Das klingt, als könne man nichts Weiteres tun. Richtig! Bis zu einem gewissen Grad kann man - ab dann dreht man sich nur im Kreis, und das sieht man bereits in der Praxis.
@sontib:
Wie du weißt, meine ich auch keine Regelung per Gesetz...ohja, ich kenne deine Regelungsvorstellungen durchaus
:(Aber wo kämen wir da hin? Weg von der Zivilisation und zurück zur Anarchie!
Das sind die Erklärungen eines Juristen...er würde auch anders reagieren, wenn es ihn betreffen würde...da bin ich mir sicher... Natürlich wäre ich da anders von berührt, als wenn ich nicht davon persönlich betroffen bin. Aber genau auf sowas kann und darf sich eine Zivilisation nicht begründen, denn das macht sie überhaupt erst aus.
@BelleEnfant:
aber es ist aufgabe des staates, gerechtigkeit zu vermitteln. und es gab einige fälle, wo dies absolut nicht der fall war. Zweifellos, aber auch das passiert.Man kann versuchen, es so gut wie möglich zu verhindern - mehr aber auch nicht.
aber vorrang muss immer das opfer haben. Vorrang muss immer der Mensch haben - egal, ob Opfer oder Täter, und alleine in diesem Rahmen kann man innerhalb dieser Grenzen eine Fallregelung treffen.
sicher, psychische störungen oder unzurechnungsfähigkeit sind zu berücksichtigen, aber die tat ändert sich dadurch nicht. Nein, das sicherlich nicht - genausowenig wie eine radikalere Strafe sie noch ändern könnte.
erst in letzter zeit höre ich hier öfter von festgestellter "besonderer schwere der schuld" - es scheint ein umdenken statt zu finden. sie wird schon lange erkannt, wenn denn der Fall - vorausgesetzt natürlich bei entsprechender Tatschwere - klar liegt, was häufig nicht gegeben ist.
triebtäter im speziellen sind nur in sicherheitsverwahrung gut untergebracht. Je nachdem... so über'n Kamm scheren kannman das nicht.