Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?
14.03.2016 um 23:20@AgathaChristo
Welcher Stand der Dinge ? Meinst du den Fall des Threads ?
Ansonsten haben ja nun schon einige geschrieben, dass man das genau differenzieren muss.
@jimmy82
Mord und Totschlag sind doch Erfolgsdelikte, damit kann man den individuellen Sachverhalt überprüfen und sehen ob der Taterfolg dem Täter kausal und objektiv zurechenbar ist.
Mal angenommen, ich habe eine reiche und emotional sehr labile Erbtante, die ist unglücklich verliebt.
Ich erkenne eine Chance verfrüht an das Erbe zu kommen, wenn die Tante sich das Leben nehmen würde. Also impfe ich sie immer wieder mit falschen Informationen und steigere ihr Unglück, bis ich ihr den Suizid schmackhaft machen kann.
Mord durch Suizid ;)
Welcher Stand der Dinge ? Meinst du den Fall des Threads ?
Ansonsten haben ja nun schon einige geschrieben, dass man das genau differenzieren muss.
@jimmy82
Mord und Totschlag sind doch Erfolgsdelikte, damit kann man den individuellen Sachverhalt überprüfen und sehen ob der Taterfolg dem Täter kausal und objektiv zurechenbar ist.
Mal angenommen, ich habe eine reiche und emotional sehr labile Erbtante, die ist unglücklich verliebt.
Ich erkenne eine Chance verfrüht an das Erbe zu kommen, wenn die Tante sich das Leben nehmen würde. Also impfe ich sie immer wieder mit falschen Informationen und steigere ihr Unglück, bis ich ihr den Suizid schmackhaft machen kann.
Mord durch Suizid ;)