Coronavirus (Sars-CoV-2)
31.07.2020 um 17:48@gastric
Ich möchte das nicht ausufern lassen, aber wenn das Land des Aufenthalts erst nach Antritt der Reise zum Risikogebiet erklärt wird, haftet der Staat, und jemand, der in dieser Situation ist, wird sicherlich auch in der Lage sein, diese Information zu googlen (hatte ich auch davor schon im Radio gehört):
Bei der Buchung müsste normalerweise ein Hinweis erfolgen, wenn das Gebiet Risikogebiet ist (oder dazu wird).
Ich möchte das nicht ausufern lassen, aber wenn das Land des Aufenthalts erst nach Antritt der Reise zum Risikogebiet erklärt wird, haftet der Staat, und jemand, der in dieser Situation ist, wird sicherlich auch in der Lage sein, diese Information zu googlen (hatte ich auch davor schon im Radio gehört):
Anders ist es, wenn ein Land oder eine Region erst während des Urlaubes zum Risikogebiet erklärt wird. Dann haben die Urlauber bei Antritt der Reise nichts falsch gemacht. Darum haben sie dann auch weiterhin einen Anspruch auf ihr Geld, selbst wenn sie in Quarantäne müssen. Sie bekommen dann entweder eine Entgeltfortzahlung, wenn sie wirklich krank werden, oder eine Ersatzleistung in der entsprechenden Höhe, wenn sie vorsorglich vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden.Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/risikogebiete-103.html
Bei der Buchung müsste normalerweise ein Hinweis erfolgen, wenn das Gebiet Risikogebiet ist (oder dazu wird).