Aniara schrieb:Da gibt es eben auch viele Betreuer die ebenfalls geschützt werden müssen.
Verstehe ich das richtig, die Bewohner der Einrichtung müssen jetzt die Betreuer schützen?
SegaSaturn schrieb:Die in § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen und Dienste dürfen Beschäftigten einschließlich ehrenamtlich Beschäftigten, Leiharbeitnehmern sowie Mitarbeitenden von Fremdfirmen nur Zutritt zur Einrichtung gewähren, wenn diese geimpfte oder genesene Personen […] oder einen tagesaktuellen Testnachweis (PoC) mit negativem Ergebnis oder eine maximal 48 Stunden zurückliegende Testung mittels PCR, PoC-PCR mit sich führen.
@SegaSaturn: Bedeutet das, dass auch im November 2022 geimpfte Personen immer noch bevorzugt behandelt (oder schlechter getestet) werden, obwohl doch mittlerweile hinreichend bekannt sein dürfte, dass eine vor einem knappen Jahr erhaltene Impfung nahezu keinen Schutz vor Infektion und somit keinen Fremdschutz bietet?
Ich persönlich halte absolut nichts mehr von der Maskenpflicht und halte sie nur noch ein, wenn z.B. ein Zugbegleiter zur Kontrolle kommt.
Es gab eine Zeit, da hat die Maskenpflicht einen sinnvollen Beitrag geleistet, um die Infektionen solange aufzuschieben, bis ein Impfstoff da war. Jetzt ist der Impfstoff vorhanden und Millionen Dosen sind sogar schon in den Güselsack gewandert, trotzdem herrscht immer noch Maskenpflicht im ÖPNV, im Fernverkehr sogar eine FFP2-Maskenpflicht, im Flugverkehr dagegen ist sie entfallen.
Insbesondere die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr finde ich aus wissenschaftlicher Sicht absolut bedenklich, da es im Arbeitsschutz Vorschriften gibt, die die Handhabe von FFP2-Masken betreffen. Diese Vorschriften besagen, dass bei regelmäßigem Tragen eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten ist, weiterhin wird eine 30-minütige Tragepause nach 70 Minuten empfohlen. Beides ist bei Kunden im Fernverkehr nicht einzuhalten. Jetzt darf man davon ausgehen, dass Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsschutz nicht aus Jux und Dollerei tragen, es also gute Gründe für die Vorschriften und Empfehlungen gibt. Wenn man nun davon ausgeht, dass diese Arbeitsschutzmaßnahmen sinnvoll sind, so fragt man sich, warum ein Gesundheitsminister sich darüber hinwegsetzen kann. Betrachtet man das Argument des Luftaustauschs (mit dem ja die Maskenpflicht im Flugzeug gefallen ist) so ist die Notwendigkeit einer FFP2-Maske wohl nur sehr schwer zu begründen. Es scheint also in erster Linie ein Symbol zu sein, welches Lauterbach gebraucht hat (er brüstet sich ja damit, dass wir die schärfsten [wohlgemerkt nicht die sinnvollsten] Coronaregeln in DE haben). Somit haben wir also jetzt die Situation, dass man im Flugzeug ohne Maske fliegen darf, im ÖPNV mit einer OP-Maske mitfahren darf, im ICE (der i.d.R. nicht so vollgestopft ist wie der Nahverkehr zu Stoßzeiten) aber ein FFP2-Maske benötigt, außer man gehört zum Personal: Dieses ist zwar länger der "Gefahr" ausgesetzt, könnte aber gegenüber der Bahn die Arbeitsschutzregeln geltend machen -> und dann brauchts eben doch nicht so viel Schutz...