@ivi82Dein Vertrauen in Ehren. Glückwunsch wenn es so ist, wie Du es glaubst.
;)Rein theoretisch aber hättest Du Dich ein Jahr zuvor jedoch noch selbst strafbar gemacht, weil Du solch eine moralisch unakzeptable Beziehung nicht unterbunden hattest.
Und ich versichere Dir, es kommt eben NICHT darauf an, wie weit diese minderjährige Person ist. Selbst Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Lies Dir mal die Paragraphen genau durch. Da steht nichts von Ausnahmen!
Die Zahlen sind bindend und führen nicht selten zu fatalen Fehlurteilen, aber die Gesellschaft will es so und die Richter sprechen ihre Urteile, ohne sich tiefgründig mit der Einzelsituation auseinander zu setzen. Sie haben nicht die Zeit dafür und werden auch tunlichst vermeiden, sich öffentlich die Finger zu verbrennen. Schließlich wollen sie noch weiterhin im Amt bleiben und Geld verdienen. Für Geld wird auch mal das eine oder andere Fehlurteil in Kauf genommen.
Der Begriff Kinderschänder hat sich mittlerweile so fest im gesellschaftlichen Sprachgebrauch manifestiert, dass kaum jemand wagt, irgendwie dagegen zu sein. Keiner will sich auf die Seite von denen stellen, die "Kinderschänder" sind, egal wie sie zu diesem Titel gekommen sind.
@sliderNur in Einzelfällen wird es möglich sein, den Trieb zu bremsen. Unterbinden kann man einen Trieb nicht. Es ist ein grundlegendes Merkmal eines Menschen. Vielmehr sind es die Rahmenbedingen, die unter Kontrolle gebracht werden müssen.
@VorurteilStrafen und Knast helfen keinem. Weder dem Kind, dem Täter oder den Angehörigen. Strafen sind nur eine Form von Rache.
Wie wäre es im Gegenzug mal mit - miteinander reden - und zwar im Vorfeld! Sich anbahnende Probleme schon erkennen, bevor es welche werden. Eine Vielzahl von Fällen würde meiner Meinung nach gar nicht erst passieren, wenn sich nicht erst bestimmte Faktoren zu einem schwerwiegenden Fehler entwickeln würden.