slider schrieb:Gibt es denn eine juristische Definition für den Begriff "drängen"?
Nein. aber darauf kommt es auch nicht an, wie Du es bezeichnest.
Es kommt nur darauf an, was passiert.
Tötet sich jemand "freiwillig" und "eigenverantwortlich" (alles untechnisch gesprochen), dann ist eine Teilnahme daran straflos. Eben weil die Haupttat straflos ist. Und der Helfer begeht auch kein eigenes Unrecht.
Wenn ich jemanden aber benutze, damit er sich - z.B. zu meinem Vergnügen - um bringt, dann bin ich Täter (und nicht Teilnehmer) dieser Tat. Der "Selbstmörder" ist quasi mein Werkzeug für seinen Tod.
Ein etwas verständlicheres Beispiel:
Wenn ich im Lichtschalter meines auserkorenen Opfers eine Bombe platziere, die durch Betätigen des Schalters ausgelöst wird und mein Opfer drückt den schalter und stirbt, dann ist das schlicht ein Totschlag oder Mord in mittelbarer Täterschaft. Das Opfer bringt sich zwar technisch gesehen selber um, indem es die Bombe aus löst. Aber weil es davon ja nichts weiß, ist das für den Täter keine Selbsttötung.