Coronavirus (Sars-CoV-2)
31.10.2020 um 08:05stereotyp schrieb:eben nicht.Bitte keine Falsch Aussagen verbreiten, wenn man keine Ahnung hat.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Dort ist das aktuelle VO PDF.
§2 Absatz 1
(1) 1Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nurund §6 Absatz 1 letzter Halbsatz, der sich auf Private Zusammenkünfte und Feiern bezieht.
mit Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) und Personen,
die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr
als zehn Personen aufhalten, wobei Kinder unter 12 Jahren nicht einzurechnen sind.
sind nur mit Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB, mit Personen ausInteressanterweise darf man sich öffentlich unter freiem Himmel in diesen Konstellationen mit mehr Menschen treffen, als privat. Durch die Ausnahme von Kindern bis 12.
nicht mehr als zwei Hausständen sowie mit Kindern bis zu einem Alter von zwölf Jahren,
insgesamt aber mit nicht mehr als zehn Personen zulässig.