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Aktive Sterbehilfe

421 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sterbehilfe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktive Sterbehilfe

10.10.2007 um 13:35
Die Geburt - Eintritt in ein neues Leben

Bei der Geburt eines Menschen, die ja auch oft unter Schmerzen geschieht ist es sehr ähnlich. Ist es auch nicht gerade ein angenehmer Vorgang, so ist der Vater aber oft von sich aus schon gerne mit dabei, möchte den Geburtsvorgang mit seiner Frau mit-erleben, ein Stück mit-leben. Und wie entspannt und glücklich sind schließlich beide Eltern, wenn sie ihr Neugeborenes nach all den miteinander durchgestandenen Strapazen in den Armen halten können?

Eine Geburt ist für den Säugling der Eintritt in ein neues Leben. Aus dem schützenden Bauch der Mutter in eine neue, fremde Welt irgendwo da draußen. Und es ist ein mehr oder weniger länger dauernder Prozess. Es geht nicht mal eben schnell und dann ist man geboren. Es erfordert Zeit und Kraft, Geduld und es verursacht Ängste und Schmerzen. Aber ein Säugling kann sich ja nicht selbst gebären. Er ist bis zum Ende des Geburtsvorganges noch immer mit der Mutter eng verbunden. Die
Mutter muß mithelfen, ihn zur Welt zu bringen, denn das schafft er womöglich doch nicht so ganz von alleine. Zudem ist der Säugling absolut hilflos. Aber er ist nicht alleine. Er kann sich nicht alleine und selbstständig gebären. Die Mutter ist immer naturgemäß dabei, denn aus ihr entspringt er, mit ihr ist er noch während des gesamten Geburtsvorgangs verbunden, von ihr muß er sich erst ablösen. In der Regel ist, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen eine Hebamme oder ein Geburtshelfer noch mit dabei. In einem Krankenhaus eine Reihe von Ärzten und Pflegern,- und so man das Glück hat, der eigene Mann oder zukünftige Vater.

Sterben - auch ein Eintritt in ein neues Leben?

Gehen wir nun zurück zu unserem "Sterbenden". Sollte man ihn alleine lassen? Man weiß oft nicht, was einem Sterbenden lieber wäre,- man kann ihn dann nicht mehr recht fragen. Aber wer möchte schon völlig allein gelassen, irgendwo krepieren? Einfach nur "da" sein ist vielleicht doch besser,
selbst wenn man nichts tun kann. Ich denke, es gibt gewisse Parallelen zum Geburtsvorgang. Lassen wir es mal dahin gestellt, ob man an ein Weiterleben nach dem Tode glaubt oder nicht. Es ist in jedem Falle ein Übergang in eine neue Daseins,- oder von mir aus auch Nicht-daseinsform. Für einen gläubigen Menschen ein Übergang in ein neues Leben, eine neue, andere, fremde Welt,- nennen wir es mal Himmel, oder Jenseits. Für den Nichtgläubigen ist es ein Übergang ins Nicht-Sein oder Nicht-mehr-sein. Und oft ist auch das Sterben ein Prozess, der seine Zeit und auch Kraft braucht, Geduld erfordert und ebenso Ängste und Schmerzen mit sich bringt.

Ich weiß nicht in wieweit der Sterbende selbst in der Lage ist zu sterben. Oder ob er aus der jenseitigen Welt gewisse unsichtbare Geburtshelfer, nennen wir sie einfach mal Engel an die Seite gestellt bekommt. Wir Lebenden wissen darüber nichts. Aber ich glaube nicht, dass das Sterben mit der Geburt absolut nichts gemeinsam hat. Ich
glaube nicht, dass danach alles vorbei ist und man ins Nicht-Dasein übertritt. Und ich glaube auch nicht, dass das Sterben vom Menschen selbst und alleine bewirkt wird.

Machtlos gegenüber dem Tod?

Wir wollen immer etwas tun,- sei es dafür oder dagegen. Wir wollen immer an einer Sache mitbeteiligt sein, wollen uns nicht gerne etwas aus der Hand reißen lassen über das wir keine Macht haben... Der Tod ist so etwas, über das wir im Grunde keine Macht haben, wogegen wir letztlich nicht ankämpfen können. Gegen den Tod sind wir immer Verlierer ! Vielleicht gewinnen wir etwas Zeit,- vielleicht ein paar Jahre... Aber am Ende sind wir doch machtlos gegen den Tod und müssen uns den Naturgesetzen fügen. Vielleicht ist der Tod deshalb so furchtbar, so unheimlich, so Angsteinflößend und grausam,- weil wir ihn nicht beherrschen können, weil wir ihn eben nicht im Griff haben, weil wir keine Macht über ihn besitzen, weil er kommt wann Er will,- und nicht, wann wir wollen.
Vielleicht verlöre der Tod ein Stück seines Schreckens, hätten wir ihn doch ein kleinwenig mehr unter Kontrolle,- könnten wir doch selbst bestimmen, wann wir sterben.

Warum klingt es in ethischer und moralischer Hinsicht so verächtlich, verwerflich, so
jemand sagt: Ich möchte selbst bestimmen, wann ich sterbe,- und auch wo und wie ich sterbe?
Aber können wir unseren Geburts-Tag denn selbst bestimmen? Ein wenig können wir die Geburt, wenn erforderlich hinauszögern durch wehen-hemmende Medikamente, ein wenig können wir den Geburtsvorgang beschleunigen durch wehen-auslösende Medikamente. Ja, wir können eine Geburt vorzeitig auslösen, nur solche Menschen sind dann oft nicht lebensfähig. Kommen sie von selbst zu früh, oder ist durch Kaiserschnitt aus gesundheitlichen Gründen ein gewaltsames Eingreifen weit vor dem eigentlichen natürlichen Geburtsvorgang erforderlich, müssen wir es in einen künstlichen Mutterbauch legen. Wir geben solche sogenannte "Frühchen" in
einen Brutkasten und ersetzen somit die Mutter für eine gewisse Zeit. Viel Macht haben wir also nicht über die Natur und ihre Gesetze in dieser Hinsicht. Und so ist es auch beim Sterben. Gegen diese Krankheit sind die besten Ärzte machtlos. Ein wenig kann man den Tod vielleicht hinauszögern, oder wenn man will auch beschleunigen, vorzeitig herbeiführen, aber das ist nahezu alles was wir in Bezug auf das Sterben und den Tod machen können. Aber entrinnen können wir ihm nicht,- dem Tod. Verhindern, beseitigen, abschaffen, überwinden, einfach übergehen, oder austricksen, das geht eben nicht. Der Tod hat eine gewisse Macht über uns und unser Leben,- und nicht wir und unser Leben über den Tod. - Und das gefällt uns nicht.

Kehren wir in Gedanken zurück zu unserem Sterbenden. Da liegt er also und es ist ihm nicht mehr zu helfen. Mag ja sein, aber das schon angesprochene "Begleiten" hilft ihm vielleicht doch, macht es ihm leichter. Zumindest ist er nicht allein gelassen. Es
ist jemand da. Dass dieser ihm nicht helfen kann, weiß der Sterbende auch. Aber er weiß, da ist noch jemand. Tut es nicht selbst einem Kranken gut, wenn da einfach nur jemand ist, der ihm vielleicht die Hand drückt, der einfach nur da ist, der ihm etwas schönes oder erfreuliches erzählt, ihm Mut macht, ihn aufmuntert oder ihn tröstet? Es gibt auch Zeiten, da ist der Kranke lieber alleine, da ist es ihm eine Belastung, so da noch jemand ist. Es ist schwer zu sagen, ob ein Sterbender nun besser alleine gelassen werden sollte oder nicht. Es sind auch sicher nicht alle Sterbenden gleich.

Wer Sterbebegleitung praktizieren möchte, der sollte es tun. Ich denke, dass es besser ist, so beim Sterbevorgang auch wenigstens eine Person dabei ist,- am besten ein sehr naher Verwandter oder guter Freund. Manche Menschen wünschen sich einen Priester am Sterbebett,- und sagen das auch schon klar und deutlich zu ihren Lebzeiten. Auch der kann den Tod nicht vertreiben oder verhindern.
Und doch ist es für den einen oder anderen wichtig, dass ein Priester da ist. Er kann die letzte Ölung durchführen, er kann am Sterbebett für den Sterbenden zu Gott beten, was der Sterbende vielleicht selber nicht mehr kann, sich aber sehr wünscht. Er kann ihm die Hand drücken, er kann ein paar tröstende Worte zu ihm sprechen. Oder er kann ihm etwas ermutigendes, hoffnungsvolles oder tröstendes aus der Bibel vorlesen.

