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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

1.323 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Terror, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 14:24
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Jedoch muss der ganze Fall betrachtet werden und hier musste sich der Sanitäter widrigster Umstände aussetzen. Eine Zumutung für jeden Sanitäter.
Das wird (falls) auch sicherlich mit berücksichtigt und könnte sich positiv aufs Strafmaß (falls) auswirken. Es wird natürlich der gesamte Fall berücksichtigt, alle vorliegenden Umstände, die letztendlich zu einer Tat geführt haben. Auch das vorherige provozieren seitens des Opfers könnte sich für den Sani positiv auswirken.



Ps.

"Ehrliche, aufrichtige" Einsicht falsch gehandelt, reagiert zu haben, könnte dem Sani auch zusätzlich helfen.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 14:34
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auch das vorherige provozieren seitens des Opfers könnte sich für den Sani positiv auswirken.
Das ist dämlich geschrieben.

Nochmal:

Auch das der Tat (Faustschlag) vorausgegangene Provozieren, also dass das Opfer mit seinem Anspucken den Sani vorher provoziert hat, dürfte sich sicherlich zu Gunsten des Sanis auswirken. Trotzdem ist der Sani damit nicht aus dem Schneider.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 15:14
Sicher wird er entsprechend bestraft, vermutlich mit Entlassung und einer Geldstrafe. Allerdings muß man die generell zunehmende Gewalt gegen Sanitäter und Rettungskräfte betrachten, die gewissen Personen anscheinend als Freiwild gelten, weil sie ja "Gutmenschen" sein sollen und sich nicht wehren dürfen, egal ob man sie anspruckt, beleidigt oder körperlich angreift. Irgendwie ist es verständlich, daß dann mal einer sich gehen läßt und zurückschlägt. Und Alkohol ist heute keine Ausrede mehr. Wer weiß daß er unter Alk ausfällig wird, darf keinen trinken, so einfach ist das. Das gilt auch für Flüchtlinge.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 15:21
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Der Sanitäter hat einer fixierten Person mit einem gezielten Schlag das Jochbein gebrochen. Für mich ein Kündigungsgrund.
Jedoch muss der ganze Fall betrachtet werden und hier musste sich der Sanitäter widrigster Umstände aussetzen. Eine Zumutung für jeden Sanitäter.

Das nun die Bild Zeitung dem Opfer des Faustschlages, dem Angreifer auf den Sanitäter so unreflektiert eine Bühne bietet ist auch schon geschmacklos.
Auch hier gilt, wer Alkohol als Entschuldigung angibt bleibt ein unglaubwürdiger Geselle.
Klar gehört sich das nicht. Trotzdem muss ein punkt gewesen sein (auch weil die polizisten nicht reagiert haben) ps... gehe mal davon aus das es an sich ordentlich polizisten handelt.....

Sie hatten ihm erst mal freistellen sollen, bis es geklärt wäre.

Und ich finde auch das manche schlagzeilen nicht passend geschrieben sind.

Bin gegen gewalt.... aber wie gesagt wenn mein mann bespuckt wird, oh da kommt bei mir so schon wut hoch.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 15:25
Zitat von klompje1klompje1 schrieb:Klar gehört sich das nicht. Trotzdem muss ein punkt gewesen sein (auch weil die polizisten nicht reagiert haben) ps... gehe mal davon aus das es an sich ordentlich polizisten handelt.....
Wenn alle Personen im persönlichen Menschenkontakt so reagieren würden, hätten wir ein großes Problem. Menschlich ist es vielleicht auch nachzuvollziehen, man wird körperlich angegangen, bespuckt und beleidigt. Dennoch ist der Schlag einfach nicht zu rechtfertigen.
Die Einsatzkraft ist aber eine weitere Person, welche angegangen wurde.
Als seien schlechte Bezahlung nicht schon Grund genug, sind solche Täter natürlich das I Tüpfelchen, warum man dann doch ggf. den Beruf wechselt.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 15:32
@capspauldin

Es ist ein heikeles thema.

