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Der Fall Rainer W./Drachenlord

3.794 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Mobbing, Stalking ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 12:59
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Das wäre höflicher, das ist wahr. Es ist dennoch erlaubt eine bekannte Persönlichkeit in der Öffentlichkeit zu fotografieren. Paparazzos fragen auch nicht erst um Erlaubnis, ob sie ein Foto machen dürfen. Damit muss man klar kommen, wenn man Streams und Videos veröffentlicht und die Öffentlichkeit sucht. Das ist der Preis der Berühmtheit.
Da kann ich mich nur @sooma anschließen. Selbstverständlich ist das nicht so, wie du es darstellst.

Niemand muss sich von irgendwelchen Paparazzi "abschießen" lassen, ist er privat unterwegs, und schon gar nicht ist es erlaubt, diese Bilder öffentlich zu machen.

Selbst wenn ich von mir Bilder bzw. Videos ins Netz stelle, liegt das Recht am eigenen Bild immer noch bei mir und wenn ich anderen deren deren Verwendung untersage, dann ist das so.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 13:39
Zitat von emzemz schrieb:Niemand muss sich von irgendwelchen Paparazzi "abschießen" lassen, ist er privat unterwegs, und schon gar nicht ist es erlaubt, diese Bilder öffentlich zu machen.
Du musst aber den privaten und den öffentlichen Raum unterscheiden. Wenn ich bspw. eine Bäckerei fotografiere und da sitzt zufällig der Drachenlord davor, dann darf ich das Bild natürlich veröffentlichen. Er steht ja nicht im Fokus sondern ist nur zufällig drauf.
Zitat von emzemz schrieb:Selbst wenn ich von mir Bilder bzw. Videos ins Netz stelle, liegt das Recht am eigenen Bild immer noch bei mir und wenn ich anderen deren deren Verwendung untersage, dann ist das so.
Das ist richtig. Denn du hast diese Bilder gemacht und das Urheberrecht dran.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 13:49
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wenn ich bspw. eine Bäckerei fotografiere und da sitzt zufällig der Drachenlord davor, dann darf ich das Bild natürlich veröffentlichen. Er steht ja nicht im Fokus sondern ist nur zufällig drauf.
Er darf auf dem Bild nur nicht zu erkennen sein.
Also entweder, er ist weit genug entfernt oder du verpixelst sein Gesicht.

Aber das gilt für alle Personen, die du fotografiert hast und deren Bild du veröffentlichen möchtest.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 13:56
Zitat von emzemz schrieb:Aber das gilt für alle Personen, die du fotografiert hast und deren Bild du veröffentlichen möchtest.
Könntest Du das belegen?
Ich habe da meine Zweifel, dass Deine Aussage stimmen könnte.
Mal in eine Zeitung oder in den Fernseher geschaut?


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 14:02
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Mal in eine Zeitung oder in den Fernseher geschaut?
Ja. Und mittlerweile werden die Gesichter von Unbeteiligten häufig verpixelt.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 14:07
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja. Und mittlerweile werden die Gesichter von Unbeteiligten häufig verpixelt.
Hab ich noch nie gesehen.

Anwalt Jun erklärt die rechtliche Lage da doch anders, als es hier von einigen geschrieben wird.

Youtube: #HundHatRecht Episode 1: Wann darf ich Menschen ohne Einwilligung fotografieren und verbreiten?
#HundHatRecht Episode 1: Wann darf ich Menschen ohne Einwilligung fotografieren und verbreiten?
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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 14:11
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Anwalt Jun erklärt die rechtliche Lage da doch anders, als es hier von einigen geschrieben wird.
Ich finde Jun wirklich klasse, aber ich möchte mir gerade nicht das ganze Video anschauen.
Bitte die Kernaussage kurz zusammenfassen.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 14:12
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Mal in eine Zeitung oder in den Fernseher geschaut?
Mal ins Gesetz geschaut?
Was ist das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Aufnahmen wie Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht werden. Das Recht ist, anders als das allgemeine Persönlichkeitsrecht selbst, sogar im Gesetz festgeschrieben, und zwar in den §§ 22-24 des sog. Gesetzes „betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ – auch Kunsturhebergesetz (KunsturhG bzw. KUG) genannt. Danach dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden – wenn nicht die in § 23 KunsturhG abschließend genannten Ausnahmen greifen.