Was kann man schon für einen Sterbenden großartiges tun? Nein, es muß nichts großartiges sein. Oft genügt es, einfach nur da zu sein. Also Sterbebegleitung zu leisten ist eine schwere, aber sicher sehr löbliche Aufgabe. Wenn man ohnehin schon nichts tun kann, aber man kann "da" sein, den Sterbenden eben begleiten. Das erleichtert den Angehörigen und guten Freunden auch das Abschied nehmen. Denn so seltsam das vielleicht klingen mag, aber man war dabei, man hat es mit-erlebt, man konnte sich selbst darauf vorbereiten. Es kam nicht so plötzlich, nicht so
überraschend. Man hat Zeit mit dem Sterbenden zusammen verbracht, vielleicht viel Zeit. Stunden, Tage, vielleicht Wochen und Monate oder sogar über viele Jahre hinweg. Das verbindet, das bereitet einen vor, das prägt. Und das Abschied nehmen fällt dann vielleicht nicht mehr ganz so schwer.

Kann man noch etwas für den Sterbenden tun? Wenn wir uns an unseren Kranken erinnern, so hat man versucht, ihm die Schmerzen zu nehmen oder auf ein erträgliches Maß zu lindern, bis er wieder gesund wurde. Das kann man auch beim Sterbenden tun, nur dass er eben nicht wieder gesund wird. - Aber ihm die Schmerzen nehmen das kann man,- und das darf man auch,- und das nennt man dann auch schon Sterbehilfe. Und das ist auch ganz unproblematisch und gesetzlich völlig unbedenklich und legitim,- dem sterbenden das Sterben zu erleichtern, die Leiden erträglich zu machen und die Schmerzen so weit als möglich zu lindern ist nicht nur gesetzlich erlaubt, sondern ethisch-moralisch gesehen sogar
erwünscht. Hierzu wird beim Sterbenden, wenn er sehr starke Schmerzen hat, oft Morphium benutzt, eine Droge wie wir wissen. Eine Droge, welche Abhängig macht, aber eben auch eine sehr starke schmerzstillende Wirkung erzeugt, die bislang kein anderes Schmerzmittel erreichen kann.

Daher ist Morphium auch das letzte Mittel, das man dem Sterbenden gibt und nicht das erste. Bei Kranken verabreicht man sehr ungerne Morphium, da es abhängig macht und dann besteht die große Gefahr, dass der irgendwann wieder gesund gewordene auch noch Drogensüchtig geworden ist. Beim wirklich Sterbenden spielt dies keine große Rolle mehr. Hier geht es um das lindern starker Schmerzen. Und wenn man weiß, dass dieser Mensch ohnehin bald sterben wird,- kann man Morphium verabreichen. Dies ist natürlich nur unter ärztlicher Aufsicht erlaubt, aber in so einem Falle eben auch nicht gesetzeswidrig. Die Ausgabe bzw. Verabreichung von Morphium fällt unter das sogenannte "Betäubungsmittelgesetz". In
diesem Gesetz ist geregelt, wer wann unter welchen Umständen was verabreichen darf. Bei Sterbenden ist die Vergabe von Morphium gesetzlich zulässig, wenn auch nur als letztes Mittel, um diesen die Leiden und Schmerzen so weit als möglich zu lindern, wenn andere Mittel nicht mehr ausreichen. Einen Nachteil hat aber dieses Morphium,- es verkürzt das Leben. Hier ist der Gesetzgeber etwas über-empfindlich und betrachtet daher die Vergabe von solchen Mitteln, die den Tod frühzeitiger hervorrufen, als dieser ansonsten naturgemäß eintreten würde mit einer gewissen Skepsis.
Aber heben wir uns diesen Sonderfall ersteinmal für später auf. Generell gilt,- es darf dem Sterbenden Schmerzlindernde oder Schmerzstillende Medizin gegeben werden, um ihm das Leiden und die Schmerzen so weit als möglich erträglich zu machen.

Die erste Art der Sterbehilfe haben wir also nun kennen gelernt. Sie bezieht sich lediglich darauf, dem Sterbenden das Leiden und die Schmerzen zu nehmen oder
erträglich zu machen und ist unter ethisch-moralischen sowie auch gesetzlichen Gesichtspunkten völlig unstrittig und legitim. Man bezeichnet sie daher auch als echte Sterbehilfe oder als Sterbenden-Hilfe, da man nicht beim Sterben selbst hilft, indem man vorgreift oder nachhilft, sondern nur Schmerzlindernd gewissermaßen dem Sterbenden hilft, den Sterbevorgang besser zu ertragen. Zur Unterscheidung gegenüber den anderen Sterbehilfe-Arten spricht man auch von Sterbehilfe ohne Lebensverkürzung, oder auch passiver Sterbehilfe. Denn das Leben, soweit es noch im Sterbenden ist,- tastet man nicht an. Man lässt den Sterbenden eben sterben,- allerdings nimmt man ihm die Schmerzen.


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Aktive Sterbehilfe

10.10.2007 um 13:37
Hospiz-Bewegung und Palliativmedizin:

In diesem Zusammenhang der ersten Art der Sterbehilfe, die moralisch, ethisch oder gesetzlich völlig unumstritten, legitim und auch erwünscht ist, und auch als echte Sterbehilfe oder eben Sterbenden-Hilfe bezeichnet wird, wollen wir einen kurzen Blick in die sich mit dieser Art des natürlichen Sterbens beschäftigende Hospiz-Bewegung und der Palliativmedizin werfen.

Die Palliativ-Medizin ist jener Bereich, in dem es ausschließlich darum geht, den ohnehin sterbenden das Sterben an sich zu erleichtern, ohne hierbei jedoch aktiv in den Sterbevorgang einzugreifen um diesen zu beschleunigen, gar vorzeitig künstlich herbeizuführen, oder diesem nachzuhelfen. Es geht also ausschließlich darum, den Sterbenden zu Begleiten und die erste Art der Sterbehilfe zu gewähren, ihm also die Schmerzen weitestgehend zu nehmen oder zu lindern und das Sterben erträglich, also annehmbar zu machen,- und somit auch den Tod annehmbar zu gestalten,soweit dies überhaupt möglich ist.

Die Hospiz-Bewegung ist ein praktisches Beispiel aus der Palliativ-Medizin, sie ist nach eben diesen Kriterien organisiert. Sie beschäftigt sich mit Sterbenden und leistet Sterbehilfe ersterer Art, Sterbebegleitung und Sterbe-Beistand. Es geht um ein menschenwürdiges Sterben, welches aber ebenfalls die künstlich vorzeitige Herbeiführung des Todes oder eine gewisse Nachhilfe oder ein Vorgreifen ausschließt. Es geht einfach darum, den Sterbenden die Zeit des Sterbens als zum Leben dazugehörende Zeit nahezubringen, die Sterbenden zu begleiten, die Zeit mit ihnen zu verbringen und zu gestalten, soweit dies von und mit den Sterbenden überhaupt möglich ist. Sie nicht zu isolieren, von den Lebenden sozusagen abzutrennen als nicht mehr dazu gehörender Teil der Gesellschaft, sondern Sie zu Integrieren, zu Betreuen, zu Pflegen und Fürsorge zu leisten bis zum letzten Augenblick. Besonders grosser Wert wird hierbei auch auf die seelische,geistliche und soziale Betreuung gelegt, Die katholische Kirche unterstützt diese Bewegung, da diese Arbeit den Prinzipien der Kirche entspricht. Sie versteht sich aber nicht als Gegenbewegung zur heutigen Intensiv,- und Apparatemedizin, sondern arbeitet mit ihr in Ergänzung zusammen. Sterbe-Begleitung, Betreuung, Sterbenden-Hilfe soll und darf eben nicht nur aus rein medizinischer Sicht erfolgen, sondern muß den ganzen Menschen einbeziehen. Das Sterben bezieht sich schließlich auch auf den ganzen Menschen und nicht nur auf einzelne rein körperliche Funktionen. Diesen Anspruch der ganzheitlichen Betreuung Sterbender erhebt die Hospiz-Bewegung und die Palliativmedizin und versucht in ihren eigenen Ansprüchen, den Sterbenden gerecht zu werden. Die medizinische Versorgung beschränkt sich jedoch auf Schmerzstillende oder Schmerzlindernde oder Betäubende Medikation.

Nun kommen noch drei andere Arten der Sterbehilfe, die sich allerdings erheblich von der ersten Artunterscheiden. Hier spricht man bei allen drei Unterarten von "Sterbehilfe mit Lebensverkürzung" oder auch von Sterbe-Nachhilfe. Dem Sterben Vorzugreifen, als auch Nachzuhelfen, damit es schneller geht, ist an sich gesetzlich verboten und unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten sehr umstritten. Aber da es hierbei wiederum in der Praxis gewisse graduelle Unterschiede gibt, wollen wir nun einmal genauer betrachten, was alles unter diese Rubrik (Sterbehilfe mit Lebensverkürzung) fällt.