Nur ich hatte abgewartet wie unser Gericht entscheidet.

Täter Opfer ausgleich wäre vielleicht auch eine option gewesen.

Ein versuch vor der Prozess los geht.

Und auch wenn es gegen den sanitäter ausgeht, denke auch der Richter wird still im herzen ein fünkchen verständniss haben.

Haben wir wohl alle.

Vielleicht sollte er es wissen, wenn es menschlich nachvollziehebar gewesen wäre.

Es geht nicht, es darf nicht passieren.......aber ein kleines aber bleibt vielleicht.

Weißt du noch den Polizisten die den Junge retten wollte, und zu aussergewöhnliche mittel gegriffen hat.

War auch ein schweren fall. verstanden haben wir den Richter alle, aber auch den Polizisten.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

15.03.2021 um 21:16
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Und Alkohol ist heute keine Ausrede mehr. Wer weiß daß er unter Alk ausfällig wird, darf keinen trinken, so einfach ist das. Das gilt auch für Flüchtlinge.
Das ist halt genau die Sache, gerade wenn man dies weiß. Dann lasse ich den Scheiß halt oder muss Maßnahmen ergreifen, dass ich im Suff nicht zu einer Situation eskalierend beitrage indem ich mich aus einer schon absehbar anbahnenden Eskalation rausziehe, etc. pp.

Ich kann mir auch (fast) auf Ex ne halbe Whiskeypulle reinkippen - ich werde dann höchstens nach einer beschwippsten Phase passiv, träge oder müde, bleibe an sich aber weitgehend ruhig. Der allgemeine Charakter dürfte auch im Suff erhalten bleiben, selbst wenn er hier und da in Zügen potenziert wird.

Ansonsten gilt: Dann darf ich halt keinen Alkohol trinken wenn ich dann in Konfliktsituationen geraten kann bzw. muss den in meinen eigenen vier Wänden konsumieren und mich "abschotten".


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 03:55
Zitat von MiloszMilosz schrieb:Mahlzeit, weisst Du zufällig ob aufgrund der Corona Pandemie Anspucken generell anders gewertet wird als vorher (Infektionsrisiko)?
Soweit ich weiss, bisher nicht. Das Problem ist, dass generell gilt, Anspucken ist keine KV, auch wenn das hier einige nicht wahrhaben wollen. Und bisher ist, meiner Kenntnis nach, auch noch kein Ansteckungsweg über Anspucken wirklich nachgewiesen worden, allerdings folge ich dem Coronageschehen nicht so genau.

Die Frage kam vor langer Zeit schon mal beim Thema HIV auf, und dies sind so die besonderen Einzelfälle von denen der BGH sprach. Es muss klar nachgewiesen werden, dass durch das Anspucken ein körperlicher Eingriff vorliegt, dass der Täter sich dessen bewusst war bzw. sich des Risikos hätte bewusst sein müssen und das auch wollte (im Falle der Vorsätzlichkeit).

Es gab also einige Fälle, in welchen Täter z.B. Polizeibeamte angespuckt haben und gedroht haben "ich bin HIV positiv, ich hoffe Du wirst das jetzt auch" etc. Auch hier haben die Gerichte, schon mangels Taterfolgs, in der Regel die Tat als Beleidigung und nicht als KV gewertet (dazu z.B. OLG Köln v. 18.2.2020).

Und das wird hier irgendwie immer vergessen, mir scheint man will unbedingt eine Strafbarkeit als KV statuieren, obwohl das deutsche Strafrecht eine Beleidigung (als Ehrverletzung definiert) ebenfalls strafbar erachtet (im Gegensatz zu den meisten ausländischen Rechtssystemen). Und auch der Strafrahmen kann hier in der Regel zum gleichen gewünschten Ergebnis führen, nämlich dass ein Anspucken durchaus mit einer empfindlichen Strafe geahndet werden kann, und zwar als Beleidigung. Insofern erscheint es mir sinnvoll, den Tatbestand einer KV nicht auf unsicheres Gebiet zu erweitern.

