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Du kennst einen Mörder...

221 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psyche, Verhalten, Mörder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Du kennst einen Mörder...

08.07.2013 um 13:25
@Alarmi
Hab nochmal alle Zeitungsberichte durchsucht
Der Vater wurde zu lebenslanger Haft verurteilt mit anschließender Sicherheitsverwahrung
Es war echt ein Gemetzel
Beide Kinder wurden im Bett getötet.
Die Frau wurde mit dem Beil erschlagen
Das jüngste Kind war über mehrere Stunden mit dem Vater und den Toten allein im Haus


Unbegreiflich wie ein Mensch so ausrasten kann
Ein Familienvater
Und sich danach betrinken um zu erklären, er könne sich an nichts erinnern

Hat ihm aber nichts genützt.
Niemand hat ihm geglaubt


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08.07.2013 um 13:30
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Der Vater wurde zu lebenslanger Haft verurteilt mit anschließender Sicherheitsverwahrung
Das ist was ganz anderes als eine Psychiatrie. :)

Wieso sind es jetzt auf einmal schon zwei Kinder?


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08.07.2013 um 13:59
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb: Wieso sind es jetzt auf einmal schon zwei Kinder?
Ich hab telefoniert ;)
Hab mich erinnert, dass ich ein paar Tage vor der Tat noch mit der Frau gesprochen hab
Und da war noch dieser 6 jährige Junge dabei .
Der wurde auch getötet.
Wegen dem Urteil hab ich nochmal nachgelesen .
Die Presse war ja voll davon

Wenn es ganz wichtig ist, schick ich Dir den Link

Es sind eigentlich 4 Kinder .
Der älteste Junge war nicht zu hause


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08.07.2013 um 14:01
@.lucy.
Danke fuer den Link :)


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08.07.2013 um 14:07
Wenn meine beste Freundin, die ich schon mein ganzes Leben lang kenne einen Mord begehen würde, und mir das erzählen würde, weiss ich nicht was ich machen würde.
Käme eben drauf an ob es Notwehr war, ob sie provoziert wurde ect.
Wenn es jmd ist denn ich jetzt gerade kennenlerne, und der mir erzählt er hat jemanden um die Ecke gebracht, dann käme für mich wieder der Gund in Frage. Notwehr oder Psychisch gestört?
Wenn ersteres zutrifft könnte ich darüber hinwegsehen.


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08.07.2013 um 14:14
@cutesunshine
Wenn es Notwehr gewesen ist, dann war es auch kein Mord.


Jeder kann zum Mörder werden, man weiß nie wann man in Situationen geraten kann in denen dies als vermeintlich letzter Ausweg gesehen wird.


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08.07.2013 um 14:19
@Höhlenforscher Doch, nur aus einer anderen Perspektive.

Mord mit Absicht: Du tötest jemandem mit dem vollen Wissen was du tust und der klaren Absicht sein Leben auszulöschen.

Notwehr: Der Typ will dich verletzen und du haust ihm ne Vase über den Kopf. Er ist tot.
Kein Mord? Man hätte die Sache auch mit Pfefferspray lösen können, dann würde der Typ noch leben. Oder wegrennen, Keine Ahnung oder ihm halt ein Bein stellen. Aber wenn man ne Vase wirklich als letzten Ausweg nimmt und ihn umbringt ist das für mich eben Mord.


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08.07.2013 um 14:24
Zitat von cutesunshinecutesunshine schrieb:Man hätte die Sache auch mit Pfefferspray lösen können
Und wenn man keins hat?
Zitat von cutesunshinecutesunshine schrieb:Aber wenn man ne Vase wirklich als letzten Ausweg nimmt und ihn umbringt ist das für mich eben Mord.
Sorry, aber es ist kein Mord sondern Notwehr. Dicker dicker Unterschied.


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08.07.2013 um 14:26
@Alarmi Klar, wenn man keins hat, hat man Pech und muss halt mit den Fäusten kämpfen, aber man muss niemanden gleich töten! Ausschalten ja. Töten nein.