Die Regelungen in §§ 22, 23 und 24 KUG werden ebenso wie die anderen Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts über die Normen § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 1004 BGB geschützt, sodass gerade Privatpersonen und Unternehmen das Recht am Bild achten müssen.
Quelle: https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/recht-am-bild/


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 14:25
Zitat von emzemz schrieb:Mal ins Gesetz geschaut?
Da steht einzig, dass im privaten Umfeld (im Hause zB) eine Person nicht ungefragt fotografiert werden darf und das Bild veröffentlicht wird.

Anwalt Jun erklärt das in seinem Video recht gut.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 14:34
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Da steht einzig, dass im privaten Umfeld (im Hause zB) eine Person nicht ungefragt fotografiert werden darf und das Bild veröffentlicht wird.
Das ist quatsch.
Das steht nicht in dem von mir zitierten Text.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 18:46
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Da steht einzig, dass im privaten Umfeld (im Hause zB) eine Person nicht ungefragt fotografiert werden darf und das Bild veröffentlicht wird.

Anwalt Jun erklärt das in seinem Video recht gut.
Die Frage ist eher, inwieweit ein derartiger Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht geahndet werden kann? Winkler müssste dies zur Anzeige bringen und es ist wohl eher fraglich, ob ein eingeleites Ermittlungsverfahren dann zum Erfolg führen würde, sprich mit einem Bußgeld belegt werden kann, um den Verursacher eindeutig zu identifizieren. Und daran scheitert es ja meistens. Mir ist kein bekannter Prozess bekannt, wo jemand verurteilt worden ist, weil eine andere Person ohne Einwilligung dessen Photos geschossen hat und dann diese publiziert hat? So etwas wird, wenn die Beweise dafür vorliegen lediglich mit einem Bußgeld geahndet. Mir ist jedenfalls kein bekannter "Prozess" dazu bekannt.

Anders sieht es bei sog. Gaffern aus, die an Unfallorten Filme machen, fotografieren, oder sogar Tote fotografieren, um die Photos und Videos dann perfiderweise ins Netz zu stellen.

Das Fotografieren von Toten/Unfallopfern ist beispielsweise seit gut zwei Jahren ein Straftatbestand und klar im StGB geregelt worden. Tauchen da Bilder oder Videos irgendwo auf, wird automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und es drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 19:25
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:So etwas wird, wenn die Beweise dafür vorliegen lediglich mit einem Bußgeld geahndet. Mir ist jedenfalls kein bekannter "Prozess" dazu bekannt.
Mal abgesehen vom Fall Caroline von Monaco.
Auch mir ist kein entsprechender Prozess bekannt, aber sowas braucht's ja auch nicht.
Es geht doch darum, dass Bilder und Videos aus dem Netz gelöscht werden.
Wo nix ist, darüber kann man dann auch nicht mehr haten.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 21:19
Zitat von emzemz schrieb:Es geht doch darum, dass Bilder und Videos aus dem Netz gelöscht werden.
In der Theorie mag das zutreffend sein, aber sobald ein Bild einmal im Netz ist, wird es so schnell verbreitet, dass man dagegen machtlos ist. Wird es auf einer Seite gelöscht, taucht es zigfach wo anders auf. Ich glaube auch nicht, dass man das verhindern kann. Winkler wird auf Schritt und Tritt verfolgt. Er hat sich das nun mal selbst ausgesucht. Ich sehe es von daher auch so, wer sich so verhält und viel sich Preis gibt, muss damit rechnen, dass er nicht mehr anonym ist. Ich weiß schon, warum ich Seiten wie Facebook und das veröffentlichen von Photos vermeide…


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 21:30
Soll Winklers Geschichte nicht auch im Rahmen einer Dokuserie, die auf RTL oder Netflix laufen soll, verfilmt werden? Sind das nur Gerüchte oder hat er da tatsächlich seine Geschichte an einer Filmproduktion verkauft? Weiß da jemand etwas drüber?