Noch ein letztes Wort zur Behauptung, man dürfe sich tätlich gegen eine Beleidigung in Rahmen der Notwehr wehren. Auch das stellt nicht die Sachlage dar, die der BGH vor vielen Jahren bereits betrachtet hat. Hier wieder wird die Sache meist total missverstanden: Der BGH hat grundsätzlich gesagt, gegen eine ehrverletzende Beleidigung kann man im Rahmen der Notwehr ebenfalls eine sonst strafbewehrte Tat gegen den Beleidigenden vornehmen, wenn die allgemeinen Grundsätze der Notwehr beachtet werden. Interpretiert wird das hier allerdings oft so, dass man mit einer Körperverletzung gegen eine Beleidigung vorgehen dürfe: das aber genau lehnt die Rechtsprechung des BGH generell ab und kann sich das nur in ganz besonderen Ausnahmefällen vorstellen, die in der Regel nicht gegeben sind. Was der BGH in seinem Urteil von 1952 meinte, und auch in einer Entscheidung von 2018 wiederholte, ist, dass jemand der beleidigt wird, sich z.B. unter Umständen dagegen ebenfalls mit einer an sich strafbaren Beleidigung wehren kann (Retorsion). Diese Beleidigung ist dann als Notwehrhandlung straffrei.

Greift allerdings der Beleidigte zum Messer und sticht zu, verletzt dabei den Beleidiger, dann liegt nach Auffassung des BGH keineswegs eine gerechtfertigte Notwehr vor. Warum? Weil Notwehr u.a. immer verhältnismässig sein muss. Und eine relativ schwere KV wird nicht als verhältnismässiges Mittel gegen eine verbale Beleidigung gesehen. Anders mag eine leichte Ohrfeige bewertet werden. Daher sollte man sich hüten, die Dinge so darzustellen, dass eine Beleidigung eine körperliche Reaktion regelmässig erlaubt.

So der BGH in seiner grundsätzlichen Entscheidung in 1952 (BGH 5 StR 1/52) und auch in 2018 (3 StR 622/17).

Im vorliegenden Fall des Sanitäters haben wir also eine Beleidigung durch den Syrer (das Anspucken) auf welche eine durchaus nicht harmlose Körperverletzung durch den Sanitäter vorliegt (Bruch des Jochbeins). Folgt man dem BGH hier kann man nicht von einer verhältnismässigen Notwehr sprechen, und somit hat sich der Sanitäter wohl strafbar gemacht.

Wenn wir den Fall einmal etwas anders darstellen, sieht man wo die Anwendung der "Ehrennotwehr" vorliegen könnte: A spuckt den Sanitäter an (eine strafbare Beleidigung), der beschimpft A daraufhin mit "du elendes A...." (ebenfalls eine an sich strafbare Beleidigung). Hier kann man nun erkennen, dass der Sanitäter seine angegriffene Ehre mit einem ebenfalls verbalen Angriff auf die Ehre des A "verteidigen" wollte und das kann man dann aus dem Gedanken der "Notwehr" heraus straffrei beurteilen.

Vielleicht ist es jetzt verständlicher.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 07:22
Zitat von MiloszMilosz schrieb:Mahlzeit, weisst Du zufällig ob aufgrund der Corona Pandemie Anspucken generell anders gewertet wird als vorher (Infektionsrisiko)?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Toleranz da jetzt geringer geworden ist. Und hinzu kommt ja auch noch, dass jemand, der spuckt, die Maskenpflicht möglicherweise missachtet. Ist ja widersprüchlich, Menschen vor Aerosolen schützen zu wollen und jemand spuckt und rotzt Leute an, die ihren Job ausüben.

