@Venom Bitte nicht durcheinander werfen. Bei der aktiven Sterbehilfe tötet die Person sich nicht selbst, beim Suizid schon.
Beihilfe zum Suizid beinhaltet natürlich nicht, dass du beispielsweise die Knarre für die andere Person abdrückst.
@pink-lady Das impliziert meine Aussage doch überhaupt nicht?
:D Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass Beihilfe zum Suizid nicht strafbar ist. Wobei hier auch wieder differenziert werden muss. Nötigt jemand eine andere Person zum Suizid, dann ist das auch rechtlich wieder eine ganz andere Sache.
Ich zitier mich einfach mal selbst..
Die Krux an der Sache ist dann auch eher, dass man eben nicht eindeutig feststellen kann, in welcher seelischen Verfassung sich die suizidgefährdete Person befindet und ob Unterstützung dieser Art dann lediglich genau das ist - nämlich Unterstützung - oder ob sie Personen, die in der Hinsicht sehr labil sind, erst dazu ermutigt und den letzten Schubs in die Richtung gibt und man ohne diesen Anstoß nicht doch wieder aus der Verzweiflung und den Suizidgedanken rauskommen würde.
Deswegen finde ich die ganze Geschichte mit Beihilfe zum Suizid mehr als fragwürdig. Denn im Nachhinein wird niemand mehr zu 100% feststellen können in wie weit die Person bei ihrer Entscheidung tatsächlich beeinflusst wurde.
@DieSache Fraglich ob man bei Suizid rechtlich gesehen von unterlassener Hilfeleistung sprechen kann.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist Suizid ein Unglücksfall? Da muss man wohl Faktoren wie Zurechnungsfähigkeit berücksichtigen schätze ich mal.
Aber wie oben schon gesagt, ich finde diese ganze Beihilfe - wenn auch rechtlich nicht zwangsweise strafbar - auch absolut bedenklich.