Um diese zwei Grundarten der Sterbehilfe nun besser differenzieren zu können, spricht man heute auch von sogenannter "passiver Sterbehilfe" und "aktiver Sterbehilfe". Die passive Sterbehilfe ist jene erste Art, die wir schon kennen gelernt haben und die nicht aktiv in den Sterbevorgang eingreift, um diesen zu beschleunigen oder künstlich oder vorzeitig herbeizuführen, sondern eben passiv wenn man so will begleitet durch lediglich schmerzstillende oder schmerzlinderndeMedikamente.

Unter passive Sterbehilfe fallen aber auch noch zwei der drei anderen Gruppen mit denen wir uns im Folgenden noch beschäftigen werden. Hier wird der Sterbevorgang, wenn man so will manipuliert, es wird durch eigenes dazutun der Sterbevorgang beeinflusst, heißt künstlich vorzeitig hervorgerufen, in Kauf genommen oder durch eigenmächtiges Handeln oder Eingreifen herbeigeführt oder beschleunigt.

Sterbehilfe mit Lebensverkürzung kann also auf dreierlei Art vor sich gehen, die wiederum voneinander unterschieden werden, da die letzte Art zur aktiven Sterbehilfe gehört und gesetzlich verboten ist.

Als erstes gehört "der Verzicht auf künstliche Lebensverlängerung" schon dazu und ist rechtlich sehr umstritten, als auch moralisch und ethisch sehr fragwürdig. Die zwei anderen Arten der Sterbehilfe werden in "indirekte Sterbehilfe" und "direkte Sterbehilfe" unterteilt. Die indirekte Sterbehilfe ist rechtlich ebenso umstritten wie der Verzicht aufkünstliche Lebensverlängerung, die direkte Sterbehilfe ist hingegen gesetzlich betrachtet nichts anderes als ein Tötungsdelikt und wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Diese letzte Art der "direkten Sterbehilfe" bezeichnet man daher auch als "aktive Sterbehilfe".

Kommen wir aber nun erst einmal zur zweiten Art der Sterbehilfe, der "Sterbehilfe mit Lebensverkürzung", und zwar im Hinblick auf den Verzicht von künstlicher Lebensverlängerung.

Was ist eigentlich künstliche Lebensverlängerung?

Alleine darüber kann man sich schon streiten, denn da hier die Grenzen sehr fließend sind, ist eben auch gerade dieser Bereich sehr umstritten und gesetzlich nicht scharf abgegrenzt und definiert. Künstliche Lebensverlängerung fängt eigentlich schon da an, wo das natürliche Leben ohne ein künstliches Hinzutun aufhören würde. Es ist nun nur die Frage, was unter "künstlichem Hinzutun" verstanden werden muß. Die Frage kann kaum eindeutig beantwortet werden, da esschon in medikamentöser Hinsicht fließende Übergänge gibt und die Ansichten hier weit auseinander gehen, was als noch natürlich oder was schon als künstlich betrachtet wird.

Es gibt Menschen, welche auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, ohne die sie schlichtweg auf kurz oder lang wegsterben würden. Die meisten solcher Menschen sind froh und dankbar, dass es diese Medikamente überhaupt gibt, die ihnen ein weitestgehend normales Leben überhaupt ermöglichen. Nehmen wir einen Diabetiker, also Zuckerkranken. Je nach Schweregrad wäre dieser ohne regelmäßige Zufuhr von Insulin nicht mehr sehr lange Lebensfähig. Kann man daher etwa schon von Selbstmord sprechen, so jemand bewußt sagt: Ich will kein Insulin mehr? In gewisser Weise könnte man zu so einem Schluss kommen. Es kann jedoch kein Mensch in Deutschland zur Einnahme von Medikamenten gezwungen werden. Wenn also so jemand sagt, ich will dann eben lieber sterben, steht es ihm frei, Medikamente zu nehmen, die ihn amLeben halten können oder eben darauf bewußt zu verzichten. Es gibt Menschen, insbesondere ältere Menschen, welche auf sogenannte Entwässerungstabletten angewiesen sind, da ihr Herz zu schwach ist und sich ansonsten sehr schnell Wasser in ihrem Körper ansammeln würde, was sie über die Nieren nicht mehr in ausreichendem Maße ausscheiden können. Das fängt bei den sogenannten Wasserbeinen an. Steigt das Gewebewasser im Körper immer weiter an und erreicht schließlich das Herz und die Lungen, so stirbt der Mensch schließlich. Alsdann gibt es verschiedenste medizinische Apparate, welche den Menschen heute am Leben halten können, ohne diese würden solche auf diese Apparate angewiesenen Menschen ebenfalls sehr bald sterben. Nehmen wir schwer Nierenkranke Patienten, bei denen die Nieren entweder nur noch in sehr unzureichendem Maße und sehr eingeschränkt arbeiten oder garnicht mehr arbeiten, oder aufgrund eines Tumores oder eines schweren Unfalles entfernt wurden. Das sind sogenannteDialysepatienten, welche sich bis zu drei mal Wöchentlich an ein Dialysegerät zur Blutwäsche drei bis fünf Stunden lang anschließen lassen. Die meisten Patienten stehen auf einer Liste und warten auf ein Spenderorgan, da die Belastung, dreimal in der Woche über mehrere Stunden am Dialysegerät angeschlossen zu werden, auf die Dauer doch enorm hoch ist für solche Patienten. Nun, dieses Dialysegerät ersetzt künstlich die Funktion der Nieren. Ohne dieses Gerät würden solche Menschen innerhalb weniger Tage sterben.

Hierbei ist aber immer noch der Patient bei vollem Bewußtsein und entscheidet sich entweder für so eine künstliche Art der Lebensverlängerung, oder, was es allerdings in Ausnahmefällen auch gibt, eben dagegen. Viel schwieriger wird es,- vor allem für einen Arzt, so ein schwerverletztes Unfallopfer in der Notaufnahme in ein Krankenhaus eingeliefert wird und eigentlich sofort operiert werden muss. Womöglich ist dieser Patient gar nicht mehr bei Bewußtsein, mankann ihn also nicht fragen, in wieweit der Arzt hier überhaupt eingreifen darf. Ist er ein Zeuge Jehova? Darf man ihn einer Bluttransfusion unterziehen? Wenn irgend möglich, werden die nächsten Anverwandten darüber befragt, und müssen eine Entscheidung treffen. Anderenfalls wird kurzfristig ein vorläufiger Betreuer hierzu gesetzlich eingesetzt, welcher so weit als möglich im Sinne des Patienten,- obwohl er diesen ja so gut wie garnicht kennt,- entscheiden muß.


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Aktive Sterbehilfe

10.10.2007 um 13:38
Die Patientenverfügung:

Um solchen Fällen vorzubeugen, hat die sogenannte "Patientenverfügung" in den letzten Jahren immer stärker in der Öffentlichkeit an Beliebtheit zugenommen. Aber mit dieser Patientenverfügung ist es auch nicht so eindeutig wie es damit eigentlich sein oder werden sollte. Denn in wieweit ist so eine Verfügung dann tatsächlich gültig, wenn sie denn mal zum Einsatz kommen sollte? Würde ein Mensch nicht vielleicht dann, wenn es ihn wirklich betrifft, eben in einer Notsituation ganz anders entscheiden als in nüchternem und gesundem Zustand? Und wenn diese Verfügung schon über zehn Jahre bei einem Anwalt hinterlegt worden ist... ist sie dann noch aktuell? Wenn es ein vorgedrucktes Exemplar ist, an dem man lediglich gewisse Fragen angekreuzt hat und dies mit einer Unterschrift versieht,- wer will beurteilen, ob dieser Mensch zu jenem Zeitpunkt geistig zurechnungsfähig gewesen ist? Ist die Verfügung Handschriftlich verfasst, kann man sie womöglich nachJahren nicht mehr lesen. - Im Ausland gilt so eine Patientenverfügung möglicherweise garnicht,- oder man hat keinen schnellen Zugang darauf oder wusste von der Existenz einer solchen Verfügung nicht... Mit diesen Verfügungen hat es so seine Tücken.