Mir ist von einem Fall bekannt, dass jemand einen oder sogar mehrere Polizisten bespuckt hat. Derjenige hat dabei noch gelacht und "Corona" gerufen. So, als wenn er damit ausdrücken wollte, dass er infiziert ist und die Infektion nun vielleicht weitergegeben hat. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Gedanke, dass man sich potentiell mit einem gefährlichen Virus ansteckt, das Ekel- und vor allem Angstgefühl noch erhöht. Ich meine mich zu erinnern, dass aber tatsächlich keine Infektion vorlag - zum Glück!
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das Problem ist, dass generell gilt, Anspucken ist keine KV, auch wenn das hier einige nicht wahrhaben wollen. Und bisher ist, meiner Kenntnis nach, auch noch kein Ansteckungsweg über Anspucken wirklich nachgewiesen worden, allerdings folge ich dem Coronageschehen nicht so genau.
Bis vor einigen Jahren schon, wie Du selbst ja geschrieben hast:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:So hat es durchaus Amtsgerichte und höhere Instanzen gegeben, welche die Erregung von Ekel bereits als Beeinträchtigung des "körperlichen" Wohlbefindens gesehen haben, aber dem hat der BGH nun den Riegel vorgeschoben
Die Kausalität nachzuweisen wird vielleicht nicht ganz so einfach sein. Auf jeden Fall muss der Betroffene sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben.


Man muss sich vor Augen halten, dass Anspucken meist bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorkommt. Und dann hat man meist nicht "nur" das Anspucken, sondern noch andere Tathandlungen, meist körperliches Sperren, Schlagen, Treten und natürlich übles Beschimpfen, meist mit Ausdrücken unter der Gürtellinie, die ja insgesamt richterlich bewertet werden.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 11:40
Zitat von nairobinairobi schrieb:Man muss sich vor Augen halten, dass Anspucken meist bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorkommt. Und dann hat man meist nicht "nur" das Anspucken, sondern noch andere Tathandlungen, meist körperliches Sperren, Schlagen, Treten und natürlich übles Beschimpfen, meist mit Ausdrücken unter der Gürtellinie, die ja insgesamt richterlich bewertet werden.
Schön wärs. Ich habe schon erlebt, daß Jugendliche einfach aus Autos heraus Passanten im Vorbeifahren bespuckt haben. Einfach so, aus Jux. Am liebsten gehen solche Angriffe gegen Frauen, aus Verachtung oder um zu "necken" (typisches Affenverhalten, kein Zweifel daß der Mensch zu dieser Gattung gehört). Die machen das, weil sie eben wissen, daß sie dafür nie belangt werden. Was kann man als Angegriffene/r in so einem Fall auch schon machen, als dem Pack ein paar deftige Schimpfworte hinterherrufen und sich möglichst schnell säubern. Polizei ist nämlich nie da, wenn man sie mal brauchen täte.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 13:44
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Polizei ist nämlich nie da, wenn man sie mal brauchen täte.
Das ist ein Stichwort, was ich hier gerne mal aufgreife.

Vielleicht trübt mich meine Erinnerung, aber jeden Fall machte ich diese Beobachtungen aber seit der Kindheit nicht mehr. Ich kann diese Erinnerung natürlich nur auf gewisse Orte beziehen und was andere später aus ihrer subjektiven Sicht wahrnehmen und etwa im Internet wiedergeben.

Kurzum: Kein Anspruch auf Richtigkeit, ich war als Kind nicht omnipräsent überall in DE unterwegs. Mit dem Disclaimer aussen vor:

Ich meine als Kind, wo ich auch viel unterwegs war, öfter etwa in meinem Viertel Polizisten zu Fuß gesehen zu haben. Ich entsinne mich grob nur noch konkret an einen Fall wo es ein etwas älterer Herr war und wo ungefähr ich dem über den Weg lief. In dem Viertel war keine Polizeiwache in der direkten Nähe. Soll heißen, mit höchster Wahrscheinlichkeit lief er Streife, so er da in der Nähe keinen Termin in Uniform irgendwo wahrnahm. Er grüßte auch, glaube ich.

