jeder leicht selbst heraus finden. Es muss sich nur, z.B. im rahmen von Brieffreundschaften, ehrenamtlichem Engagement o.ä. um Strafgefangene kümmern. Adressen nenne ich gern.
Man kann sich natürlich auch selbst mal einsperren lassen.
Für alles andere ist das gute alte StGB zuständig:
§220a Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. Mitglieder der Gruppe tötet,
2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 224 bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise
herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Was war jetzt das Problem bei der Frage, was heute mit Hitler vor einem deutschen Gericht passieren würde?
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