@Paradiso Wenn du aus der oberen Wohnung Schritte hörst, dann ist möglicherweise der Schallschutz im Haus suboptimal.
Das könntest du dann nicht der Mieterin über dir anlasten, falls sie tatsächlich nur in Zimmerlautstärke Musik hört.
Der erste Schritt wäre, diese Mieterin sehr freundlich zu bitten, mündlich (!), ohne Drohungen, zwischen 22.00 und 7.00 Uhr nur leise Musik zu hören.
Wenn das nichts hilft und du nachweisen kannst (dafür wirst du eine mietrechtliche Beratung brauchen), dass sie nachts laut Musik hört, dann schreibe deinem Vermieter und fordere ihn auf, die nächtliche Ruhestörung binnen eines Monats abzustellen, ansonsten würdest du die Miete mindern.
Das sollte dazu führen, dass der Vermieter die Mieterin auffordert, den nächtlichen Lärm zu unterlassen.
Das mit der Mietminderung ist aber nur möglich, wenn das Problem erst seit kurzem besteht, aus dem Grund solltest du vorher noch keine anderen Briefe zu diesem Thema an die Mieterin oder den Vermieter geschrieben haben.