@fumo Shionoro hatte ja schon bewiesen, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass Beleidigungen sehr wohl Teil von Satire sein können, sofern ihnen kein Beleidigungscharakter mehr zukommt, und obwohl sich noch viele Beispiele anführen ließen bedarf es eben nur EINES widerlegenden Beispiels, um Dein Allgemeingültigkeit behauptendes Urteil „Satire schließt Beleidigung qua Gattungsbegriff aus“ zu falisifizieren. Aber auch inhaltlich sprechen Deine eigenen Quellen
So stellte das Reichsgericht fest, "dass eine satirische Darstellung nicht nach ihrem Wortsinn genommen werden darf, sondern erst des in Wort und Bild gewählten satirischen Gewandes entkleidet werden muss, bevor beurteilt werden kann, ob das, was in dieser Form ausgesprochen und dargestellt ist, den Tatbestand einer strafbaren Handlung, im Besonderen einer Beleidigung enthält". So hält man es heute auch noch mit der Satire.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/satire.htm
Gebot der Indirektheit!
gegen Dich, Du verwechselst da nur irgendwie die Ebenen
-Satirische Darstellung, „Ummantelung“, ---Form
-Kernaussage, „entkleidete“ Aussageabsicht, ---Inhalt
Böhmermann nimmt also Erdogans überzogene Zensurmaßnahme gegen ein harmloses Satirelied zum Anlass, auf
Ebene der satirischen Darstellung Erdogan durch Verlesen des Schmähgedichts eine Belehrung über die Grenzen der Meinungsfreiheit zu erteilen.
Bei der praktischen Demonstration dessen, was in jedem Fall nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre und eine Klage überhaupt erst rechtfertigen würde nutzt er das satirische Mittel der Übertreibung (das beschränkt sich ja nicht z.B. auf die Herausstellung von Charakterzügen), indem er sich den Grenzen des von Meinungsfreiheit Gedeckten zur Verdeutlichung gewissermaßen von der anderen Seite nähert.
Dabei ist das Schmähgedicht selbst aber ein inhaltlich völlig irrelevantes Vehikel, denn der Sinn der Performance der Belehrung würde ja nicht verändert, wenn man dem Schmähgedicht noch 20 weitere Verse anhängen oder behaupten würde, dass Erdogan mit Vorliebe Kinder frisst oder Inzest treibt, whatever. Es bleibt lediglich ein Funktionsträger in der satirischen Inszenierung eines Nachhilfeunterrichts für den etwas begriffsstutzigen Herrn Erdogan, indem man sich zugegeben drastischer Mittel bedient, na ja, dann sollte er's wohl raffen.
Wenn man diese satirische Darstellung entkleidet bleibt die
inhaltliche Aussage, dass Erdogan jedes Sensorium verloren hat, zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung zu unterscheiden.
Gegen das Prinzip der Indirektheit hätte Böhmermann doch erst verstoßen, wenn er gesagt hätte: „Herr Erdogan, Sie sind so ein strunzdummer Vollhonk mit dem IQ eines verschimmelten Toastbrots, dass man einem vertrottelten Idioten wie Ihnen erst den Unterschied von Meinungsäußerung und Beleidigung erklären muss.“
Die Beleidigung müsste ja auf Ebene der inhaltlichen Aussage getätigt werden bzw. diese inhaltliche Aussage selbst überreißen, um das Prinzip der Indirektheit zu verletzen, oder würdest Du ernstlich behaupten wollen, dass die inhaltliche Kernaussage der satirischen Darstellung die Feststellung war, dass Erdogan ein Ziegenficker ist?
Du siehst, Böhmermann bleibt auch anhand Deiner literaturtheoretischen Bestimmungen innerhalb der Grenzen der Satire, und das könnte man auch anhand Deiner anderen Quellen durchexerzieren, aber ich will jetzt Domian schauen.