@halfy § 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Halte mal im Bezug auf deine "Mordmerkmale" ein wenig inne, ich glaube du bist nicht ganz Jurist genug um derartige Interpretationen anzustellen.
Des weiteren ist es regelrecht frech, dass du behauptest, dass Menschenrechte und christliche Werte kongruent wären.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung diesbezüglich getroffen, die rechtlich bindend ist, also hör mit diesem Quatsch auf.
Ob es moralisch vertretbar ist, ist ein anderer Schuh, in meinen Augen ist es das. Man soll keine Frau zwingen ein Kind auszutragen, das wäre falsch.
In meinen Augen, ist dies ebenfalls noch kein Mensch, es ist kein Bewusstsein da.
Ebenfalls ist auch die Abtreibung aufgrund schlimmer Krankheiten eine Möglichkeit um sowohl "Kind" als auch Eltern zu helfen.