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Sara Dahlem

34 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Solidarität, Krefeld, Sara Dahlem ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
O.G. Diskussionsleiter
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Sara Dahlem

29.06.2013 um 18:31
Was ich wieder mal gelesen hab, hat mir die Sprache verschlagen.

Die 24 Jährige Sara Dahlem aus Krefeld hat in eine Fotoladen gearbeitet.
Sie hat bei ihrer Arbeit mit Fotos Bilder von nackten Kindern entdeckt und als sie es ihrern Chef sagte wurde ihr angewiesen zu schweigen !

Quelle(n):
--> http://www.focus.de/panorama/welt/job-verloren-wegen-zivilcourage-mutige-frau-zeigt-kinderpornografie-an-und-wird-gefeuert_aid_1026484.html

--> http://www.wz-newsline.de/home/panorama/welle-der-solidaritaet-fuer-die-mutige-sara-1.1354529 (Archiv-Version vom 29.06.2013)
Als sie den schrecklichen Fund ihrem Chef meldete, habe dieser nichts davon wissen wollen. Sie solle nichts unternehmen, habe er ihr gesagt.
Als sie es doch zu Anzeige brachte wurde sie entlassen !
Der Chef warf ihr Vertrauensbruch und Datendiebstahl vor und sie bekam Deshalb sogar noch Probleme mit dem Arbeitsamt !

Aber ihr wurde von der Polizei geholfen.

Also was soll man dazu sagen ich mein kann es nicht sein das "Fotoläden" eine "besonder verantwortung haben" wenn es um "Bilder von nackten Kindern " geht ?

Und wie kann sie dann das verschissene Arbeitsamt da noch einmischen du die Person die sowas zu Anzeige gebracht hat noch Problme machen ?

Ich muss auch sagen das dieser Fall sich im Oktober vergangenen Jahres zugetragen hat.
Und sie hat viele Jobangebote bekommen für die Solidarität.

Ich kann nur hoffen das ihr ehemaliege Chef keine Kinder hat, denn wenn die das mitbekommen oder ihre "Klassenkameraden" das könnten sehr übel ausgehn.

Ach ja ich hoff die / der Angestllte vom Amt hat seine Job verloren !

PS: Ich musste mich hir sehr zurückhalten, mit dem was ich vonmir geben.
Die die mich kennen ihr wisst was ich meine.

PPS: Sorry für die fehler hab es auf der Vita geschrieben.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 19:24
Ich finde sehr anständig was sie getan hat - hätte auch an ihrer Stelle so gehandelt.
Vorallem wäre es bestimmt strafbar gewesen, dass zu "übersehen".

Das sie gefeuert wurde kann man indirekt verstehen, da bestimmt in ihren Arbeitsvertrag bestimmt was Betriebsgeheimnis oder Kundengehemnis stand - wobei ich kann mir nicht vorstellen - dass es bei sowas noch gilt. Frage mich wie man bei sowas eigentlich "rechtlich korrekt" verhalten muss.

Auf jeden Fall dank an die Frau und hoffe, dass sie dadurch keine weiteren Schwirigkeiten bekommt.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 19:39
@RobbyRobbe

Hm ich bin mir nicht sicher aber ist im Falle einer Straftat das Betriebsgeheimnis nicht ausser Kraft gesetzt? Jedenfalls in diesem speziell betroffenen Bereich?


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 19:42
@Ajatarra

Leider studiere ich nicht Jura, von daher weiß ich nicht ^^
Würde mich echt mal interessieren, wie sowas sonst noch gehandhabt wird


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 19:48
Würde sie sich nicht sogar strafbar machen, wenn sie das nicht meldet?

Ich denke schon.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 19:50
@RobbyRobbe


Hab mal gegoogelt.....

Was wird unter Betriebsgeheimnisse verstanden?

- Tatsachen, die gemäß dem Arbeitgeber geheim gehalten werden sollen,
- Tatsachen, die aus Wettbewerbsgründen geheim gehalten werden sollen,
- wirtschaftliche Daten eines Unternehmens, die Dritten nicht zugänglich sind,
- Kenntnisse, die nur wenigen Personen bekannt sind,
- Konstruktions- oder Herstellungsverfahren,
- technisches Know-How,
- Kunden- und Auftragsdaten,
- Preislisten,
- Rabattabsprachen,
- Geschäftsbilanzen,
- Personalangelegenheiten
- Werbemethoden,
- Kreditwürdigkeit des Arbeitgebers.