Daraus schlussfolgere ich in Kombination mit Aussagen in etwa Polizeiforen oder von Ottonormal im Internet, dass die wahrgenommene Präsenz der Polizei zu nicht gerade kleinen Teilen zurückging. Das senkt das Sicherheitsempfinden und bestärkt abstrakt wie real gewisse Taten und Täter. Heute nehme ich Polizei auf Streife im Kern nur noch im vorbeifahrenden Streifenwagen war. Das nimmt man sicherlich auf der Straße selbst war weil die Autos hervorstechen, sind es aber doch am Ende nur kurze flüchtige Momente. Früher hätte dir theoretisch auch in ruhigeren Gegenden an irgendeinem beliebigen Straßenzug ein Polizist zu Fuß entgegenkommen können.

Sicherlich gibt es in bestimmten Gebieten oder herausgehobenen Orten immer noch solche Polizisten. Aber mir hilft kein Vergleich wie "Ja in Hamburg im Kiez anner Reeperbahn gibts das noch" wenn die dortige Davidwache eh fußläufig erreichbar ist und wenn dafür anderswo in vielen kleineren bis mittleren Städten die "Fußpräsenz" massig zurückging oder gänzlich dem KfZ wich.

Viele Länderpolizeien haben glaube ich gar nicht das Personal, quasi parallel zu den "motorisierten Streifen" überall verteilt Polizisten zu Fuß auf Streife zu schicken bzw. die mit nem Wagen in ein Viertel zu schicken wo sie dann aussteigen und ein Areal zu Fuß abdecken. Die Präsenz scheint einfach viel geringer in der Wahrnehmung.

Hier muss man unterscheiden zu etwa Einkaufsspassagen oder "besonderen Orten". Da nehme ich plakativ nochmal die Reeperbahn. Davon rede ich aber nicht, ich rede halt auch von irgendwelchen Wohnvierteln in ruhigeren aber städtischen Gebieten.

Wie passt das jetzt zum Thema? Kurzum: Ich denke, der "Rückzug aus der Fläche" macht zumindest die Polizei auch in den Köpfen mancher zu einer Anomalie, als dass sie Teil eines sogar lokalen Stadtbildes (und dies wahrnehmbarer und nahbarer zu Fuß, als im vorbeifahrenden Auto!) wären und damit eher und auch nahbarer in junge wie ältere Köpfe verankert werden. In Problemgebieten sieht man jene ggf. eher, das wirkt dann aber reaktiv.

Ich rede wirklich davon, dass man auch ohne "Kriminalitätsbelasteten Schwerpunkt" da auch mal Fußstreifen wahrnehmen kann. Aber das kostet halt Personal. Was es wiederum wohl nicht in ausreichender Zahl gibt, als dass man jene dahinschicken kann. Weil es bequemer / effizienter ist, bei überschaubarem Pool die Leute halt "greifbar" in Autos zu packen damit sie bei Notrufen schnell reagieren können.

Und das müssen sie auch - freuen würde ich mich aber über mehr wahrnehmbare "Lokalsheriffs", die im Idealfall auch nicht ständig wechseln sondern beständig bleiben. Das schafft real wie auch im Sicherheitsempfinden Synergieeffekte. Es geht auch nicht darum, an jeder zweiten Ecke einen Polizisten haben zu wollen der mit Argusaugen alles beobachtet. Aber mehr lokale Präsenz hilft meines Erachtens quasi immer.

Und gerade bei Heranwachsenden mit Problemumfeld, um nochmal mehr gen Thema zu kommen, wird das Bild etabliert, dass diese Teil der Gesellschaft sind und nicht nur eine fremde Anomalie oder gar Feindbild, entstanden durch fehlende nicht-kritische oder konflikthaltige Berührungspunkte.




Lange Rede, kurzer Sinn: Hat Polizei mehr Personal in der Fläche, wird vermutlich abstrakt auch hier und da der Grundrespekt etwas steigen, weil im wahrsten Sinne näher am Bürger. Mehr empfundene Verzahntheit. Abstrakt weniger Anomalieempfinden. Erhöhter Grundrespekt.

