Burkiniverbot im Neutraublinger Hallenbad
27.06.2016 um 21:05@Kc
Guck mal. Schwimmbäder sind doch zumeist öffentlich - rechtlich. Weißt du wie sich das mit dem Hausverbot dann verhält? Hausverbot kann nicht willkürlich ausgesprochen werden, sofern es sich um für das allgemeine Publikum geöffnete Räume handelt, da es gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das Hausverbot muss daher mit einem sachlichen, plausiblen Grund einhergehen.
Kannst du mir nun noch verraten wo genau dieser Grund im Falle eines Burkinis ist oder kommt da nun nichts Sinnvolles mehr, weil du die Frage schlichtweg nicht beantworten kannst?
Guck mal. Schwimmbäder sind doch zumeist öffentlich - rechtlich. Weißt du wie sich das mit dem Hausverbot dann verhält? Hausverbot kann nicht willkürlich ausgesprochen werden, sofern es sich um für das allgemeine Publikum geöffnete Räume handelt, da es gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das Hausverbot muss daher mit einem sachlichen, plausiblen Grund einhergehen.
Kannst du mir nun noch verraten wo genau dieser Grund im Falle eines Burkinis ist oder kommt da nun nichts Sinnvolles mehr, weil du die Frage schlichtweg nicht beantworten kannst?