Kinderschänder
03.08.2012 um 07:22Könnt ihr euren Streit woanders hin verlegen? O_o
Zum Thema:
Was mich beim Lesen gestört hat, ist, dass bei der Einschätzung eines "richtigen" Urteils viele gleich mit dem Argument kommen, was denn mit den Leuten ist, die ausversehen Kinderpornografie verteilen, oder um die erste Jugendliebe zwischen zwei Minderjährigen. Klar, es gibt eine große Grauzone im Jugendalter, wo nicht genau unterschieden werden kann, wann eine Vergewaltigung vorliegt. Aber das ist hier auch nicht das Thema.
Meiner Meinung nach geht es bei Kinderschändern in diesem Thread um Menschen, die wirklich eine Straftat begangen haben, denen der Missbrauch nachgewiesen wurde, bzw. sie selber gestanden haben. Also um eine tatsächlich bewiesene Straftat, die nun vor Gericht ihre gerechte Strafe erhalten soll.
Todesstrafe klingt zwar verlockend, aber ist nicht der richtige Weg.
Klar, sehr lange Haftstrafen mit entsprechender Therapie. Diejenigen, denen die Threapie hilft, bekommen am Ende der Haftstrafe eine zweite Chance. Diejenigen, die sich als Therapieresistent erweisen oder gar Wiederholungstäter werden, droht eine Haftstrafe bis zum natürlichen Tod hinter Gittern, oder aber die Freiheit mit einem vollständig unterdrückten Sexualtrieb. Eine medikamentös induzierte physische und psychische Impotenz.
Und ganz nebenbei @Paka Kinderschänder werden in Deutschland nicht unwesentlich härter bestraft als Vergewaltigungen. Sprich 4-8 Jahre. Gibt es zusätzlich einen Mord, dann höchstens bis zu 12 Jahre.
Aber geh mal los und hinterzieh Steuern, erpress eine Ladenkette oder stehle Wertsachen (z.B. Autos), dann können dir 20-30 Jahre blühen. Da merkt man mal, wo die Prioritäten in unserem Rechtsstaat liegen.
Zum Thema:
Was mich beim Lesen gestört hat, ist, dass bei der Einschätzung eines "richtigen" Urteils viele gleich mit dem Argument kommen, was denn mit den Leuten ist, die ausversehen Kinderpornografie verteilen, oder um die erste Jugendliebe zwischen zwei Minderjährigen. Klar, es gibt eine große Grauzone im Jugendalter, wo nicht genau unterschieden werden kann, wann eine Vergewaltigung vorliegt. Aber das ist hier auch nicht das Thema.
Meiner Meinung nach geht es bei Kinderschändern in diesem Thread um Menschen, die wirklich eine Straftat begangen haben, denen der Missbrauch nachgewiesen wurde, bzw. sie selber gestanden haben. Also um eine tatsächlich bewiesene Straftat, die nun vor Gericht ihre gerechte Strafe erhalten soll.
Todesstrafe klingt zwar verlockend, aber ist nicht der richtige Weg.
Klar, sehr lange Haftstrafen mit entsprechender Therapie. Diejenigen, denen die Threapie hilft, bekommen am Ende der Haftstrafe eine zweite Chance. Diejenigen, die sich als Therapieresistent erweisen oder gar Wiederholungstäter werden, droht eine Haftstrafe bis zum natürlichen Tod hinter Gittern, oder aber die Freiheit mit einem vollständig unterdrückten Sexualtrieb. Eine medikamentös induzierte physische und psychische Impotenz.
Und ganz nebenbei @Paka Kinderschänder werden in Deutschland nicht unwesentlich härter bestraft als Vergewaltigungen. Sprich 4-8 Jahre. Gibt es zusätzlich einen Mord, dann höchstens bis zu 12 Jahre.
Aber geh mal los und hinterzieh Steuern, erpress eine Ladenkette oder stehle Wertsachen (z.B. Autos), dann können dir 20-30 Jahre blühen. Da merkt man mal, wo die Prioritäten in unserem Rechtsstaat liegen.