Es wird immer Ausnahmen geben und mehr lokale allgemeine Präsenz oder auch Nahbarkeit kein Allheilmittel sein. Das darf man natürlich nicht erwarten, das wäre utopisch.

Aber es kann halt helfen. Ganz zu schweigen von verbesserter Reaktionszeit vor Ort.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 13:51
In der Großstadt sieht man schon relativ viel Polizei, nur wenn was passiert - und das Gespucke passiert nun mal spontan im Vorbeifahren - dann kannst Du darauf wetten, daß nie welche anwesend ist. Murphys Gesetz.


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16.03.2021 um 14:47
Zitat von WardenWarden schrieb:Sicherlich gibt es in bestimmten Gebieten oder herausgehobenen Orten immer noch solche Polizisten
In Rheinland-Pfalz sind das z.B. Bezirksbeamte. Die haben in bestimmten Stadtteilen ein Büro, sind da aber nur zu bestimmten Zeiten oder nach Absprache.


Meine Schwester hat mal in Hessen in einer Klinik gearbeitet. Ein Psychiatriepatient ist durchgedreht und sie mussten die Polizei zur Hilfe rufen. Es wurde gleich gesagt, dass es etwas länger dauern könnte, denn der einzige Streifenwagen war zu diesem Zeitpunkt noch bei einem anderen Einsatz. Natürlich kam denen in der Klinik die Zeit sehr lang vor. Am Ende gab es dann auch ein Gerangel zwischen den Polizisten und dem Patienten.

In der Fläche ist das Personal oft ausgedünnt. Da braucht dann nur noch jemand krank zu werden oder Urlaub zu haben und schon muss jongliert werden.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 15:20
Zitat von nairobinairobi schrieb:In Rheinland-Pfalz sind das z.B. Bezirksbeamte. Die haben in bestimmten Stadtteilen ein Büro, sind da aber nur zu bestimmten Zeiten oder nach Absprache.
Zitat von nairobinairobi schrieb:In der Fläche ist das Personal oft ausgedünnt. Da braucht dann nur noch jemand krank zu werden oder Urlaub zu haben und schon muss jongliert werden.
Das ist dann halt (in Verbindung mit dem Beispiel von mir was die Klinik angeht) der Nachteil. Wobei kurz zur Klinik: Gibt es da kein klassisches Sicherheitspersonal was solange "einspringen" kann, unter Annahme, es ist nicht so sehr eskaliert dass nur noch die Polizei es regeln kann?


Wie dem auch sei, das ist es eben, mit dünner Personaldecke und dann Ausfall.

Mehr Fläche wäre knorke. In Japan gibts ein "Konzept" bzw. ist es etabliert, dass es auch in ruhigeren Vierteln so was wie "kleine Polizeiwachen" gibt. Das bedingt natürlich mehr Personal, aber es klingt reizvoll, als wenn man in der Fläche nur wenige "Riesendienststellen" hat von denen alles zentral läuft und angesteuert wird.

Wenn ich mir meine eigene Polizeidienststellenverteilung in meiner "mittelgroßen Stadt" anschaue, ist es unter Annahme der Erreichbarkeit via PKW zwar "solide", in der Fläche aber irgendwie auch nicht wirklich verteilt. Es gibt ein Riesenpolizeipräsidium was eine innerstädtische größere Polizeidienststelle ersetzt hat. Das heißt, man hat quasi die alte Dienststelle die "gut gelegen" war dichtgemacht und eine neue gebaut, die dafür eher ausserhalb der Innenstadt liegt. Am Stadtrand, wo noch Industrie und Flughafen sind. Von da läuft alles. Dann gibts halt am Bahnhof ne kleinere BPOL-Dienststelle, die halt nur für den Bereich zuständig ist, und noch in nem Nachbarort der in die Kommune eingegliedert wurde ne kleine Polizeiwache.