Die eigentliche Frage bei der künstlichen Lebensverlängerung, die seltsamerweise auch zur Sterbehilfe zählt, ist ja die: Will das der betroffene auch so? Mal angenommen, ein Schwerverletzter kommt nach einer OP aus seiner Narkose im Krankenhaus wieder zu sich und bemerkt, dass er eigentlich nur noch lebt, weil er mit irgendwelchen Schläuchen an allerlei Apparaten angeschlossen ist. Aber er kann weder sprechen, noch kann er sich bewegen... Vielleicht möchte so ein Mensch jetzt gar nicht mehr weiter leben? Und gäbe es diese künstlichen Hilfsmittel nicht,- würde er garantiert eines natürlichen Todes sterben. Ist es also erlaubt, einen Menschen künstlich weiter am Leben zu halten,- auch wenn dieser es gar nicht will? Istdas künstliche hinauszögern des Todes, der ansonsten sofort eintreten würde nicht schon Menschen-Unwürdig? Es kann aber ja auch sein, dass dieser Mensch froh ist, dass er immerhin noch lebt. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Chance, dass es auch mal wieder besser wird und das Leben allmählich wieder mehr und mehr in ihn zurück kehrt und er irgendwann diese Apparate nicht mehr braucht?

Aber mal angenommen, so ein Schwerverletzter kommt nach einer OP dann nicht mehr zu sich, verbleibt im Koma,- was dann? Dieses Koma gibt es eigentlich gar nicht, gäbe es unsere heutige moderne Apparatemedizin nicht. Aber diese sorgt eben dafür, dass so ein Mensch zumindest was seine Haupt-Organfunktionen anbetrifft, künstlich Leben am gehalten wird. Die Herz-Lungenmaschine bewegt seinen Kreislauf, beatmet ihn... Sein Kreislauf bleibt intakt, seine Atmung auch... Die Gehirnströme fließen... Aber er ist eben nicht bei mehr bei Bewusstsein, oder nicht mehr bei vollen Bewußtsein. Würdeman die Maschinen abschalten, würde der Tod binnen weniger Minuten auf natürliche Weise eintreten.

Aber darf man die Maschinen einfach abschalten? Er würde dann sterben. Aber es kann auch durchaus sein, dass dieser Mensch irgendwann vielleicht doch noch das Bewußtsein wieder erlangt,- und sich dann mehr und mehr kräftigt und von selbst allmählich wieder gesundet.
Und dieses "Vielleicht" ist gar nicht so abwegig, denn es trifft sehr oft zu, dass solche Menschen aus dem Koma wieder erwachen, manchmal nicht mehr... manchmal erst nach Jahren... manchmal schon nach Wochen oder Monaten... Wann darf man die Maschinen abstellen? Oder darf man solche "lebenden Leichen" gewissermaßen als Ersatzteillager auf Abruf für Organspenden vorrätig halten...? Wer will bestimmen: Jetzt schalten wir ab,- wer hat das Recht dazu? Wer will bestimmen: Jetzt noch nicht... Ich habe noch Hoffnung? Und vor allem: Dürfen wir einem solchen Menschen diese Entscheidung abnehmen? Kann und darf einArzt darüber alleine entscheiden, was mit so einem Menschen geschieht?

Man muß sich hier einmal die Frage stellen: Wann beginnt das Sterben? Oder noch besser: Wann beginnt eigentlich der Tod? Gerade in Bezug auf die so fortschrittliche Apparatemedizin taucht eben diese Frage auf und muß sehr in den Vordergrund gerückt werden. Denn ist ein solcher lebender Leichnahm, der nur noch rein körperlich und dazu auch noch künstlich am Leben gehalten wird überhaupt wirklich noch am Leben?

Wenn die körperlichen Funktionen von selbst aufhören, ist es keine Frage. Ein Arzt stellt bei Herzversagen oder bei Atemstillstand irgendwann den Tod fest. - Aber durch die künstliche Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauf,- sowie der Atemfunktionen kann dieses Kriterium nicht mehr angewandt werden. Erst im Jahre 1982 einigte man sich daher auf die Definition: "Hirntod". Der Hirntod ist also erst seit wenigen Jahren das Kriterium für den Todeszeitpunkt. Solange das Gehirn noch messbareGehirnströme zeigt, also arbeitet, gilt der Mensch noch als Lebendig. Es ist aber so, dass die Gehirnströme ebenfalls verlöschen, wenn der Kreislauf oder die Atmung nicht mehr funktionieren. Werden die körperlichen Funktionen also nur noch maschinell aufrecht erhalten, werden somit in gewisser Weise aber auch die Gehirnströme künstlich weiter aufrecht erhalten. - Aber das wäre ja auch wünschenswert, denn man will ja niemanden sterben lassen. Im Gegenteil, man will den Menschen eben wenn es irgendwie ginge am liebsten ewig am Leben halten, am besten nie sterben lassen... Da es aber durchaus nicht selten vorkommt, dass so ein Mensch wieder aus so einem Zustand wieder zu Bewußtsein kommt, wenn auch möglicherweise erst nach Jahren, kann man es da verantworten, die Maschinen abzustellen? Wäre das nicht geradezu Mord? Denn rechtlich betrachtet lebt dieser Mensch ja !

Die künstliche Ernährung und die PEG-Sonde:

Eine weitere Besonderheit ist durch die technischeApparatemedizin, insbesondere bei der Versorung von Altenheim-Bewohnern, aber auch in Krankenhäusern, insbesondere in der Intensiv-Medizin hinzugekommen, welche die Problematik eher noch verschärft: Die künstliche Ernährung. Und hier fällt der sogenannten "Perkutanten endoskopischen Gastronomie", der künstlichen Ernährung mittels einer sogenannten PEG-Sonde eine besondere Aufmerksamkeit zu. Diese Art der Ernährung wird sehr oft bei schwerstkranken, bei Koma-Patienten und bei schon im Sterben liegenden alten Menschen in Altersheimen angewendet. Das eigentliche Problem dabei ist, dass diese Menschen kaum oder eben gar nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu bekunden. Man kann sie eben nicht mehr fragen, ob sie mit so einem Eingriff einverstanden sind oder ihn ablehnen. Man "macht" es eben einfach, ohne sie zu fragen. Es wäre ganz klar, dass diese Menschen ohne künstliche Ernährung schlichtweg sterben würden, da sie eben nicht mehr in der Lage sind, sich aus eigener Kraftselbst zu ernähren. Tod durch verhungern wäre somit das Endresultat, würde man diese Art der Ernährung ablehnen.

Daher kann man es sowohl dem Pflegepersonal in Altenheimen als auch den Ärzten in Krankenhäusern kaum zumuten, diese Art der künstlichen Ernährung eigenmächtig abzusetzen. Wenn jedoch schon von vorneherein zweifelsfrei fest steht, dass dieser Mensch diese Art der künstlichen Lebensverlängerung mittels künstlicher Ernährung abgelehnt hat,- im berühmten "Falle des Falles", darf man ihm eine solche PEG-Sonde nicht anlegen. Oft weiß man das aber eben vom jeweilig betroffenen leider nicht. Im Zweifelsfalle wird man also die PEG-Sonde anlegen (müssen).

Sehr problematisch wird es, wenn plötzlich ein Angehöriger des Betroffenen auftaucht und behauptet, das der Patient eine solche künstliche Ernährung abgelehnt habe, als er noch bei vollem Bewußtsein gewesen war. Eindeutig ist zumindest festzustellen: Es gibt hier eine klare Gesetzeslücke ! Man kann alsoeigentlich gar keine gerichtlich eindeutigen Urteile fällen, weil man keine eindeutige Rechtslage besitzt, die einem den Weg weisen könnte, wonach man sich überhaupt orientieren kann.

Soweit zur "künstlichen Lebensverlängerung" und den damit verbundenen Schwierigkeiten. Diese Art der Sterbehilfe ist rechtlich umstritten, aber ebenso wirft sie Fragen in ethischer und moralischer Hinsicht auf und ist in keinerlei Hinsicht eindeutig einzuordnen. Es ist allerdings inzwischen rechtlich soweit zu einem Kompromiss gekommen, dass der Patientenwille respektiert wird. Erklärt also ein solcher, dass er im Falle des Falles nicht künstlich am Leben gehalten werden will,- darf der Arzt die Maschinen abschalten. Ansonsten darf er es nämlich grundsätzlich nicht. Nur kann ein Bewußtloser natürlich nichts mehr erklären. Und eben deswegen ist die sogenannte, schon angesprochene "Patientenverfügung" derzeit so beliebt.
Nur die Rechtsgültigkeit einer solchen ist eben noch nicht soeindeutig geklärt.


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10.10.2007 um 13:39
Die indirekte Sterbehilfe:

Es gibt nun noch zwei weitere Arten der Sterbehilfe,- nämlich die "indirekte" und die "direkte" Sterbehilfe. Nehmen wir zunächst die "indirekte" Sterbehilfe einmal genauer unter die Lupe. Wieder haben wir einen rechtlich umstrittenen Akt. Ethisch und Moralisch betrachtet hingegen werden hier kaum Bedenken geäußert. Die indirekte Sterbehilfe umfasst den Bereich, bei der eine Lebensverkürzung als mögliche Nebenwirkung durch einen Eingriff, eine OP oder ein Medikament in Kauf genommen wird. Erstaunlich ist hier, dass dies sowohl von den Humanisten als auch von der Kirche kaum Beachtung findet, aber rechtlich betrachtet immer noch ein umstrittenes Vorgehen ist.

