pioid
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Kannibale von Rotenburg
22.04.2005 um 20:11Link: www.meingeld-magazin.de (extern) (Archiv-Version vom 28.04.2005)
Bundesanwaltschaft: "Lebenslange Haft für "Kannibalen"
Kannibal Armin Meiwes
Der "Kannibal von Rotenburg" soll lebenslang hinter Gitter. Dies fordert zumindest die Bundesanwaltschaft. Das Urteil des Landgerichts Kassel, das im Januar 2004 gegen den Angeklagten Armin Meiwes achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags verhängt hatte, ist laut der Karlsruher Anklagebehörde rechtsfehlerhaft. Die Bundesanwälte wollen beim Bundesgerichtshof (BGH), der kommenden Mittwoch über die Revision verhandelt, das Urteil aufheben.
Der heute 43-jährige Meiwes hatte im März 2001 einen Berliner Ingenieur vor laufender Kamera getötet, zerlegt und Teile der Leiche aufgegessen. Da sich das Opfer freiwillig in die Hände des von Kannibalismus-Fantasien getriebenen Täters begeben hatte, stufte das Landgericht die grauenvolle Tat nur als Totschlag ein. Laut Bundesanwaltschaft hätten die Kasseler Richter aber auf Mord aus niedrigen Beweggründen erkennen müssen. Zudem müsse beim BGH erneut geprüft werden, ob auch ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Betracht komme.
Der 2. Strafsenat wird die Entscheidung des Landgerichts lediglich auf juristische Fehler prüfen. Eine neue Beweisaufnahme ist im Revisionsverfahren beim BGH ausgeschlossen.
echt krass oder?
mfg pioid
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Töte einen und du bist ein Mörder - Töte Tausende und du bist ein Held.
Bundesanwaltschaft: "Lebenslange Haft für "Kannibalen"
Kannibal Armin Meiwes
Der "Kannibal von Rotenburg" soll lebenslang hinter Gitter. Dies fordert zumindest die Bundesanwaltschaft. Das Urteil des Landgerichts Kassel, das im Januar 2004 gegen den Angeklagten Armin Meiwes achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags verhängt hatte, ist laut der Karlsruher Anklagebehörde rechtsfehlerhaft. Die Bundesanwälte wollen beim Bundesgerichtshof (BGH), der kommenden Mittwoch über die Revision verhandelt, das Urteil aufheben.
Der heute 43-jährige Meiwes hatte im März 2001 einen Berliner Ingenieur vor laufender Kamera getötet, zerlegt und Teile der Leiche aufgegessen. Da sich das Opfer freiwillig in die Hände des von Kannibalismus-Fantasien getriebenen Täters begeben hatte, stufte das Landgericht die grauenvolle Tat nur als Totschlag ein. Laut Bundesanwaltschaft hätten die Kasseler Richter aber auf Mord aus niedrigen Beweggründen erkennen müssen. Zudem müsse beim BGH erneut geprüft werden, ob auch ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Betracht komme.
Der 2. Strafsenat wird die Entscheidung des Landgerichts lediglich auf juristische Fehler prüfen. Eine neue Beweisaufnahme ist im Revisionsverfahren beim BGH ausgeschlossen.
echt krass oder?
mfg pioid
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