That's it, könnte man sagen. Keine Großstadt aber auch kein Kaff. Ich muss natürlich nicht zwingend überall "Mini-Wachen" haben, auch wenn die als "Ankerpunkte" helfen können. Alternativ wäre mehr Personal, was dann eben Viertel im Schwerpunkt öfter abdeckt aber auch ganz hilfreich für mehr Sicherheitsempfinden und "Bürgernähe".

Und eben schnellere Reaktionszeit. Man sieht also, mehr Personal hilft, ob dieses nun von wenigen großen Dienststellen operiert und die Fläche abdeckt, oder sich auch über kleinere Dienststellen in der Fläche niederlässt.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 16:25
In Japan haben diese Mini-Dienststellen eine lange Tradition, länger als in USA, wo auch die größeren Käffer alle ihre eigenen Sheriffs haben, häufig nur Zweimann-Stationen mit der Option sich nichtbeamtete Hilfssheriffs in Teilzeitarbeit zu engagieren, wenn die Notwendigkeit besteht. Bei uns ist diese Zeit der kleinen örtlichen Schupos länger her, und unterstützende örtliche Bürgerwehren wie es sie in Japan gibt (mehr für Hilfsdienste bei den häufigen Erdbeben als für polizeiliche Aufgaben) sind bei uns nicht gern gesehen, weil ihre Mitglieder typisch deutsch gern päpstlicher als der Papst agieren möchten und so erst recht für Unruhe statt Ruhe sorgen. Der Begriff "Blockwart" ist heute in Deutschland eine Beleidigung.


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16.03.2021 um 17:57
@T.Rick

Ich weiß nicht ob alternativ eine Art "Hilfs- oder Wachpolizei" - da muss man nicht ins Ausland schauen, die gibt es hier in einigen Bundesländern - eine Art "Alternative" wäre. Wie eine Art "Reserve", aber abgespeckt für die Polizei. Folglich meine ich das dann für die Bundesländer, die so etwas nicht haben. Alternativ unabhängig vom Bundesland eine Aufstockung jener, mit geeigneten Kandidaten.

Die ersetzt in gewissen Fällen auch keine Polizei, aber kann vor allem lokal wieder Fuß fassen und teilweise mehr Sicherheit vermitteln, durch sowohl "Jedermannrecht" und engere Verknüpfung mit der Polizei + rechtliche Schulungen.

In einigen BL, so las ich es einst, haben die auch ein begrenztes Stundenpensum. Ergo kein Vollzeitjob, ergo für jene mit und ohne Job. Eine Art Ergänzung / Unterstützung der Polizei mit Personen für die, aus welchem Grund auch immer, klassischer Polizeidienst bzw. die dortige Vollzeitarbeit nicht in Frage kommen würde.

Kein Ersatz, klar. Aber eine Ergänzung, vor allem vielleicht lokal.


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16.03.2021 um 18:17
Die meisten Deutschen stehen solchen Bürgerwehren ziemlich reserviert gegenüber, weil sich da gern die deutsche Neigung zu Korinthenkackerei (10 Zentimeter über der erlaubten Parkfläche und schon Anzeige) und Wichtigtuerei Bahn bricht. Mit dem Ergebnis, daß diese Personen bald alles andere als beliebt sind in der eigenen Nachbarschaft. Übrigens dürften diese Hilfssheriffs zum Beispiel auch nicht bewaffnet sein, um Möchtgern-Rambos auszubremsen, anders als die echte Polizei hätten sie keine Legitimation zum Schußwaffengebrauch.
In Japan, wo die Waffengesetze auch sehr streng sind, sind alle Polizisten und viele Leute in Hilfsdiensten in Kendo geschult, dem Kampf mit dem Stock oder Holzschwert, ursprünglich nur harmlose Übungen für Samurai-Lehrlinge, bevor sie das erste Mal ein scharfes Schwert in die Hand nehmen durften, aber ein erfahrener Kendo-Kämpfer kann mit dem Holzstock ordentlich Schaden anrichten. Leute in örtlichen Sicherheitstrupps sind daher häufig mit schwertähnlichen Stöcken oder normalen Schlagstöcken bewaffnet, und wissen die auch fabelhaft einzusetzen wenn nötig.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 18:31
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Übrigens dürften diese Hilfssheriffs zum Beispiel auch nicht bewaffnet sein, um Möchtgern-Rambos auszubremsen,
Mein Kenntnisstand: Pfefferspray bzw. RSG. Reich doch dann für das meiste, in Verbindung mit entweder Nothilfe, Notwehr oder Jedermannsparagraphen sowie direktem Draht zur Polizei über Funk.