Es betrifft in der Hauptsache den Arzt, der wieder einmal eine Entscheidung treffen muß. Und für den Arzt ist es von Fall zu Fall gar nicht so einfach. Da liegt also mal wieder ein Schwerverletzter, ein Unfallopfer auf der Intensivstation. Wenn man gar nichts macht,- stirbt er.Wenn man ihn operiert, stirbt er vielleicht aber auch, vielleicht aber auch nicht. Also wird der Arzt die Operation wohl durchführen. Aber diese Operation trägt auch im ungünstigsten Fall die Möglichkeit in sich, dass der Patient trotzdem stirbt, bzw. verfrüht stirbt, nämlich erst aufgrund der Operation. Wenn sie gut ausgeht, hat der Patient Glück gehabt und bleibt am Leben. Ein bisschen ist es wie "russisches Roulet" aber was würde einem wohl lieber sein? Sowieso sterben, vielleicht nur noch ein bisschen länger leiden... oder operiert werden, mit der Möglichkeit, wieder gesund zu werden... oder eben dann auch zu sterben... allerdings, falls es nicht gut geht, etwas früher...? Ein Arzt macht sich aber eben möglicherweise der "fahrlässigen Tötung" schuldig, da durch die Operation der Tod eben erst möglicherweise eintritt,- und zwar vorzeitig. Es klingt schon etwas makaber, denn er würde ansonsten sowieso sterben, allerdings ein wenig später. Man unterstellt einem Arzt jakeinen willkürlichen Tötungsakt, sondern die Absicht mit gewissen Risiken verbunden, Leben zu retten.

Und ein gewisses Grundrisiko besteht ja bei jeder Operation ohnehin, aus welchem Grunde der Patient vorher auch darüber aufgeklärt werden muß und seine Zustimmung geben muß. Nur,- bei einem schwerverletzten Unfallopfer ohne Bewußtsein hat man mal wieder den Fall, dass der Patient eben nicht mehr seine Zustimmung geben kann. Auch hier wäre die schon erwähnte Patientenverfügung eine Hilfe. Im Normalfall geht man jedoch davon aus, dass der Patient einem solchen Eingriff, oder möglicherweise einem Medikament zustimmen würde. Ganz unproblematisch ist es aber eben nicht. Ein Zeuge Jehovas würde angeblich ja lieber sterben als sich zB. einer Bluttransfusion zu unterziehen,- an welcher er aber möglicherweise auch sterben könnte, auch wenn das Risiko hierbei heute sehr gering wäre. Überlebt er, könnte er den Arzt wegen dieses Eingriffs verklagen. Ob er dabei Erfolg haben wird,ist eine andere Sache. In diesem Falle wäre es aber genau umgekehrt,- also wenn der Patient nun gerade aufgrund eines Eingriffs sterben würde... obwohl er ansonsten auch sterben würde,- nur eben zu einem wahrscheinlich etwas späteren Zeitpunkt auf natürliche Weise aufgrund der Unfall,- bzw. Verletzungsfolgen. Hier könnte der inzwischen verstorbene natürlich nicht mehr klagen, da er ja gestorben ist. Aber es könnte dann ein naher Verwandter den Arzt verklagen. Im Normalfalle wird aber der nächste Anverwandte hierzu ersteinmal vor einer solchen OP, wenn möglich befragt. Stimmt er einer OP zu,- kann er natürlich nicht klagen. Lehnt er ab,- hat er, wenn man so will den Tod auch mit zu verantworten, da die abgelehnte OP ihm möglicherweise wieder zum Leben verholfen hätte. Also ganz so einfach wie es scheint, ist es nicht.

Direkte Sterbehilfe oder auch aktive Sterbehilfe:

Nun haben wir noch eine letzte Art der Sterbehilfe, nämlich die direkte oder auch aktiveSterbehilfe, welche wir als letztes auch noch genauer betrachten wollen. Bei dieser ist die Gesetzeslage klar,- es wird zumindest als Tötungsakt betrachtet, obwohl es genau betrachtet überhaupt keine Gesetze über Sterbehilfe gibt. So gesehen kann eigentlich ja auch niemand gesetzlich belangt werden, wenn er Sterbehilfe in was immer für einer Art ausübt, weil es ja keine Gesetze darüber gibt, welche dies regeln.

Dennoch werden bestimmte Handlungen, unter was immer für Begriffe sie fallen mögen als Tötungsdelikt betrachtet und somit auch strafrechtlich verfolgt. Nun, soweit zur rechtlichen Seite dieser Art von Sterbehilfe. Die moralische Seite sieht in dieser Art der Sterbehilfe schlichtweg Mord,- in ethischer Hinsicht ist es zwiespältig. Denn rein humanistisch betrachtet ist es eine Erlösung, ein Gnadentod und außerdem gehört es, wie ich es ganz zu Anfang schon bemerkt habe, für die Humanisten zum "Selbstbestimmungsrecht" des Menschen. Es geht also darum, bei einemSterbenden oder Sterbenskranken Mittel und Wege zu finden, ihm bewusst und auf Verlangen das Leiden abzukürzen und somit auch das Leben zu nehmen und den Tod künstlich und vorzeitig herbeizuführen. Aber genau das kann positiv und ebenso negativ gesehen werden. Das Positive daran ist, dass so ein Mensch von seinem Leiden erlöst wird, seine Leidenszeit verkürzt, sprich beendet wird. Das Negative daran ist eben: Man verübt, wenn man so will dadurch einen Tötungsakt. Man lässt einen Menschen nicht sterben, sondern man bringt ihn eigentlich um, wenn auch auf seinen eigenen Wunsch hin. Das ist die andere Seite bei der ethischen Betrachtung. Kann man das gut heißen? Und würde diese Praxis erlaubt, welche Gefahren könnten dadurch entstehen?

Der Mißbrauch hierbei darf nicht unerwähnt bleiben. Zwar dürfte eine solche Praxis, wie sie zB. inzwischen in den Niederlanden ausgeübt werden darf und gesetzlich legitim ist,- in der Regel nur auf ausdrücklichen Wunsch des betreffendenSterbenden durchgeführt werden,- aber in der Praxis sieht es dann doch etwas anders aus. Zudem tauchen hierbei auch gewisse Probleme auf. In wieweit ist der Sterbende noch als geistig voll zurechnungsfähig zu betrachten und inwieweit kann er sich selbst überhaupt noch äußern? Ist oder wäre es auch wirklich sein eigener Wille gewesen? Oder ist es ein ihm aufgezwungener Wille eines anderen? Wurde der nun sterben wollende bzw. sterben sollende vielleicht ein Opfer von irgendwelchen ihn unter Druck setzenden Erbberechtigten?

In den Nierdelanden:

Am 1. April 2002 trat in den Niederlanden das "Gesetz zur Überprüfung bei Lebensbeendigung auf Verlangen und bei der Hilfe bei der Selbsttötung" in Kraft. Jedoch wurde schon etliche Jahre früher diese Praxis der aktiven Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, wenn auch in gewisser Weise noch nicht gesetzlich legitimiert, durchgeführt. Der hierzu aufgesuchte Arzt wurde hierbei jedoch nicht mehr strafrechtlich verfolgt.Alleine 1995 wurde bei 3200 Patienten von den Ärzten eine aktive Sterbehilfe durchgeführt. Sehr bedenklich ist die Tatsache, dass bei 900 Patienten eine nicht-freiwillige Euthanasie, heißt: Sterbehilfe ohne die ausdrückliche Bitte der Betroffenen ausgeübt wurde. Als Gründe nannten die Ärzte aussichtsloses unerträgliches und sinnloses Leiden sowie Vermeidung von Entwürdigung.

In der Schweiz:

In der Schweiz ist die Sterbehilfe ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland nicht explizit geregelt. Die aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen wird ebenso wie in Deutschland als vorsätzliche Tötung oder Totschlag gewertet und strafrechtlich verfolgt. Selbst die Beihilfe zum Suizid, also Mithilfe zum Selbstmord wird in der Schweiz strafrechtlich verfolgt, jedoch nur, wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmord verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet. Man kann daher daraus folgern, dass Suizidhilfe, die nicht aus selbstsüchtigenBeweggründen, sondern aus Mitleid vollzogen wird,- also das reichen eines Giftbechers auf Verlangen eines Sterbenden somit straffrei ausginge. Wie sehr oft, muss hier im Einzelfall entschieden werden.

