Pallas schrieb:Ich nehme mal kühn an, dass die Fahrerin bereits angepasst gefahren ist. Wäre sicherlich schlimmer ausgegangen, wenn sie zu schnell gefahren wäre.
Das Argument verstehe ich nicht.
Klar wäre es schlimmer ausgegangen, wenn sie das Kind mit höherer Geschwindigkeit getroffen hätte.
Aber das sagt ja nichts darüber aus, dass eine besser angepasste Geschwindigkeit (oder Aufmerksamkeit) den Unfall nicht gänzlich verhindert hätte.
Vielleicht hätte sie aufgrund der konkreten Situation nicht 30 sondern nur 20 fahren dürfen. Vielleicht hätte sie bremsbereit sein müssen.
Das weiß ich nicht. Das wird möglicherweise ein Gutachten ergeben. Aber vermutlich kommt erst mal ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung - gegen den die Fahrerin dann vorgehen kann oder auch nicht.
Alles hängt davon ab, wie vorhersehbar ein solcher Unfall war und ob der Fahrer sich dem angepasst hat oder nicht.
Und zivilrechtlich wird sie eh zahlen müssen, da sich zumindest die allgemeine Betriebsgefahr (Gefährdungshaftung) des Autos realisiert haben wird und eine Fünfjährige keine Mitschuld trägt.