Coronavirus (Sars-CoV-2)
14.02.2021 um 14:17Gwyddion schrieb:Jo.. da steht das so drin wie ich es geschrieben habe. Also was ist falsch?Wahrscheinlich fehlinterpretiert sie das:
Karotte3 schrieb:Kinder getrenntlebender Eltern bilden mit beiden Elternteilen jeweils einen gemeinsamen Hausstand.Das meint aber nur minderjährige Kinder, die bei getrennt lebenden Elternteilen abwechselnd wohnen.
Grundsätzlich ist es aber schon so, dass sich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf, egal wo das stattfindet. Die Transitivität bleibt also gewahrt, der Ort des Treffens ist egal.