In Belgien:

In Belgien hat die belgische Abgeordnetenkammer mit 86 gegen 51 Stimmen bei 10 Enthaltungen am 16. Mai 2002 ein "Gesetz zur Euthanasie" verabschiedet. Der belgische Senat hatte dieses Gesetz bereits am 25. Oktober 2001 gebilligt. Nach dem neuen Gesetz ist die Tötung auf Verlangen durch einen Arzt unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

In den USA:

Die Gesetzgebung in den USA ist uneinheitlich und wird in erster Linie durch die Gesetze der Einzelstaaten geregelt. Die aktive Sterbehilfe ist in allen Staaten verboten. Auch der Suizid gilt in den meisten Staaten als Verbrechen, ebenso die Beihilfe zum Suizid. Im Staate Oregon ist am 27. Oktober 1997 der "Death with Dignitiy Act" in Kraft getreten, wonach ein "einsichtsfähiger Erwachsener" beiwelchem durch einen Arzt eine terminale Erkrankung festgestellt wurde, einen schriftlichen Antrag auf würdige Sterben stellen kann.

Der Patient erhält nach Genehmigung des Antrags ein Rezept für ein Medikament, das ihm ermöglicht, sein Leben zur gewünschten Zeit selbst zu beenden. Er könnte hierbei freilich auch dieses Medikament anderweitig benützen um das Leben seiner unliebsamen Schwiegermutter zur gewünschten Zeit menschenwürdig zu beenden...

In Australien:

Im Northern Territory von Australien trat 1996 der "Rights of the Terminally Ill Act" in Kraft. Dieser erlaubte den ärztlich assistierten Suizid bei terminal Kranken, deren Leiden ein unerträgliches Maß erreichte. Vier Patienten nahmen sich daraufhin mit Hilfe eines Computers, der auf Knopfdruck die Injektion einer tödlichen Medikamentendosis auslöste, das Leben. Das Gesetz wurde jedoch 1997 durch ein Gesetz des australischen Parlaments außer Kraft gesetzt.

In der BRD:

In derBundesrepublik Deutschland sieht es so aus: Es gibt keine Gesetze, welche Sterbehilfe regelt. Es wird im konkreten Fall geprüft, ob die Fremdtötungsparagraphen § 211 für Mord,
§ 212 und § 213 für Totschlag oder § 216 für Tötung auf Verlangen Anwendung finden können. Der Suizid ist in Deutschland keine strafbare Handlung,- und somit bleibt auch die Beihilfe zum Selbstmord straffrei. Es wird allerdings geprüft, in wieweit der Paragraph 323c des StGB der unterlassenen Hilfeleistung hierbei Anwendung findet. Das mag etwas seltsam, vielleicht paradox erscheinen,- man darf einem Suizidkandidaten den Strick reichen, um sich damit aufzuhängen... Aber wenn er bewußtlos im Strick hängt, muß man sofort erste Hilfe leisten und einen Arzt rufen, sonst macht man sich strafbar. Das reichen des Stricks hingegen bleibt straffrei.


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Aktive Sterbehilfe

10.10.2007 um 13:40
Gefahren der aktiven Sterbehilfe:

Ist dieser Schritt der aktiven Sterbehilfe nicht auch ein Sprungbrett in eine sehr gefährliche Richtung? Was wäre davon zu halten, wenn der Sterbende nicht mehr gefragt wird, sondern der Arzt über Leben oder Tod eines solchen alleinig entscheiden darf? Solange es eindeutig fest steht, dass es der völlig eigene Entschluss des Sterbenden oder Sterbenskranken selbst ist, mag man noch gewisse Sympathien dafür empfinden, so dieser auch noch ein langes und schweres Leiden hinter sich hat und nun einfach nicht mehr will. Erst recht, so er noch bei vollem Bewußtsein und im Vollbesitze seiner zumindest geistigen Kräfte ist. Ich erinnere an den zu Anfang geschilderten Fall von Prof. Julius Hacketahl. Würde aber irgendwann die Entscheidung immer mehr und mehr in die Hände der Ärzte gelegt,- da könnten Entscheidungen getroffen werden, die gewisse Lebensformen als "nicht Lebenswert" oder "Lebensunwert" einstufen und rechtlich legitimiert dürftenÄrzte solche Menschen schlichtweg umbringen. Alleine bei der Frage von sogenannten Schwangerschaftsabbrüchen, oder auch Abtreibung genannt, muß man sich ernstlich die Frage stellen,
was man da tut.

Gedanken zum Schwangerschaftsabbruch:

Es wird ein Embryo, der ansonsten zu einem Menschen heranwachsen würde, getötet. In wieweit dieser Embryo schon als Mensch betrachtet wird,- da gehen die Ansichten und Meinungen sehr auseinander. Der Embryo kann seinerseits nicht gefragt werden, ob er leben will oder lieber sterben will. Anstelle dessen trifft die werdende Mutter die Entscheidung, für oder gegen das eigene Kind. Sie entscheidet über Leben und Tod eines Menschen. Sie entscheidet, ob ein behindertes Kind lebenswert ist oder nicht. Genau darin liegt die Gefahr, dass andere Menschen über Menschenschicksale verfügen können und dürfen. Was passiert mit alten und kranken Menschen, die nicht mehr geistig zurechnungsfähig sind, wenn diese letzte Form der Sterbehilfeauch in Deutschland erlaubt wäre?

Entweder dürfen dann die nächsten Angehörigen über Leben oder Tod des betreffenden entscheiden,- oder der Arzt. Und ob das nicht auch ein wenig eigennützig entschieden werden könnte kann man schwer nachweisen. Ein Toter macht einem keine Arbeit mehr, kostet kein Geld mehr für die Pflege, Ärzte, Medikamente, hinterlässt vielleicht noch eine gute Erbschaft... Und trotzdem kann es auch Mitleid nach langem schweren Leiden sein, der Wunsch nach einem raschen Ende, eine Erlösung. Wer will das beurteilen können?

Wenn Ärzte die Entscheidungsbefugnis haben über Leben oder Tod,- wenn Sie das Recht bekommen, einen Menschen zu töten... Dann könnte dies zu Mißbrauch führen. Je nachdem in welcher Art das jeweilige Land regiert wird, ob diktatorisch oder demokratisch kann eine Regierung Verordnungen erlassen, nach denen gewisse Kriterien aufgestellt werden, die entscheiden, wann ein Mensch "Lebenswert" ist und wann nicht. Und alles"Lebensunwerte, oder Minderwertige" könnte alsdann möglicherweise auf Anordnung hin vernichtet werden. - Hier komme ich nochmals auf den Begriff " Euthanasie" zu sprechen.


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Aktive Sterbehilfe

10.10.2007 um 13:41
Euthanasie und die Nationalsozialisten:

Der Begriff kommt aus dem griechischen und bedeutet: "schöner Tod, auch Gnadentod“. Er hat aber durch die Nationalsozialisten im dritten Reich eine völlig andere Bedeutung bekommen, die weit bekannter geworden ist und daher wird dieses Wort eigentlich im Zusammenhang von Sterbehilfe, als Hilfe zu einem leichten, schönen Tod nicht sehr gerne gebraucht.

Schon 1913 im Zuge der sozialdarwinistischen Strömungen wurde in Kreisen des "Monistenbundes" eine heftige Diskussion um die Straffreiheit bei einer medizinisch eingeleiteten Euthanasie, der Tötung auf Verlangen von Sterbenden ausgelöst. 1920 erschien eine Schrift von "Binding und Hoche" über die "Vernichtung unwerten Lebens", worin bestimmte Menschen als leere, unbrauchbare und der Allgemeinheit zur Last fallende Menschenhülsen bezeichnet wurden. 1939 wurden diese Ideen von Binding und Hoche
von den Nationalsozialisten aufgegriffen und durch einen geheimen Erlass desdamaligen Reichsführers Adolf Hitler im "Euthanasie-Programm" realisiert. Hierdurch wurden in speziellen Tötungseinrichtungen nach vorsichtigen Schätzungen ca. 60 000 bis 80 000 Menschen hingerichtet. Andere Quellen sprechen von 100 000 Menschen oder mehr. Dies hatte nun wirklich mit Sterbehilfe oder der ureigentlichen Bedeutung von Euthanasie, also einem schönen, gnadenvollen Tod nichts mehr zu tun. Es ging lediglich um die Vernichtung von unerwünschtem Leben. Also Geisteskranke, Behinderte, schließlich politische Querdenker, und nicht zu vergessen, die Juden.

Die Gefahr bei der Legitimierung von Sterbehilfe im Sinne der Tötung von lebensunwerten Lebens auf Verlangen liegt eindeutig auf der politischen Ebene. Gerade vielleicht weil in Deutschland dieser Mißbrauch durch die Nationalsozialisten betrieben wurde und zahlreichen unschuldigen Menschen hierdurch das Leben geraubt wurde, tut sich Deutschland so schwer in Bezug auf die Sterbehilfe, denke ichzumindest.

