@PalinDie Tötung sei für Meiwes das notwendige Mittel gewesen, sein eigentliches Ziel einer möglichst engen Bindung an einen Mann durch Einverleibung zu erreichen.
Er wollte nach Auffassung des Gerichts "Sicherheit und Geborgenheit durch Aufnahme eines anderen Mannes" bekommen. Er habe dem Gutachter zufolge eine fetischistische Neigung zu Männerfleisch. Ein Lustempfinden bei der Tat habe als Motiv nicht im Vordergrund gestanden: "Er arbeitete wie ein Handwerker, ein Metzger", erklärte der Richter. Das Gleiche gelte für die sexuelle Befriedigung beim Anschauen der Videoaufnahmen und für das mögliche Machtgefühl, das Meiwes empfand.
(Quelle: http://www.crimezzz.net/serialkiller_news/MEIWES_armin.php (Archiv-Version vom 10.01.2006))Alle Menschen sind klug: Die einen vorher - die anderen nachher.
Wir haben die DDR überstanden und werden auch die BRD überstehen.