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 21:44
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:In der Theorie mag das zutreffend sein, aber sobald ein Bild einmal im Netz ist, wird es so schnell verbreitet, dass man dagegen machtlos ist. Wird es auf einer Seite gelöscht, taucht es zigfach wo anders auf.
Das mag zwar sein, dennoch wäre es sinnvoll, nicht nachzugeben. Irgendwann verliert sich so das Interesse an diesem Handeln.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Er hat sich das nun mal selbst ausgesucht.
Er konnte doch gar nicht absehen, wie die Konsequenzen aussehen würden.
Er bräuchte jemanden, der ihn schützt, auch vor sich selbst.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 21:50
Zitat von emzemz schrieb:Er bräuchte jemanden, der ihn schützt, auch vor sich selbst.
Dieser jemand bräuchte dann allerdings wiederum jemanden, der ihn vor dem Drachenlord schützt. Das ist eines der Probleme in dieser Sache. Ein anderes Problem sehe ich darin, dass es derzeit wohl keinen wirksamen Straftatbestand gegen Mobbing/Stalking gibt, dessen Durchführung sich auf viele Personen verteilt, so wie es bei den "hatern" in diesem Falle ist.


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21.10.2022 um 21:55
Zitat von emzemz schrieb:Er konnte doch gar nicht absehen, wie die Konsequenzen aussehen würden.
Die Ausmaße sicherlich nicht, dass ist eine verstörende Entwicklung, wie einige Personen unserer Gesellschaft so unterwegs sind und im Oberstübchen ticken…beschämend.

Allerdings was Photos, Parodien, Filmmaterial betrifft,schon. Er polarisiert und provoziert selbst auch sehr stark. Das wundert dann nicht wirklich, wenn die Leute so etwas leaken oder auch kommentieren.


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21.10.2022 um 23:21
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Frage ist eher, inwieweit ein derartiger Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht geahndet werden kann? Winkler müssste dies zur Anzeige bringen
Gibt es denn Aufnahmen aus seinem Haus heraus?
Ich nehme an, die hat er alle selbst erstellt und sich zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht als Streamer.
Eine Aufnahme von oder mit ihm bei einem Bäcker ist eben nicht privat oder einer privaten Person.

Hier wurde ja darüber diskutiert, ob irgendwelche Privatpersonen Aufnahmen von ihm machen dürften, offenbar ist das so, denn das Video von Jun zu dem Thema oder auch der verlinkte Artikel sehen R.W. nicht als Privatperson in seinem Privatbereich.
Privat wäre er in verschlossenen Räumen oder unzugänglichen Bereichen aber nicht beim einem Bäcker.
So lange der Bäcker Aufnahmen nicht grundsätzlich verbietet, sind diese erstmal legal.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 23:30
Zitat von emzemz schrieb:Wo nix ist, darüber kann man dann auch nicht mehr haten.
Das Internet vergisst nicht.
Hass und Häme vergingen bislang immer mit der Präsenz der Person, das haben schon viele Personen des öffentlichen Lebens erlebt.

Wer interessiert sich heute für einen Zlatko aus BB1?
Niemand, niemand würde ihn heut erkennen oder ansprechen.

Wer sich öffentlich präsentiert, der bekommt eine Reaktion darauf, die kann positiv oder negativ sein.
Wie geht man damit um? Wie nutzt man dieses Feedback?
Das ist einfachste PR Masche.

Offenbar nutzt R.W. Punkt ein negatives Feedback, die sogenannten Hater.
Man hört und liest ja nichts postitives.
So baut man eine Marke, eine Präsenz, kurz ein Geschäftsmodell auf.

Würde es denn ein Interesse der Hater geben, wenn von ihm nichts mehr kommt?


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

21.10.2022 um 23:33
@Röhrich

R.W. ist süchtig.
Er kann von sich aus nicht aufhören.


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