vincent schrieb:Das nach außen getragene Bekenntnis, was du wohl sowieso meinst, muss äquivalent zu der Begründung und dem Lehrauftrag auch nicht berührt sein. Außerdem, wenn man dem Argument folgt, landet man früher oder später hier:
Nein, da landet man nicht. Es ist doch schon ausreichend, wenn ein Muslim und ein Christ wegen etwas...meinetwegen völlig deutschem, wie einem dummern Apfelbaum in, der 2cm über die Grundstückgrenze wächst, in Streit geraten und der dritte Nachbar dann die Polizei ruft.
Wenn dann ein Polizist mit dickem Kreuz um den Hals aussteigt oder eine Muslima mit Kopftuch, wird mit nahezu 100%iger Sicherheit, sich einer von beiden im Nachteil fühlen. Völlig unabhängig davon, wie akkurat die Polizistin/der Polizist seine Arbeit tut.
Außerdem sollte man auch so Dinge bedenken, dass in diesem Falle nicht nur parteiisch agiert werden könnte, weil die Polizistin/der Polizist parteiisch ist, sondern auch aus dem Grund, dass der Polizist vllt denkt, er müsse aufgrund seines nach außen getragenen religiösen Symbol bei dem Muslim/dem Christ einen besonders kritischen Maßstab anlegen, um dem Vorurteil, Partei zu ergreifen, entgegenzuwirken/sich überhaupt nicht diesem Verdacht auszusetzen.
vincent schrieb:Das wird schon berücksichtigt und welche Weltanschauung sonst, gebietet denn das Tragen seiner Symbole? So gesehen wäre es eine Extrawurst, ja, aber nur weil beispielsweise im Christentum das Tragen eines Kreuzes halt nicht so gut theologisch begründet werden kann.
Da kann die einzelne Muslima herzlichst wenig für.
Das ist doch schon die Sonderstellung. Dieser Maßstab wird nur bei Religion angelegt, es interessiert da schlicht un ergreifend nicht, wie wichtig irgendeine Weltanschauung für jemanden ist, der sich nicht auf Religion beruft und es wird nach irgendeinem unsinnigen Dogma verlangt.
Das ist ein Missstand. Egal, mit was ich das jetzt vergleiche, der Leser wird denken "Das kann sie doch nicht mit Religion vergleichen" und das allein aus dem Grund, weil Religion eben Religion ist, eine logische Begründung findet man dafür nicht.
@interrobang Es gibt hier weder die Wohn-neben-einer-Kirche-Pflicht noch die Geh-an-der-Kirche-vorbei-Pflicht. Den Kontakt mit Behörden kann ich nicht frei wählen.