Heißt ja auch nicht zwingend, dass jeder penibler Korinthenkacker sein muss. Ich sehe darin nicht zwingend eine "Bürgerwehr", mehr eine "Polizei lite", unabhängig von tatsächlichen Begriffsdefinitionen.

Natürlich muss man anmerken: Das Thema IST umstritten je nach Verwendungszweck, Ausbildungspensum und Form der Bewaffnung. In manchen BL werden jene scheinbar einem Bericht zufolge auch "härter bewaffnet", ggf. mit Schusswaffen.

Das kommt dann natürlich aufs BL an.

Ich denke aber, es kann (!) eine kurz- bis mittelfristige Unterstützung einer Länderpolizei dienen, wenn absehbar ist, dass diese noch eine Weile mit Personalproblemen zu kämpfen haben werden. Da dann dann eine "abgespeckte" Polizei die sich auf gewisse Aufgaben und Bereiche konzentriert helfend einspringen. Wird eine Lage oder Personaldecke besser, schraubt man die Stellen dieser "Hilfspolizei" bzw. deren Fokus und Einsatzintensität folglich zurück.

Kurzum: Könnte situativ helfen, wenn soweit Selektionsverfahren sowie Ausbildung robust genug sind.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 18:53
Zitat von WardenWarden schrieb:Natürlich muss man anmerken: Das Thema IST umstritten je nach Verwendungszweck, Ausbildungspensum und Form der Bewaffnung. In manchen BL werden jene scheinbar einem Bericht zufolge auch "härter bewaffnet", ggf. mit Schusswaffen.
Da würde ich als Bewohner einer großen aber trotzdem erstaunlich friedlichen Stadt eindeutig sagen: Nimmermehr. Pfefferspray ist in Ordnung, Schlagstock für renitente Fälle auch (um Klagen wegen Körperverletzung können sich hinterher die Anwälte austauschen), aber beim Colt an der Hüfte ist Ende Gelände, wir sind doch nicht im Wilden Westen.

Kleine Rückkehr nach Japan noch mal, wenn in Deutschland einer mit dem Messer auf Polizisten losgeht, wird aus Selbstsicherungsgründen scharf geschossen. Wenn in Japan einer mit dem Messer auf Polizei losgeht, hat er keine Chance, jeder Polizist der was taugt würde ihn sofort ganz ohne Schußwaffe plattmachen, mit dem Schlagstock oder notfalls mit einem Besenstiel. Unterschied in der Ausbildung. Auch mit vermeintlich unbewaffneten Polizisten ist in Japan nicht zu spaßen. Außer der Täter greift urplötzlich und völlig unerwartet von hinten an, seine einzige Chance.


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Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

16.03.2021 um 19:03
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Wenn in Japan einer mit dem Messer auf Polizei losgeht, hat er keine Chance, jeder Polizist der was taugt würde ihn sofort ganz ohne Schußwaffe plattmachen, mit dem Schlagstock oder notfalls mit einem Besenstiel.
Nur ein Idiot würde sich ohne Not auf ein Nahkampf mit einem Messerstecher einlassen, der braucht 1. nur einen Glückstreffer und 2. kann es sein, dass der ebenfalls Erfahrung/Ausbildung an seinem Gerät besitzt.
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Außer der Täter greift urplötzlich und völlig unerwartet von hinten an, seine einzige Chance.
Ja weil nichtmal Batman japanischen Polizisten etwas vormachen würde.


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