@polos Aber damit das nicht in eine Endlosdiskussion ausartet, möchte ich Dir kurz schreiben, WARUM mir die Unterscheidung wichtig ist.
Wenn ein Täter einfach aus Langeweile oder Gelegenheit oder Boshaftigkeit ein Opfer missbraucht, ist das Strafrecht zuständig. Handelt es sich um eine psychische Krankheit, dann wäre eine Psychotherapie vielleicht hilfreich.
Ist es aber wirklich eine sexuelle Neigung, dann hilft weder Gefängnis noch therapeutisches Singen und Bilder malen, mit dem Ziel der sexuellen Umpolung.
In diesem letzten Fall muss ganz anders an das Problem herangegangen werden.