Gesetzlich mag es vllt kein Mord sein, da geb ich dir recht.
Moralisch schon!


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08.07.2013 um 14:27
Zitat von cutesunshinecutesunshine schrieb:Moralisch schon!
Es ist auch moralisch keiner, oder kannst Du so genau einschaetzen, wie stark Du jemanden verletzt, wenn Du mit einer Vase oder mit irgendwas, was Dir grade in die Haende faellt, jemandem eins ueberziehst?


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08.07.2013 um 14:29
@Alarmi Hmm okay. 1:0 für dich :)


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08.07.2013 um 14:36
Zitat von cutesunshinecutesunshine schrieb: Klar, wenn man keins hat, hat man Pech und muss halt mit den Fäusten kämpfen, aber man muss niemanden gleich töten! Ausschalten ja. Töten nein.

Gesetzlich mag es vllt kein Mord sein, da geb ich dir recht.
Moralisch schon!
Tatsächlich ist es nur dann durch Notwehr gerechtfertigt, wenn die Tötung das mildeste Mittel war, den Angriff abzuwehren.
Wenn Du also Pfefferspray hat und die Anwendung von Pfefferspray würde den Angriff abwenden, musst Du das auch tun.


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08.07.2013 um 14:40
@kleinundgrün
Und wenn ich die Vase grade halte und das Pfefferspray erst aus meiner Tasche holen muss?


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08.07.2013 um 14:44
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und wenn ich die Vase grade halte und das Pfefferspray erst aus meiner Tasche holen muss?
Eben. Die Frage, ob eine Verteidigung durch Notwehr gerechtfertigt ist, entscheidet sich anhand der konkreten Situation.
Wenn Du genug Zeit hast, das Pfefferspray hervorzukramen und wenn Pfefferspray in der konkreten Situation geeignet ist, den Angriff zu beenden und wenn die Anwendung von Pfefferspray weniger gefährlich ist, als eine Vase über den Schädel zu ziehen und Du all das auch so wahrnimmst, dann musst Du Pfefferspray nehmen.
Sonst eben die Vase.


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08.07.2013 um 14:44
@Alarmi Je nachdem wo du eben das Spray hast


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08.07.2013 um 14:45
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:und Du all das auch so wahrnimmst
Und mit genau diesem Satz bricht jede Totschlags- oder Mord-Anklage zusammen. :)


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08.07.2013 um 14:45
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und mit genau diesem Satz bricht jede Totschlags- oder Mord-Anklage zusammen.
wieso?


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08.07.2013 um 14:46
@kleinundgrün Die Wahrnehmung ist unterschiedlich. Was für den einen möglich ist, ist für den anderen unmöglich da dieser schneller in Panik gerät und zittert als der andere.


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08.07.2013 um 14:47
@kleinundgrün
Beweise mir, dass ich es in diesem Moment wahrgenommen habe. In dubio pro reo.....


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08.07.2013 um 14:50
Zitat von cutesunshinecutesunshine schrieb:Die Wahrnehmung ist unterschiedlich. Was für den einen möglich ist, ist für den anderen unmöglich da dieser schneller in Panik gerät und zittert als der andere.
Genau. Und deswegen muss ein Mitgleid des KSK versuchen, einen Angreifer zu überwältigen, während ein weniger trainierter schießen darf. Es kommt eben auf die Situation an.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Beweise mir, dass ich es in diesem Moment wahrgenommen habe. In dubio pro reo.....
Es gibt genügend forensische Möglichkeiten, das zu tun. Man kann das mit ähnlichen Fällen vergleichen, die Aussage zerpflücken etc.

Wenn Deine Logik Geltung hätte, könnte man niemandem einen Vorsatz nachweisen. "Herr Richter, ich wollte doch nicht, dass sie stirbt, nur weil ich ihr in den Kopf geschossen habe!!"


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