fireflash schrieb:Hier merkt man jedenfalls nichts mehr von einem "Feuerwerks Verbot".
Das einzige, was man bundesweit hinbekommen hat, ist ein generelles Verkaufsverbot von Feuerwerksartikeln.
An meinem Wohnort, zeigt sich ein grotesker Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.
Auf einer Strecke von rund 4 Kilometern wechselt man vom Bundesland Niedersachsen (Landkreis Göttingen)...in den Landkreis Kassel...und dann nach kurzer Zeit in die Stadt Kassel.
Landkreis Göttingen...Feuerwerk im öffentlichen Raum erlaubt...einige zentrale innerörtliche Lagen, sind mit einem Feuerwerksverbot belegt.
Landkreis Kassel...Feuerwerk im öffentlichen Raum ist verboten...Feuerwerk darf nur auf Privatgrundstücken gezündet werden.
Stadt Kassel...Feuerwerk im öffentlichen Raum ist erlaubt...Einige zentrale Lagen, an denen sich in der Vergangenheit viele Menschen zum gemeinsamen Abbrennen von Feuerwerk trafen, sind mit einem Feuerwerksverbot belegt.
In Mittel- und Südhessen kommen zu den jeweiligen Einschränkungen des Feuerwerks...noch bestehende Ausgangsbeschränkungen hinzu, was zu einem Feuerwerkstourismus in unsere Region führen dürfte.
Der schiere Wahnsinn....
Und es gab auch schon einen Schwerverletzten zu bedauern. Dem ist schon beim Hantieren mit den Grundchemikalien zur Böllerherstellung, die Bude um die Ohren geflogen.