@NevrionAlso im Beispielbad dieses Threads wurde der Burkini angeblich aus hygienischen Gründen verboten. Von Ästhetik war da keine Rede. Und das Hygiene Argument ist - um ehrlich zu sein - doch ziemlich fadenscheinig.
Nevrion schrieb:Diskriminierung von High-Heel-Trägern?
Den Unterschied zwischen "High Heels sind nicht fürs Schwimmbad geeignet, bzw. nicht um mit ihnen am Beckenrand herumzulaufen" (-> plausibler Grund) und "Burkinis sind nicht erlaubt, weil gefällt nicht" sollte doch eigentlich klar sein, du erwähnst selbst noch, dass einige Dinge aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind, also wozu der sinnfreie Vergleich?
Nevrion schrieb:Erweitern wir den Fall mal, denn wenn die Burkini zugelassen wird, hätte ich auch das Anrecht darauf wie Borat ins Schwimmbad zu gehen:
Bei deinem Borat Beispiel könnte man hingegen mit der Beeinträchtigung der engeren Persönlichkeitsphäre, die hier gegeben wäre, argumentieren. Funktioniert beim Burkini nur leider auch nicht
;)Nevrion schrieb:Ein Rechtsextremer mit nem Hakenkreuz auf dem Rücken wird, obwohl er sich an die Kleidervorschrift hält, genauso schnell des Bades verwiesen, wie jemand anderes, der sich nicht an grundsätzliche gesellschaftliche Gepflogenheiten hält.
Ebenfalls schwachsinniger Vergleich. Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen sind strafbar. Der Burkini per se ist es nicht.
Nevrion schrieb:Nachher kommen noch Leute und sagen, dass Sie ohne Ihren Blindenhund nicht ins Wasser gehen und dann darauf bestehen nur mit Haustier schwimmen zu wollen.
Hygiene. Muss ich mehr sagen?
Deine Vergleiche sind somit allesamt relativ unpassend und nicht wirklich argumentativ verwendbar.
Zudem kommt der Aspekt hinzu - wie
@wichtelprinz schon erwähnt hat - dass ein Burkini zum Schwimmunterricht in der Schule also durchaus als zumutbar gilt, aber dann soll er auf einmal für freizeitliches Schwimmen verboten sein? Sinn? Achja klar, keiner.