Abtreibung - Pro-Life vs. Pro-Choice
14.01.2011 um 15:19
Einfach nur noch mal ein paar Basic Facts, um vom Eso-geschwurbel wieder in die Realität zurück zu kehren:
Schwangerschaftsabbruch
Dr. med. Caroline Hoppe, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Zahlen und Gesetze
Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 110.700 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet. Das waren 3.800 Schwangerschaftsabbrüche (drei Prozent) weniger als im Vorjahr.
73 Prozent der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 15 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. 8 Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter und 4 Prozent minderjährig. 40 Prozent der Frauen hatten zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs noch keine Kinder geboren.
Die meisten Eingriffe (97 Prozent) wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Danach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei (§218 StGB). Eine medizinische oder kriminologische Indikation war in 3 Prozent der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch. Dieser Regelung zufolge ist der Abbruch straffrei und auch nicht rechtswidrig. Es gibt also die Möglichkeit, eine Schwangerschaft mit oder ohne die Festellung einer Indikation abzubrechen.
Die Unterschiede sind:
Ohne Indikation ("Beratungsregelung"): Sie können einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Allerdings müssen Sie folgendes beachten:
•Sie müssen sich beraten lassen (Schwangerenkonfliktberatung, §219 StGB, z.B. bei Pro Familia).
•Sie brauchen die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle.
•Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
•Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen (frühestens also am 4. Tag).
•Die Kosten des Eingriffs tragen Sie in der Regel selbst.
Mit Indikation: Der Abbruch gilt nicht als rechtswidrig, wenn aus ärztlicher Sicht eine Indikation vorliegt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
•Kriminologische Indikation: Sie liegt beispielsweise bei einer Vergewaltigung vor. Der Abbruch muss bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis erfolgen.
•Medizinische Indikation: Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde das Leben bzw. die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährden. Diese Indikation gilt auch, wenn eine Schädigung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist (früher: embryopathische Indikation). Der Abbruch kann auch nach der 12. Woche durchgeführt werden, eine zeitliche Befristung gibt es hier nicht.
Ein ärztliches Attest muss die Indikation belegen. Allerdings darf der Arzt, der die Indikation feststellt, nicht gleichzeitig den Eingriff vornehmen. Sie müssen sich an einen anderen Arzt wenden. Die Krankenkassen tragen die Kosten für den Eingriff.
Am 13. Mai 2009 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetztes. Demnach ist nun bei Abbrüchen nach der 12. Woche eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und Ausstellung der Indikation Pflicht. Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Gefahr für "Leib und Leben". Zudem muss Sie Ihr Arzt zum Schwangerschaftsabbruch beraten.
Was passiert vor einem Schwangerschaftsabbruch?
Sie können weder gezwungen werden, die Schwangerschaft auszutragen noch sie abzubrechen. Die Entscheidung treffen Sie selbst. Übrigens kann auch kein Arzt gezwungen werden, einen solchen Eingriff vorzunehmen. Bei unter 16-jährigen Patientinnen verlangen die Gynäkologen in der Regel die schriftliche Einverständniserklärung zumindest eines Elternteils.
Gynäkologe: Zunächst muss ein Frauenarzt feststellen, ob Sie tatsächlich schwanger sind. Die gynäkologische Untersuchung richtet sich auf das Alter der Schwangerschaft und mögliche Fehlbildungen des Embryos. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und über die gesetzliche Lage informieren. Auf Wunsch bekommen Sie eine Schwangerschaftsbescheinigung, die unter anderem das Alter der Schwangerschaft enthält. Sie brauchen diese Bescheinigung aber nicht für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerenkonfliktberatung.
Beratung: Die Pflichtberatung erhalten schwangere Frauen und Mädchen kostenlos in einer anerkannten Beratungsstelle, z.B. bei Pro Familia oder einer kirchlichen Stelle. Die Berater führen ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, besprechen Ihre Situation detailliert und erarbeiten Lösungsvorschläge. Sie können zunächst anonym bleiben, müssen also Ihren Namen nicht nennen. Nach dem Gespräch entscheiden Sie selbst, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen oder nicht. Sie haben Anspruch auf einen Beratungsschein - jetzt mit Ihrem Namen und dem Datum. Der Schein darf aber nichts über den Inhalt und den Verlauf des Gesprächs aussagen. Ohne diesen Beratungsschein ist eine legale Abtreibung nicht möglich. Katholische Einrichtungen beschränken sich seit dem Jahr 2002 auf die Beratung, händigen aber keinen Beratungsschein mehr aus.
Einrichtungen/Kosten: Informieren Sie sich bei Ihrem Frauenarzt oder bei Pro Familia, welche Fachärzte oder Einrichtungen in Ihrer Nähe den Eingriff nach modernem medizinischen Standard vornehmen und welche Kosten damit verbunden sind. Generell kommen für einen Schwangerschaftsabbruch in Frage:
•Medizinische Einrichtungen von Pro Familia
•Praxis- oder Tageskliniken
•Krankenhäuser und entsprechend ausgestattete Arztpraxen
Sie werden vor dem Abbruch nochmals über den Eingriff, die notwendige Nachbehandlung und die Risiken aufgeklärt.
(netdoktor.de)
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Abtreibung - Pro-Life vs. Pro-Choice
14.01.2011 um 15:38
Klar ist es ein Mord. Jedoch kann ich Frauen verstehen, die vergewaltigt wurden, das sie das Kind nicht austragen möchten oder können, ich denke das ich da nicht nur auf Gegenwind stoße.
Ich für meinen Teil, könnte eine Abtreibung als Arzt ganz sicher nich durchführen. Ist ja auch prinzpiell gegen die Ethik dieses "Berufzweiges".
Und wie psychisch geschädigt die Frauen durch eine Abtreibung werden können, muß einfach schrecklich sein :(.
Wenn eine Abtreibung für eine Frau jedoch sein muß, dann bitte in einer Fachklinik dafür und so früh wie möglich.
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