@ahriahri schrieb:Zudem garantiert Art. 2 GG die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Muss ich jetzt nicht extra verlinken, sollte geläufig sein oder?
Halten wir also fest: Ein Burkini schneidet in keinster Weise das Persönlichkeitsrecht anderer Schwimmbadbesucher ein, denn ein "find ich nicht schön anzusehen" kann hier nicht zählen, sonst müssten zahlreiche dicke Menschen in knapper Badebekleidung ebenfalls vom freien Badzugang ausgeschlossen werden, sollten sie sich nicht komplett verhüllen, so dass man nichts mehr von ihrem Fett sieht. Find ich auch nicht schön anzusehen. Sicherlich auch tausend andere Menschen nicht. Who cares? Ich maß mir da sicherlich nicht an denen zu sagen, sie sollen ihren Körper mehr bedecken. Gibts dazu irgendwo Vorschriften?
Du kannst mir hoffentlich folgen: Ein einfaches "stört mein Ästhetikempfinden" kann und sollte niemals ein Grund dafür sein etwas zu verbieten. Das verstößt schlichtweg gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
'Stört mein Ästhetikempfinden' ist heute tatsächlich ein Grund dafür, dass die Burkini als Badebekleidung nicht zugelassen ist. Erweitern wir den Fall mal, denn wenn die Burkini zugelassen wird, hätte ich auch das Anrecht darauf wie Borat ins Schwimmbad zu gehen:
Man kann davon ausgehen, dass so ziemlich jeder Mann oder Frau in diesem "Fummel" direkt wieder des Bades verwiesens wird. Spätestens wenn jemand ruft "Denkt doch bitte einer mal an die Kinder!". Öffentliche wie private Schwimmbadbetreiber geben eine Kleiderordnung vor. Die beinhaltet meist auch wie lang die Badehose sein darf, wie knapp der Bikini oder wie viel Haut der Badeanzug zeigen darf. (Transparenz ist z.B. auch untersagt) Diese Vorschriften zielen zumindest zum Teil auch darauf ab, die Ästhetik im Schwimmbad zu wahren um andere Teilnehmer in dem gewohnten Umfeld nicht zu stören. Andere Vorschriften beziehen sich darauf, ob man z.B. mit Schuhen am Beckenrand laufen darf oder nicht. Meistens sind ja auch dort nur Badelatschen zugelassen. Diskriminierung von High-Heel-Trägern?
Nicht immer hat die Kleidervorschrift etwas mit einem konkreten Gefahrenanlass zu tun. Ein Rechtsextremer mit nem Hakenkreuz auf dem Rücken wird, obwohl er sich an die Kleidervorschrift hält, genauso schnell des Bades verwiesen, wie jemand anderes, der sich nicht an grundsätzliche gesellschaftliche Gepflogenheiten hält. Nachher kommen noch Leute und sagen, dass Sie ohne Ihren Blindenhund nicht ins Wasser gehen und dann darauf bestehen nur mit Haustier schwimmen zu wollen. Wenn jeder tut, was ihm gerade passt, haben wir irgendwann Anarchie und nicht länger Demokratie.