Wer darf entscheiden über Leben und Tod?

Immer mehr Menschen fragen nach Organisationen für menschenwürdiges, humanes Sterben, sogenannten Exit-Organisationen, fordern die Legalisierung des freiwilligen Todes, auch des Freitodes. Sicher, eine gewisse Gefahr besteht in einem Mißbrauch bei dieser Form. Ist eindeutig zu erkennen, dass es sich hier ausschließlich und zweifelsfrei um den eigenen Willen des betreffenden handelt, so sollte darüber nachgedacht werden, ob hier nicht eine Lockerung des Gesetzes sinnvoll wäre.

Es ist eben nicht human, einen Menschen dahinsiechen zu lassen und unter Schmerzen und Qualen lediglich sinnlos herumvegetieren zu lassen, bis der natürliche Tod diesem Leiden ein Ende gesetzt hat, weil man ihn eben nicht davon erlösen darf.

Es ist aber auch nicht human, einen Menschen deswegen einfach umzubringen. In wieweit diese Form der Sterbehilfe christlich ist, ist wiederum eine andere Frage. Aber was ist überhauptchristlich?

Nun, dieser Christus auf den sich ja die Christen berufen, hatte was die Überlieferungen anbetrifft nie einen Menschen dadurch erlöst, indem er ihn tötete. Aber wer von uns Menschen hat schon, so wie dieser Christus, die Fähigkeit Kranke durch ein Wunder zu heilen, oder Tote wieder auferstehen zu lassen? Dieser Christus aber war auch ein Mensch wie wir. Und christlich handeln heißt also auch in gewisser Weise menschlich handeln. Ist es aber menschlich, einen ohnehin sterbenden und leidenden dahin siechen zu lassen, bis er von der Krankheit völlig entstellt und zermürbt, zerfressen und entkräftet sein Leben aushaucht? Vor allem dann, wenn der Sterbende auch noch gewisserart um Erlösung bittet? Ist es nicht hartherzig, ja vielleicht schon unchristlich, dann zu sagen: Das steht mir nicht zu, du musst schon warten, bis Gott dich zu sich holt...?

Die Kirchen sagen aber im Prinzip genau das. Es steht uns Menschen nicht zu. Es ist allein Gott Herr überLeben und Tod. Sterbehilfe stehe im Widerspruch zur Hochachtung und Heiligkeit des Lebens und der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Man müsse auch noch eine gewisse Ehrfurcht vor dem Leben haben. Die vorzeitige Rückgabe des Lebens sei ein "Nein" zu Gottes "Ja". Dies wäre zumindest im Sinne der katholischen Kirche also schon eine schwere Sünde. Allerdings beginnt die Ehrfurcht vor dem Leben und die Unantastbarkeit der Menschenwürde für die katholische Kirche schon bei der Empfängnis. Und damit hat ein katholischer Christ auch schon gewisse Probleme mit der Empfängnisverhütung, zumindest mit der "künstlichen" Empfängnisverhütung, weil dies ebenfalls ein "Nein" zu Gottes "Ja" beinhaltet. Weil eben durch künstliche Mittel alleine schon die Möglichkeit eines ansonsten vielleicht neu entstehenden Lebewesens bewußt verhindert wird. - Es ist interessant, dass der Katholik sich zwar bewußt "für" das Leben entscheiden darf, ja eigentlich muß,- aber eben nie dagegen. Er darfentscheiden, dass er neues Leben entstehen lassen will, aber nicht, dass er das nicht will. Darüber darf er streng genommen gar nicht entscheiden, weil eben Gott der ist, der alleinig Leben geben und auch Leben nehmen darf,- und ein Christ diesem Gott nicht ins Handwerk pfuschen darf.

Die Humanisten hingegen fordern mehr "Eigenverantwortung" für ihr Leben. So entstand 1976 die erste Weltkonferenz "Right to Die Societies", oder auch die Tokio-Erklärung, welche folgende zwei Punkte insbesondere herausstellte:

1. Jede Person soll selbst über ihr Leben und ihren Tod entscheiden
2. Die Patientenverfügung (living wills)

Man argumentiert: Lebensrecht ist kein Lebenszwang. Man hat zwar ein Recht zu leben, aber man darf, wenn man dieses Recht nicht oder irgendwann im Laufe des Lebens nicht mehr in Anspruch nehmen will, nicht zum weiterleben gegen seinen eigenen Willen gezwungen werden, schon gar nicht, wenn einem das Leben zum Lebensende hin nicht mehrLebenswert erscheint und nur noch einem langsamen und qualvollen Sterben gleicht. Aber auch der Freitod ist hierbei berücksichtigt, wobei man sehr vorsichtig sein muß in Bezug auf sogenannte echte "Lebensmüde", welche aus einer affektiven Gemütsverfassung heraus unter Umständen etwas zu voreilig tun würden, was sie ansonsten nicht täten und jenen, die wirklich nicht mehr leben wollen und ihrem Leben bewußt ein vorzeitiges Ende bereiten wollen,- wer hat das Recht, jene daran zu hindern?

Der Mensch ist Eigenverantwortlich und hat eine autonome Verfügungsgewalt über sich selbst. Und daran darf einen eigentlich niemand hindern. Der Mensch habe ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben und somit auch auf einen menschenwürdigen Tod. Von daher argumentieren die Humanisten auch im Sinne der Menschenwürde. Es ist eben nicht mehr Menschenwürdig,- elendig, schmachvoll, leidend und unter starken Schmerzen nur noch so dahin zu siechen. Die Patientenverfügung, welche ich schonmehrfach hier erwähnte, soll hier einfach Klarheit schaffen. Ich erkläre hiermit.... und dann sollte sich auch jeder daran halten, mir wenn man so will, meinen letzten Willen zu erfüllen. Darin soll eindeutig festgelegt werden, was man wünscht, und was nicht. Ob man Leben will um jeden Preis, oder gestorben werden will, wenn man nicht mehr will... Das Dilemma hierbei ist, ob die moderne Apparatemedizin eher das Leiden künstlich verlängert oder wirklich zu einer echten menschenwürdigen Lebenserhaltung beiträgt? Es kann beides sein,- nur weiß man das im Einzelfall leider im Voraus nicht. In Deutschland gibt es die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben, welche sich für die Interessen der Humanisten einsetzt, also für die Sterbehilfe-Befürworter. Allerdings sind ihr auch Grenzen in ihrer Ausübung gesetzt, aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland. Sollte jedoch jemand erstes Interesse daran haben, eine Möglichkeit aus seinem persönlichen Dilemma zu suchen, wird er dortfachkundig beraten, es werden ihm Mittel und Wege aufgezeigt, die seinen Interessen weitestgehend entgegen kommen, soweit dies eben möglich ist.


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Aktive Sterbehilfe

10.10.2007 um 13:42
Schlussbemerkung:

Eine Gefahr, welche ich noch nicht angesprochen habe, welche ich aber persönlich sehe, wenn sich "Sterbehilfe" insbesondere in der zuletzt erwähnten Weise generell legalisiert, also bei der Sterbehilfe mit Lebensverkürzung durch Tötung auf Verlangen, besteht nämlich auch darin, dass sich allgemein hierdurch die Einstellung zum Leben und somit auch der Wert des Lebens an sich ändern könnte. Bestünde in Zukunft die Möglichkeit, jederzeit nach belieben, durch einfachste, jedem Menschen zugängliche Mittel, seinem Leben oder dem Leben eines anderen ein Ende zu setzen, oder setzen zu lassen, wäre der Mensch dazu sehr geneigt, das Leid sozusagen völlig aus seinem persönlichen Leben auszuklammern. Leben ja,- aber bitte nur, solange es mir auch Spass macht. Wenn ich keine Lust mehr habe,- und bevor ich alt werde und die Krankheiten und Leidenszeiten anfangen, will ich lieber sterben...

Leben hätte dann eine ganz andere Qualität, einen ganz anderenSinn. Leben hieße dann nur noch: Spass haben bis zum Ultimo,- und dann macht man einfach Schluß. Leben ja,- Leiden nein. Leben macht dann nur noch Sinn im Vergnügen, im Gesund-sein, in Freude und Erfüllung. Sobald eine Krise eintritt, sobald es keinen Spass mehr macht, sobald Schmerzen, Krankheit und Leiden einen quälen, verabschiedet man sich eben vom Leben, weil es keinen Wert an sich mehr hat, nicht mehr das bietet, was man sich erhofft, was man erwartet, was man sich wünscht. Leben eben nur so wie es einem gefällt, und nicht, so wie es ist mit allem was dazu gehört. Leben in völliger Glückseligkeit,- und wenn dem nicht mehr so ist,- dann ist das Leben auch nicht mehr Lebenswert.

