Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
13.03.2021 um 07:59rhapsody3004 schrieb:Ich meinte das schon so, dass ein vorsätzliches Anspucken auch nur den Tatbestand einer fahrlässigen KV erfüllen kann.Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sich so ein Sachverhalt darstellt, also dass aus vorsätzlichem Anspucken eine fahrlässige KV wird.
Der Vorsatz muss sich ja auf objektiven und subjektiven Tatbestand beziehen. Und lebensnah kann kein Mensch bei vorsätzlichem Anspucken glaubhaft machen, dass nicht wollte, dass der andere sich stark ekelt.
Der Verursacher müsste also einen Richter überzeugen, dass er das Opfer vorsätzlich angespuckt hat, um es beispielsweise nur zu beleidigen, aber er war sich absolut nicht bewusst, dass er das Opfer damit auch stark geekelt hat.
rhapsody3004 schrieb:Ich stelle mir das wie mit einem vorsätzlichen Schubser vor. Auch hier gilt erst mal, aus der Erinnerung heraus, dass ein vorsätzlicher Schubser nicht immer gleich den Tatbestand der KV erfüllen muss.Das ist auch deutlich anders gelagert, lebensnah betrachtet, kann man sich sehr wohl Situationen vorstellen, wo jemand einen anderen wirklich nur schubsen wollte, ohne dass der andere sich dabei verletzt, zB ein Türsteher einen Gast, der sich vehement weigert den Eingang zu verlassen. Wenn die Person unglücklich stolpert und sich verletzt, könnte es sicher Fälle geben, wo man annehmen kann, daß zwar der schubser gewollt war, aber die Verletzung nicht und zwar so eindeutig dass kein Vorsatz in Bezug auf die Verletzung vorwerfbar ist.
rhapsody3004 schrieb:sollte dann ein vorsätzliches Anspucken den Tatbestand der KV erfüllenAnspucken könnte sogar eine (versuchte) gefährliche KV sein, nämlich zB dann wenn Krankheiten im Spiel sind.