Sturmkrähe schrieb:Rein theoretisch könnten die Männer auch straffrei ausgehen (verzeiht, wenn es schon angesprochen wurde). Stichwort asthenische Affekte.
Theoretisch. Aber die Anforderungen daran sind sehr hoch.
Das geht eher in die Richtung, dass das Kind getötet wurde und dann der Fahrer angegriffen wird.
Aber das kann man hier in der Tat nicht beurteilen, wäre aber sehr unwahrscheinlich.
ladybasi75 schrieb:Wenn mein Kind einfach losrennt und auf die Strasse vor ein Auto rennt , dann bin ich erstmal in erste Linie schuld.
Nein. Ob ich schuld bin oder nicht, hängt davon ab, ob ich eine Aufsichtspflicht verletzt habe. Und Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass ich mein Kind ununterbrochen unter Kontrolle habe. Je nach Alter und Reife des Kindes, wird diesem mehr oder weniger selbständiges Handeln zugetraut. Wenn ich weiß, dass es ständig auf die Straße rennt, muss ich anders aufpassen, als wenn es normalerweise brav auf dem Gehweg bleibt. Auf einer vielbefahrenen Straße gelten andere Anforderungen, als in verkehrsberuhigten Bereichen.
Ob hier eine Aufsichtspflicht verletzt wurde, kann man aus den verfügbaren Informationen schlicht nicht ableiten.
ladybasi75 schrieb:da war keine Ampel kein Zebrastreifen woher soll man rechnen das da ein Kind auf die Strasse läuft.
Man muss eben stets so fahren, dass man notfalls anhalten kann. Wenn der Straßenrand zugeparkt ist, kann das eben auch bedeuten, dass 30 zu schnell ist.
Eine Mitschuld wird die Fahrerin vermutlich tragen müssen - je nach Situation.
sunshinelight schrieb:Das war nämlich die Antwort auf einen Kommentar.
Ja, auf meinen.
Da ging es darum, dass bei den Tätern eben auch beachtet werden wird, dass sie unter besonderem Stress standen. Das wird die Tat nicht entschuldigen, wird abe ggf. eine Rolle beim Strafmaß spielen.