Also ich gehe mal davon aus, dass das, was die Dame weitergegeben hat, nicht gegen das Betriebsgeheimnis verstößt, wobei der AG natürlich sagen könnte, sie hätte "Kenntnisse, die nur wenigen Personen bekannt sind" weitergegeben.... aber das lässt sich jetzt auslegen wie man will.

Wobei ich weniger glaube dass irgendein Richter oder Staatsanwalt in diesem Fall das Betriebsgeheimnis höher setzt als das Wohl des / der Kindes (r).


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 19:52
Zitat von AjatarraAjatarra schrieb:- Kunden- und Auftragsdaten
Das hat sie verletzt. Aber das kann nicht sein, dass soetwas, was starfbar ist (der Besitz und veröffentlichung von solchen Material) dadurch geschützt ist

So gesehen habe ich auch paar mal das Betriebsgeheimnis gebrochen :X


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:04
@RobbyRobbe

Das Interesse Ihres Arbeitgebers an der Geheimhaltung ist berechtigt, wenn es um die Sicherung wirtschaftlicher Vorteile geht. Steht dagegen die Wahrung von "illegalen" Geheimnissen wie Wettbewerbsverstöße, Straftaten oder Vertragsbrüche des Arbeitgebers im Vordergrund, ist das Arbeitgeberinteresse an der Geheimhaltung unberechtigt.

Daher hab ich das: http://www.handelsblatt.com/archiv/was-geheim-zu-halten-ist-und-was-nicht-bestimmt-nicht-allein-der-arbeitgeber-der-verrat-von-betriebsgeheimnissen-kann-teuer-werden/2073032.html


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:18
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb:Vorallem wäre es bestimmt strafbar gewesen, dass zu "übersehen".
Nein. Nehmen wir mal an, dein bester Freund hätte einen Mord begangen und nur du wüsstest davon. Du wärst nicht verpflichtet, das anzuzeigen.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:19
@El_Gato

Dennoch würdest du dich strafbar machen wenn es rauskommen sollte.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:19
@El_Gato
Da kann Dir auch nicht ganz dumm als Vereitelung ausgelegt werden?


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:20
@El_Gato
Aber vor Gericht muss ich wie ein Vogel singen - Danke auch :D


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:22
@RobbyRobbe

Als Zeuge muss man natürlich aussagen, wenn man kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, etwa weil man sich selbst oder einen nahen Verwandten belasten müsste.

@Ajatarra
@Stehsegler

Nein, das denke ich nicht. Der Staat kann und darf nicht von einem verlangen, Freunde und Familie ans Messer zu liefern, was auch immer diese verbrochen haben mögen.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:25
@El_Gato

Klar. Aber selbst wenn, dann kann eine Beugehaft vom Richter angeordnet werden.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:27
Wenn niemand auf den Gedanken kommt, Deinen Kumpel oder Familienangehörigen der Tat zu bezichtigen, kann ich mir vorstellen, dass man nix anzeigen muss.
Kommt aber raus, wer es war und Du weißt was, dann musst Du singen.
Aber ob das auch so Gesetz ist weiß ich nicht.


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:30
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262)
§ 258
Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.



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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:31
Im Focus steht ja das gegen den Chef der Frau kein Verfahren eingeleitet wurde. Der Typ hat der Frau sogar gekündigt, so sehr war er dagegen den Typen der Polizei zu melden.

Also nicht nur hat er nichts unternommen, er hat sogar alles unternommen was er konnte um den Pedo zu decken und ist trotzdem ohne Verfahren weggekommen.

Das dieser Pedophile Arsch mit 'ner Geldstrafe davongekommen ist, ist aber auch ein Witz...


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:33
@zidane

tjoa, Raubkopierer sind ja schlimmere verbrecher ;) nur ma so am rande


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:35
@Ajatarra

Ach diese Hetzpropaganda schluckt doch auch keiner mehr. :D

Also das heisst dann wohl, daß man einen Freund ans Messer liefern müsste?
Ist Unterlassen auch eine Form der Strafvereitelung?


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Sara Dahlem

29.06.2013 um 20:36
@El_Gato

des war keine hetze das warn vergleich das isn unterschied :D

ja ich denke das müsste man. laut gesetz so wie es da steht darf man NUR angehörige decken.


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