Geisonik schrieb:Das kommt dabei heraus wenn man Geschehen isoliert betrachtet. Die Kritiker nehmen das Gedicht und sagen das ist unerhörte Beleidigung ohne die Rahmenbedingungen zu betrachten unter denen es zustande kam.
Genauso verhält es sich dann auch mit der Frau. Es ist nicht zu leugnen das sie Totschlag begangen hat. Und das geht nunmal nicht. Dafür sieht unser Gesetz nunmal entsprechende Strafen vor. Dafür ist sie natürlich erstmal anzuklagen.
Das kommt dabei raus, wenn man völlig bescheuerte Beispiele bringt, die sich überhaupt nicht miteinander vergleichen lassen und dann auch noch behauptet, sie hätte Totschlag begangen. Auf die Erklärung der Notwehr, folgt dann erstmal anklagen zu müssen, um das zu beweisen.
Auch ein Totschlag wollte erstmal geklärt sein, aber kein Problem, dass Du immer noch davon überzeugt bist, hier die Begrifflickkeiten durcheinanderzuwürfeln und uns erstmal zu erklären, was Sache ist.
Das kann nur die Staatsanwaltschaft / das Gericht feststellen ob das Notwehr ist. Deshalb ja die Anklage.
Der Klage ist nun stattgegeben - warum also noch lange rumheulen und nicht einfach abwarten? So funktioniert ein Rechtsstaat - aber genau das kritisieren hier ja die meisten. Merken dabei aber gar nicht, dass sie weitaus mehr heulen deswegen, während Erdogan in diesem Fall einfach von seinem Recht Gebrauch macht.
wichtelprinz schrieb:mit einem simplem Ehrdelikt zu testen ob der Rechtsstaat noch vor handen ist, ist eigentlich nichts verwerfliches. Aber scheinbar ströt man sich gern extrem daran.
Oh man, langsam wunder ich mich echt nicht mehr. Sagst es schon selbst, ein Ehrdelikt und alle lamentieren hier seit Seiten, dass nicht angeklagt werden dürfte, dabei ist das der korrekte Weg - es dem Rechtsstaat, den Gerichten zu überlassen und nicht der Politik. Gleichzeitig die Abschaffung des § anzukündigen, demonstriert doch nur, was Merkel eigentlich von der Klage Erdogans hält und das ist die eigentliche Message für die Zaungäste. Scheint aber etwas zu hoch für einige zu sein.
;)