@NanoprenNanopren schrieb:Die Schmähschrift hat politisch und nicht persönlich zu sein, definitiv. Auch politisch kann man "beleidigen", z.B. "Bananenrepuplik". Kunstfreiheit, worunter Satire fällt, erlaubt "Nuancierungen", aber kein Crash.
Quatsch, warum hat die politisch zu sein? Wo steht das als zwingend vorgegeben? Du erfindest da einfach was um weiter zu hetzen.
Nanopren schrieb:Man darf das Auto mit Spoiler und Schürzen ausstatten, aber nach StVG. Man darf das Auto vielleicht mit Fell überziehen, aber keine spitzen gefährlichen Gegenstände anbringen. Hier gilt es wohl anzusetzen.
Geht hier nicht um Autos und die StVG. Du bringst mal wieder ein Strohmann Argument.
Nanopren schrieb:Nein, aber Böhmermann und sein Team bekunden es doch, dass sie im Wissen drum sind, dass es gegen das Gesetz verstösst.
Du verstehst es nicht, noch immer nicht, willst Du nicht, oder fehlt es am geistigen Kontingent? Er sagte, wenn man das so ernsthaft über E. sagen würden, wäre es strafbar, er hat es aber nicht ernsthaft so gesagt, sondern nur als Beispiel gebracht.
Beispiel: Wenn ich hier ernsthaft zu Dir schreiben würde: "Du bist zu dämlich zum Scheißen zu dämlich", wäre das beleidigend und könnte Ärger mit den Moderatoren für mich bedeuten.
Ich habe also nur ein Beispiel gebracht, und es nicht ernsthaft zu Dir gesagt.
Verstanden?
Nanopren schrieb:Wer nichtsahnend etwas verfasst, der wird einfach nachträglich beurteilt und verurteilt, aber gleich noch angekündigt unter Vorsatz sich strafbar machen... da stellt mir der Verstand ab.
Bist Du sicher, dass der Verstand bei Dir zuvor überhaupt mal auf "an" gestellt war?
Nanopren schrieb:Hier geht's nicht mehr darum, was B. beabsichtigt hat, sondern um den Verfasser des Gedichts und dem Inhalt des Gedichts. Alles drum herum kann ausgeblendet werden, mMn - das ist die Straftat. Was sonst drum herum ist, das bestimmt das Strafmass, ist nur noch "Verhandlungssache", wo aber Erdogan ein Schwergewicht ist.
Ach was, bist Du nun Jurist? Wo steht das so geschrieben? Oder meinst Du, Du gibst hier nun vor, wie das Recht zu sein hat? Du irrst auch, wenn ich um Leben zu retten zu schnell fahre, dann komme ich recht sicher um eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung herum. Angenommen meine kleine Nichte ist im Auto am Ersticken und das Krankenhaus vier Straßen weiter, wenn ich dann dorthin zu schnell fahre, damit sie gerettet werden kann, geht das wohl klar. Ist aber hier eh egal.
Nanopren schrieb:Es ist keine ausreizen mehr, wenn Böhmermann auf der Showbühne vorab bekundet "dies ist (oder im Glauben einer guten Ummantelung, "wäre") verboten. Die verfassten Worte sind es, die das Gericht bewertet bzw. §185 verbietet.
Nein.
Nanopren schrieb:Dass ist der perfide Deckmantel der Überhebung (Überheblichkeit). Eine neutrale Justiz bewertet nur die Schrift (Objekt), der Verfasser das Subjekt dafür verantwortlich. Das Strafmass kann dann gewichten, wieviel Schalk oder Bösartigkeit von B, wieviel Schaden für E.
Nein.