Kältezeit schrieb:Ich finde, B. war hier der dominantere Part, der unbedingt umgesetzt haben wollte, was er sich vorstellte. Und das hat er bekommen.
Nicht zu 100%, er wollte ja eigentlich lebendig verspeist werden, da ging es ja nicht nur um den gemeinsamen Verzehr des Penis. Bereits im Vorfeld (nachlesbar u.a. in den Chat Protokollen) schwärmte er davon, daß er gebissen werden will, er wollte, daß Meiwes ihm das "Fleisch von den Knochen reißt". Sein ultimativer Höhepunkt sollte darin bestehen, daß er lebendig ausgelöscht und verspeist wird. Auch beim Sex und den Beisattacken beschwerte er sich darüber, daß Meiwes zu lasch wäre, ihm ja gar keine Fleischstücke herausbeißen könnte. Auch wollte er, daß Meiwes seinen Penis abbeißt, das abschneiden war nur die Notlösung.
Venom schrieb:Hmm also ehrlich gesagt finde ich es nicht falsch, dass Armin Meiwes dieses Jahr noch freigelassen werden könnte mit ein paar Voraussetzungen natürlich! Anders sehe ich es bei Gäfgen der dieses Jahr auch freigelassen werden könnte weil 15 Jahre bald um sind.
Ich sehe das ähnlich. Auch wenn die Fälle nicht vergleichbar sind, mache ich große Unterschiede zwischen einem Mörder, der wahllos tötet oder sich ein Opfer aussucht, was den Tod definitiv nicht sucht und einem Typen wie Meiwes.
Alarmi schrieb:Sehr interessante Frage! Ich glaube, dass es in deutschen Gesetzbuechern keine Strafe fuer Kannibalismus gibt, folglich haette Meiwes dann nur wegen Stoerung der Totenruhe verurteilt werden koennen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass Brandes wirklich freiwillig Selbstmord begangen haette. Eine ziemlich gruselige Vorstellung!
Richtig, Kannibalismus ist in Deutschland kein Straftatbestand, der ganze Prozess war deshalb erstmal quasi juristisches Neuland. Was bleibt dementsprechend ? Meiwes trennte Brandes den Penis ab, was natürlich juristisch eine Körperverletzung darstellt, auch wenn es in Einverständnis geschah. Und danach ? Käme für mich noch unterlassene Hilfeleistung ins Spiel, als Brandes langsam ausblutete. Wenn man Meiwes aber glaubt, daß er Brandes für tot hielt, als er den ersten Schritt zur Schlachtung und Zerteilung machte, dann wäre es in meinen Augen kein Mord. Deshalb entschied das Gericht ja auch in erster Instanz auf Totschlag, weil die niedrigen Beweggründe, die zur Verurteilung wegen Mordes hätten führen müssen, fehlten, nach Auffassung der Richter.
LaDaya schrieb:Nein er nutzte die Gelegenheit einen Menschen zu töten und zu verspeisen. Das war was er wollte und weiter nix.
Gelegenheiten hatte er vorher und auch danach, ohne daß es zur Tat kam.
Illyrium schrieb:Es wurde von den Resten eine Autopsie gemacht da war auch nie das Thema Alkohol. Auf dem Video scheint er auch nicht Hacke dicht gewesen zu sein. Wurde jedenfalls nie was erwähnt.
Der Blutalkoholspiegel, der in der Rechtsmedizin in Gießen festgestellt wurde, betrug zwischen 0,8 und 1,4 Promille. Brandes war also zumindest angeheitert, mehr aber auch nicht.