@gastric Der Betreiber vom Schwimmbad braucht genauso wenig nachvollziehbare Gründe, wie der Betreiber einer Disko, solange sie nicht gesetzeswidrige, diskriminierende Gründe vorlegen.
Das sind Einrichtungen, wo der Betreiber ganz einfach das Recht hat, die Regeln zur Nutzung aufzustellen.
Nichts anderes, als private Rahmen und Einrichtungen, die unter bestimmten Bedingungen für andere Menschen geöffnet werden.
Es gibt kein Recht auf Schwimmbad, kein Recht auf Club und kein Recht auf den Besuch einer bestimmten Party, plain and simple.
gastric schrieb: Natürlich kann sie sich andere badebekleidung anziehen,
Genau. Sie kann sich an die Nutzungsbedingungen halten. Oder sie lässt es halt aus eigener Entscheidung bleiben.
Niemand zwingt sie, schwimmen zu gehen, vor allem nicht in genau diesem Schwimmbad.
Ist die gleiche Kiste, wie mit dem Club
:Dgastric schrieb:man ist in jeder art mehr oder weniger nackt und wenn genau dies aus religiösen gründen nicht gestattet ist, dann gibt es nur 2 möglichkeiten:
Erstens steht im Koran weder was von der Burka, noch vom Burkini. Gab es bei Mohammed gar nicht.
Die Trägerinnen, sofern sie das freiwillig machen, interpretieren lediglich die Aufforderungen, sich vernünftig anzuziehen, in dieser Weise. Es ist aber keineswegs gesichert, dass das so verstanden werden MUSS.
Und zweitens, selbst wenn es ein elementarer Bestandteil der Religion wäre, muss in einer säkularen Gesellschaft niemandem ständig und an jedem Ort die komplette Ausübung seiner Religion gestattet werden.
Gesellschaft funktioniert nur, wenn jeder sich etwas zurücknimmt. Nicht, wenn jeder auf dem Komplettpaket für sich beharrt.
gastric schrieb: entweder was anderes anziehen und in der ausübung der eigenen religion eingeschränkt sein oder aber nicht ins schwimmbad. Beides in meinen augen aus eben dem grund des verbotes durchaus diskriminierung.
Es wird auch nicht dadurch richtiger, dass man es immer wiederholt:
Es ist keine Diskriminierung, wenn ein privater Betreiber jemandem den Zutritt zu einer privaten Einrichtung verwehrt, weil dieser sich nicht an die aufgestellten Nutzungsregeln halten will.
Der Betreiber sagt:,,Willst du bei mir mitmachen, musst du diese und jene Voraussetzungen erfüllen".
Völlig legitim.
Würdest du es auch Diskriminierung nennen, wenn ein Bogenschütze in einen Schützenclub eintreten will, wo nur mit Gewehr geschossen wird und dieser dann auch Gewehr schießen muss oder eben nicht reinkommt?