Maskenpflicht - Wie geht Ihr damit um?
17.04.2022 um 12:27Andante schrieb:Niemand von denen, die schreiben, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen, in bestimmten Situationen keine Maske tragen zu müssen und hierfür für sich ausreichende Gründe haben, sind „Maskengegner“ in dem Sinne, dass sie für ein gesetzliches Maskenverbot eintreten.So wie du es beschreibst, handelt es sich um Maskengegner! Lese bitte noch einmal dein Statement.
Du meinst eher, dass es keine Pflicht mehr ist, in bestimmten Bereichen eine Maske zu tragen und der Gesetzgeber auf diese Weisungsbefugnis jetzt verzichtet.
Andante schrieb:EINE Möglichkeit, warum die Angestellten OP-Masken tragen. könnte eine entsprechende Anweisung des Arbeitgebers sein, der entweder die Angestellten voreinander schützen will (dass es einem Arbeitgeber darauf ankommen kann, dass die Leute nicht krank werden und ausfallen, hatte ich sehr wohl längst geschrieben) oder besorgte Kunden ansprechen will oder beides.Und genau diese Möglichkeit ist Blödsinn und sollte jeden Mitarbeiter veranlassen,
a) keine Maske mehr zu tragen oder
b) FFP2-Masken zu tragen oder
c) den Arbeitgeber gegenüber dem Gesundheitsamt / Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Das der Gesetzgeber aufgrund der FDP nur noch so ein Blödsinn verzapft hat und es auf die unterste Ebene abgewälzt hat, muss doch nicht das Problem aller sein.
Über die aktuelle Regelung folgender Auszug:
Insbesondere sind folgende Basisschutzmaßnahmen, die sich im Verlauf der Pandemie bewährt haben, zu berücksichtigen:Quelle: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
- Technische oder organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen Personen.
- Vermeidung oder Verminderung betrieblicher Personenkontakte durch geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen. Insbesondere ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu vermeiden oder zu verringern z.B. durch Homeoffice.
- Beachtung der Hygieneregeln und Umsetzung von Hygienemaßnahmen
- Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften von Innenräumen, die von mehreren Personen genutzt werden.
- Maskenpflicht als persönliche Schutzmaßnahme ist überall dort erforderlich, wo die vorgenannten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind.
- Regelmäßige Testangebote für alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, um Infektionseinträge in den Betrieb zu verhindern.
Das dürfte der Knackpunkt sein, über den noch Gerichte entscheiden dürfen. Was nützt Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn keine Schutzwirkung gegeben ist?