Zum Leben gehört eben alles. Wie will man Verständnis erwecken bei einem Leidenden, wenn das Leiden aus dem Leben ausgeklammert würde, weil es einfach nicht dazu gehört? Warum lebst du denn überhaupt noch? Du musst ja nicht leiden... Das verstünde in Zukunft dann möglicherweise keinermehr... wäre das nicht letztendlich fatal, wenn die Menschen eines Tages so dächten?

Warum leben wir hier auf der Erde? Was hat das überhaupt für einen Sinn? - Ich habe keine Antwort darauf. Aber ich glaube, es hat schon einen Grund. Und es hat auch irgendeinen Sinn, weshalb nicht immer alles schön ist, weshalb wir nicht immer nur gesund sind und eben nicht immer nur Spass haben. Es formt uns, es prägt uns, es gibt uns Charakter, wenn wir beides kennen lernen, das Gute und das Böse, die Freude und das Leid, Gesundheit und Krankheit, Leben und Sterben... Wenn man nur eine Seite kennenlernt, sei es die eine oder die andere.... was wären wir dann für Menschen?

Im chinesischen gibt es ein sehr schönes und interessantes Symbol, das auch für die Göttlichkeit, für das Vollkommene steht: Der Kreis aus Yin und Yang. Zwei rundliche Gebilde, die sich ineinander verschlingen, die eine Hälfte ist weiß, die andere schwarz. Der weiße Teil hat einen schwarzen Punkt, derschwarze einen weißen Punkt in sich. Zusammen ergeben sie einen Kreis. Ich denke, jeder kennt dieses Symbol. Ich glaube, hierin ist auch viel Weisheit enthalten. Ist in Gott nicht auch alles enthalten, sonst wäre es kein vollkommener Gott? Und wenn der Mensch ein Ebenbild Gottes ist,- wie die Bibel sagt, muß auch im Menschen alles irgendwie enthalten sein,- muß auch in seinem Leben alles enthalten sein,- nicht nur das Schöne, nicht nur das Gute, nicht nur Freude... sondern auch die andere, die schwarze Seite, das Leid, der Schmerz, Krankheit und Tod. Sonst fehlt dem Menschen einfach etwas. Nicht dass er diese Hälfte vermissen würde. Aber es gehört eben auch diese Seite des Lebens zum Leben dazu, sonst wäre es flach, unsinnig, und bekäme wahrscheinlich eine völlig andere Bedeutung. Ich glaube aber, dass es so wie es ist schon seine rechte Bedeutung hat und auch weiterhin haben sollte. Ein Mensch der kein Leid mehr kennt,- wie kann er mitfühlen? Mitleid, Erbarmung,Hilfsbereitschaft, Trost... wo wären all diese wichtigen Eigenschaften, würde niemand wissen, was Leid eigentlich ist.


Quellennachweis:


1. Wenn Sterbehilfe Töten darf
Carl Heinz Ratschof
R. Brockhaus-Verlag Wuppertal 1991

2. Warum darf ich nicht sterben
Peter Grubbe
Wilhelm Heyne Verlag München 1986

3. Darf ich mir das Leben nehmen
Harry M. Kuitert
Gütersloher Verlagshaus Gerd Maohn 1990

4. Sterbe-Begleitung
Werner Schweidtmann
Kreuz Verlag 1991

5. Die Hospiz - Bewegung
Sandol Stoddard
Lambertus-Verlag Freiburg im Breisgau 1987

6. Menschenwürdig Sterben
Walter Jens / Hans Küng
Piper Verlag München 1995

7. Wie ich einmal sterben möchte
Monika Herrmann
Gütersloher Verlagshaus 2001

8. Patientenverfügung und andere Vorsorgemöglichkeiten
Jan Bittler
Walhalla-Fachverlag Regensburg 2001


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Aktive Sterbehilfe

20.07.2008 um 20:48
Also ich bin der Meinung man sollte es wie in Belgien machen! Aktive Sterbehilfe für psychisch Kranke einführen! Damit nimmt man ihnen den Suizid-Druck...


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Aktive Sterbehilfe

20.07.2008 um 23:26
Ich bin für aktive Sterbehilfe. Ich bind er Meinung, wenn ein mensch das Bedürftnis hat zu sterben, dann sollte er das auch tun. Wenn er krnak ist und vor schmerzen sich kaum noch bewegen kann..

Aber nein, wir müssen ja nach der christlichen Pseudomoral handeln. Kann man das Christentum, die Feiertage und die dazugehörigen Zeichen nicht einfach abschaffen?


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Aktive Sterbehilfe

20.07.2008 um 23:36
Aber nein, wir müssen ja nach der christlichen Pseudomoral handeln. Kann man das Christentum, die Feiertage und die dazugehörigen Zeichen nicht einfach abschaffen?

Früher war im Christenum Suizid erlaubt! Nur haben ein paar widerliche alte Herren solange an allem herum gefutschelt, dass die heilige römisch Kirche deutscher Nation zu einer fiktiven Karrikatur verkommen ist, die ganz besonders abscheulisch und verwerflich ist...



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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 05:00
Also wenn man nicht mehr seine eigenen Sachen machen kann wie sich selber versorgen usw oder unerträgliche Schmerzen hat, und denn Hilfe von anderen braucht um weiterleben zu können.

Oder in einen Altenheim muss, darüber lasse ich mich jetzt nicht weiter aus sonst wird das unverschämt.


Also zu Minimum muss man die Person seinen eigenen willen lassen ab er weiterleben will oder gehen will.


Es kann ich seien das andere Leute das entscheiden die nur ihre Profitgier im Kopf haben.


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 08:24
jeder sollte das recht haben gehen zu dürfen, wenn das leben für einen unerträglich geworden ist.
jeden tier gibt man die gnadenspritze und menschen wird oft soviel schmerz gelassen das sie verrückt werden, dass kann ja wohl nicht sein.
eine patientenverfügung in der steht, dass man nicht an maschinen möchte, oder länger als eine gewisse zeit und die erlaubnis, mit medikamenten selber aus den leben zu gehen mit hilfe eines menschen den man vertraut und der die erlaubnis dafür schriftlich bekommen müßte wenn ich nicht mehr in der lage bin es wörtlich zu sagen das ich des lebens müde bin.


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 08:28
Wie heißt es so schön?

Jeder Mensch hat das Recht zu leben.

Dann sollte der Mensch auch selbst entscheiden dürfen ob er von diesem Recht gebrauch oder noch gebrauch machen will.


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 08:38
Finde ich auch. Ich kann dieses Trara um die Sterbehilfe nicht verstehen. Einige Menschen scheinen sich immernoch dran zu stossen, dass der Tod überhaupt existiert und wollen solche Themen wenn möglich komplett aus ihrem Leben streichen und nicht dran denken, so kommt es mir zumindest vor.


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 08:44
Zitat von JimboJoeJimboJoe schrieb:Dann sollte der Mensch auch selbst entscheiden dürfen ob er von diesem Recht gebrauch oder noch gebrauch machen will.
Richtig, Kollege :) Bei Tieren nehmen wir uns das Recht, sie von ihrem Leid zu befreien, aber man selbst muss elendig zu Grunde gehen...


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 08:59
@Chris0815

Tiere sind ja auch "schwächer". Und warum sollen wir sie leiden lassen. Der Mensch jedoch ist ein starkes Königliches Wesen, das so von gebalter intelligenz beherrscht wird das es sich doch gar nicht lohnt diesen beim sterben zu helfen.
Manchmal habe ich das GEfühl das der MEnsch irgendwo zu machtgeil ist und es einfach überall zeigen muss das er nicht nur "kontrolle" über tiere sondern auch noch über andere menschen hat.

traurig traurig Q__Q


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 11:38
So wie es aussieht sind die meisten Menschen dafür... das es immer noch nicht erlaubt ist, ist in meinen Augen ein absolutes Rätsel.
Soviel zur Demokratie... das ich nicht lache!


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 14:29
Dumm nur, daß man einige Entscheidungen nicht rückgängig machen kann. Lassen wir mal die Härtefälle außen vor, und denken mal an den Freitod aufgrund von Liebeskummer. Sollte man wirklich jedem 18 jährigen "erlauben" sich umzubringen, weil er sich gerade beschissen fühlt?


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 14:39
Soll man es ihr verbieten? Wenn sie sich umbrigen will, wird sie es doch so oder so tun. Ob sie jetzt 18 ist oder 72. Ob man ihr dabei hilft und sie leitet oder nicht.


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Aktive Sterbehilfe

21.07.2008 um 14:41
...wobei ich 'Liebeskummer' natürlich auch nicht für einen wirklich sinnvollen Grund halte, sich umzubringen. :/


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