@Sui"Es war eine Fantasie die er schon lange hegte und nun endlich auslebte."
Er hatte die Möglichkeit jederzeit einen Psychologen aufzusuchen. Dies hat er versäumt. Der Kannibale hat sich nicht schuldig gemacht,weil er Wünsche hatte, sondern weil er sie in die Tat umsetzte.
Wie nach psychologischen Gutachten bestätigt ist, hat Meiwes zwar eine pathologische
Störung, aber war keinesfalls nicht ausser stande, selbstständig Hilfe einzuleiten..
Deswegen auch ist er auch Schuldfähig, dies schliesst aber leider eine nachvollgende Zwangseinweisung aus. Und das ist mM nach ein wunder Punkt in der Gesetzgebung..