@IlvarethIch glaube Du verwechselst da einige Dinge. Die Kosten von Familiengerichtsverfahren werden in jedem Fall geteilt und nicht nach einem 'Schuld'-Prinzip vergeben. Das ist bis zu einem gewissen Grad auch in Ordnung. Nicht so lustig fand ich mal eine Rentenaufteilungsklage, die sich inhaltlich um Cent Beträge drehte, die gegen mich angestrengt wurde, wo ich dann auch mit der Hälfte der OLG Kosten dabei war, obwohl ich den 36 Cent zusätzlicher Übertragung jederzeit selbst zugestimmt hätte.
Aber meine Ex hat da wohl anders gerechnet und wenn sie ihr 181. Lebensjahr erreicht, hat die Zusatzrente immerhin ihre Gerichtskosten gedeckt. Ab dem 182. Lebensjahr kommt sie sogar in die Gewinnzone, wer's mag.
Daraus folgt nicht, dass jegliches Fehlverhalten nicht sanktioniert werden darf. Beispiel Umgangsverweigerung: Hier sind Bußgelder durchaus möglich, auch wenn sie oft nur mäßig dosiert werden, was Deutschen Gerichten schon einiges an berechtigtem Ungemach vom EuGH eingebracht haben.
Es ist ja auch nicht sinnvoll, dass Fehlverhalten nicht sanktioniert wird. Wenn es zB eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, die von einem Elternteil boykottiert wird, muss das doch Konsequenzen haben, sonst braucht man ja gar keine zu treffen, wenn ihre Missachtung ohnehin folgenlos bliebe.
Natürlich wird dann oft argumentiert: Ja, aber wenn man eine Mutter finanziell sanktioniert, trifft es doch auch die Kinder. Mag ja sein, aber ein Vater, der eine Bank überfällt, kommt auch ins Gefängnis, wovon seine Kinder auch erst mal nicht profitieren. Das ist auch richtig so.
Elternschaft ist ja nicht so etwas wie ein 'großer Jagdschein'. Gerade als Elternteil muss man halt nachdenken, welche Folgen das eigene Verhalten hat und sich dann gesetzeskonform bzw im Rahmen einer Vereinbarung bewegen.
Der Umkehrschluss: Ich verhalte mich wie eine Wildsau und die anderen haben das hinzunehmen, weil ich Kinder habe, ist weder nach meiner Überzeugung zielführend, noch gesetzlich verankert.