@pattimayTrotzdem kann man Tiere nicht mit Sachgegenständen wie zb. Stühlen vergleichen.
Für Tiere gelten besondere Umstände, die sich im Tierschutzgesetz wiederfinden.
Malträtiere ich zb. "vorsätzlich" einen fremden Stuhl, ist nur Sachbeschädigung nach StGB gegeben.
Malträtiere ich hingegen "vorsätzlich" ein freies Tier, ist Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz gegeben. Ebenfalls eine Straftat.
Stellt sich dieses freie Tier allerdings als fremdes Tier heraus, ja, dann gibt es Parallelen zu Sachgegenständen wie einem Stuhl zb. Dann haben wir zusätzlich zur Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz nämlich wieder eine Sachbeschädigung nach dem StGB.
Aber schon hier endet eine Diskussion zu diesem Fall, da Obiges jeweils den Vorsatz erfüllen muss, der im Falle des Affenhauses (fremde Tiere übrigens) nicht vorgelegen hat. Hier wurde fahrlässig gehandelt. Leider gibt es keine fahrlässige Tierquälerei und auch keine fahrlässige Sachbeschädigung als Straftatbestand.
Allerdings wären zivilrechtliche Ansprüche möglich. Schadensersatzansprüche.
Ernstgemeinte Frage an dich, die ich für mich moralisch leider noch nicht beantworten kann, aber vielleicht du:
Würdest du es tatsächlich begrüßen, wenn man Tiere wie hier in diesem Fall juristisch dem Menschen gleichstellen würde, was dann eine fahrlässige Tötung nach dem StGB möglich machen würde?
Denn ohne die Komponente Mensch in diesem Fall, es sind nur Tiere (durch fahrlässiges Handeln) ums Leben gekommen - so kann man strafrechtlich nur auf fahrlässige Brandstiftung gehen, weil für Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz der Vorsatz fehlen würde.
Auch eine Sachbeschädigung nach dem StGB kommt nicht in Betracht. Auch da fehlt in diesem Fall der Vorsatz.
Strafrechtlich kann man den fahrlässig gehandelten Personen also nur mit fahrlässiger Brandstiftung nach dem StGB kommen.
Zivilrechtlich, Schadensersatzansprüche wären aber möglich. Sowohl für die fremden Tiere als auch für das Gebäude selbst.
Was ich nur sagen wollte, ist, dass unser Gesetz auch schon jetzt bzgl. Tieren strenger umgeht als mit anderen Sachen wie einem Stuhl und/oder einem Gebäude oder Auto zb. Nur muss dieses strenger hinsichtlich einer Straftat auch erst mal erfüllt sein, was in diesem Fall nicht erfüllt ist, da der Vorsatz fehlt.
Ob ich es jetzt allerdings grundsätzlich begrüßen würde, dass wirklich absolut jedes Tier juristisch wie ein Mensch gleichgestellt werden sollte, erst recht in diesem Fall hier, weiß ich nicht.
In anderen Fällen hätte ich damit weniger ein Problem als in diesem Fall, in dem zusätzlich nur zur Fahrlässig auch noch ungezwungene Ehrlichkeit und Einsicht hinzugekommen ist.
Würdest du hier tatsächlich eine fahrlässige Tötung nach dem StGB begrüßen, weil du zwischen Lebewesen (Menschen und Affen) keinen Unterschied machen würdest?
Ich glaube man wird das nie absolut gleichschalten können. Mensch und Tier. Juristisch muss es Unterschiede geben. Warum genau, mögen andere erklären, dabei breche ich mir nur einen ab.
Aber was definitiv nicht stimmt, dass pauschal Tiere wie Sachen behandelt werden. Tiere werden dann doch nochmal besonders gewertet, obwohl das für die meisten sicherlich nicht ausreichend ist.