Heide_witzka schrieb:Eine rechtsverbindliche Klausel, die Beziehungen zwischen Angestellten verbietet, gibt es meines Wissens in Deutschland nicht.
Das würde meines Erachtens zu sehr in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.
Sehe ich genau so, kann mir auch nicht vorstellen, dass das bei entsprechender Gegenwehr durch gegangen wäre. Aber sie haben es ja so hingenommen. Vermutlich vor dem Hintergrund, dass der AG sie sonst unter enorme Beobachtung gestellt hätte und jeden anderen Fliegenschiss sanktioniert hätte.
Heide_witzka schrieb:Das ist zwar recht schnell gesagt, aber die Aufgabe des Arbeitsplatzes ist ja nun mal ein einschneidendes Ergebnis und keine Kleinigkeit.
Das kommt sicher drauf an, in welchem Bereich man arbeitet. Wenn man in unserem Bereich qualifiziert ist und man nicht gerade Einträge im Führungszeugnis hat, dann findet man innerhalb weniger Tage eine gute Stelle.
Und, man kann es ja nochmal auseinander pflücken, egal ob eine ein paar Monate andauernde Episode, die nicht zur langfristigen Beziehung taugt oder eine längere Beziehung, wenn man sich gütlich trennt, ermöglicht dies einem vielleicht die entsprechende Haltung im Job sachlich und fachlich und frei von negativen Befindlichkeiten weiterhin miteinander zu arbeiten.
Jobwechsel wäre ja nur das Worst Case Szenario, wenn es einfach gar nicht klappt. Gibt ja noch Zwischenstufen, Abteilungs-/Bereichswechsel, Filial- oder Dienststellenversetzung, entgegengesetzte Dienste usw (ja ich weiß, nicht überall möglich).
Die Gedanken an Auswirkungen im Job bei eventueller Trennung, würden mich trotzdem nicht davon abhalten.
Ist sicher ne Typfrage, ich bin einfach jemand, der Herzensangelegenheiten nicht zur Kopfsache macht.
@sooma Ja, macht ja auch Sinn.